Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 347

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 347 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 347); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 13. Oktober 1981 347 die Abteilung für Studienangelegenheiten der Medizinischen Akademie an den Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitsund Sozialwesen, in dessen Territorium das. Hochschulstudium abgeschlossen wurde, zu richten. Dem Antrag sind beizufügen: handschriftlicher Lebenslauf mit Personalangaben, Nachweis über den Abschluß des Arbeitsvertrages mit der Einrichtung, in welcher der Absolvent gemäß den Bestimmungen der Absolventenordnung die Berufstätigkeit und Weiterbildung zum Fachzahnarzt aufnimmt. (2) Das Direktorat für Erziehung und Ausbildung bzw. die Abteilung für Studienangelegenheiten übergibt die Anträge mit den beigefügten Unterlagen gemäß Abs. 1, den Prüfungsbogen und 1 Durchschrift der Diplomurkunde geschlossen dem Rat' des Bezirkes, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen. (31 Die Absolventen der Militär medizinischen Sektion der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald reichen ihre Anträge über den Kommandeur der Militärmedizinischen Sektion an den Rat des Bezirkes Rostock, Abteilung Gesundheitsund Sozialwesen, ein. §5 Ausfertigung und Übersendung der Approbationsurkunde (1) Der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, stellt auf der Grundlage der ihm von der Hochschule gemäß § 4 übergebenen Unterlagen die Approbations-ürkunde nach dem Muster der Anlage 1 mit 2 Durchschriften aus. Die Ausfertigung der Approbationsurkunde ist gebührenfrei. (21 Für Militärzahnärzte sind das Original und 1 Durchschrift der Approbationsurkunde an den Kommandeur der Militärmedizinischen Sektion der Ernst-Moritz-Arndt-Univer-sität Greifswald zu senden, der die Aushändigung gemäß § 6 vornimmt. (31 Der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, führt über die von ihm ausgefertigten Approbationsurkunden ein Approbationsregister. (41 Für die Absolventen der Militärmedizinischen Sektion der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald führt der Kommandeur der Militärmedizinischen Sektion ein Approbationsregister. §6 Aushändigung der Approbationsurkunde Der Bezirksarzt oder ein von ihm benannter Vertreter händigt dem Absolventen anläßlich der Exmatrikulationsfeier an der Hochschule das Original und 1 Durchschrift der Approbationsurkunde aus. Der Absolvent übergibt der Einrichtung, in der er seine Berufstätigkeit aufnimmt, die Durchschrift, die der Personalakte beizufügen ist. Das Datum der Aushändigung der Approbationsurkunde ist in das gemäß § 5 zu führende Approbationsregister einzutragen.“ §2 Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1981 in Kraft. Berlin, den 24. August 1981 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger Anordnung Nr. 21 über die Schiffsabfertigung und den Güterumschlag in den Seehäfen Seehafenbetriebsordnung vom 4. September 1981 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung vom 10. Juni 1974 über die Schiffsabfertigung und den Güterumschlag in den Seehäfen Seehafenbetriebsordnung (GBl. I Nr. 32 S. 3161 wird folgendes angeordnet: §1 (11 Der § 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „(51 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dürfen Güter nicht länger als 4 Monate zwischengelagert werden. Nach Ablauf dieser oder der vereinbarten Frist ist die Hafenverwaltung berechtigt, den Verfügungsberechtigten aufzufordern, innerhalb einer Frist von 1 Monat eine ausführbare Verfügung über die Güter zur Räumung der Lagerfläche zu treffen.“ (21 Der § 12 Abs. 6 wird ersatzlos gestrichen. §2 Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: ,/§ 12a (11 Kann der Verfügungsberechtigte über zwischengelagerte . Güter von der Hafenverwaltung nicht ermittelt werden, so hat sie diese Güter nach Ablauf der Fristen gemäß § 12 Abs. 5 monatlich in Bestandslisten zu erfassen. Die Bestandslisten sind dem VEB DEUTRANS - INTERNATIONALE SPEDITION (nachfolgend Deutrans genanntl sowie dem VEB Schiffsmaklerei (nachfolgend Schiffsmaklerei genanntl zu übergeben. (2) Auf der Grundlage der Bestandslisten haben Deutrans und die Schiffsmaklerei, soweit von ihnen der Verfügungsberechtigte ermittelt werden kann, diesen aufzufordern, innerhalb einer Frist von 1 Monat eine ausführbare Verfügung über die Güter zur Räumung der Lagerfläche zu treffen. (31 Können Deutrans und die Schiffsmaklerei den Verfügungsberechtigten nicht ermitteln oder hat der Verfügungsberechtigte nach Aufforderung gemäß Abs. 2 ihnen gegenüber nicht fristgemäß eine ausführbare Verfügung erteilt, so haben diese Betriebe unverzüglich die Hafenverwaltung davon zu unterrichten. (41 Die Hafenverwaltung ist berechtigt, Güter einer Verwertung zuzuführen, wenn sie länger als 4 Monate oder die vereinbarte Zeit zwischengelagert sind und der Verfügungsberechtigte al eine ausführbare Verfügung nach Aufforderung der Hafenverwaltung gemäß § 12 Abs. 5 oder nach Aufforderung von Deutrans bzw. der Schiffsmaklerei gemäß Abs. 2 nicht fristgemäß getroffen hat oder bl von der Hafenverwaltung, von Deutrans oder der Schiffsmaklerei nicht ermittelt wurde. (51 Vor Durchführung der Verwertung hat die Hafenverwaltung die Zustimmung der zuständigen Zolldienststelle zur Verwertung einzuholen. Die Verwertung hat gemäß der dafür erlassenen Richtlinie des Ministeriums für Verkehrswesen2 zu erfolgen.“ §3 Diese Anordnung tritt am 1. November 1981 in Kraft. Berlin, den 4. September 1981 Der Minister für Verkehrswesen I. V.: Dr. Schmidt Staatssekretär 2 Veröffentlicht im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger (TVA), Organ des Ministeriums für Verkehrswesen und des Zentralen Transportausschusses der Deutschen Demokratischen Republik Nr. 39/1981. Anordnung Nr. 31 über die Allgemeinen Bedingungen beim An- und Verkauf gebrauchter Konsumgüter vom 10. September 1981 Zur Änderung der Anordnung vom 10. November 1978 über die Allgemeinen Bedingungen beim An- und Verkauf ge- 1 Anordnung CNr. 1) vom 10. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 316) 1 Anordnung Nr. 2 vom 17. März 1981 (GBl. I Nr. 11 S. 133);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeit mit durch die Leiter und mittleren leitenden Kader, Die Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen, die im Prinzip für jeden bestehen sollten, sind in der Regel vom Typ Mehrzweck, Die Praxis hat bewiesen, daß sich diese Typen besonders gut eignen, da für Außenstehende nicht nur schlecht erkennbar ist, daß es sich um die richtigen Treffpartner handelt. Vom operativen Mitarbeiter, Instrukteur Residenten geht die Initiative zur Bekanntgabe des Erkennungszeichens aus. Der Treffort wird von den Treffpart-nern in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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