Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 344

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 344 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 344); 344 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 25. September 1981 (4) Die Zahlungsempfänger haben mit den Abbuchungsaufträgen Informationen für die Zahlungspflichtigen so zu übergeben, daß diese aus den Kontoauszügen den Grund der Zahlungen erkennen können. (5) Die Zahlungsempfänger haben zu gewährleisten, daß von Zahlungspflichtigen gegebene Einwilligungen zum Abbuchungsverfahren sowie Änderungen und Löschungen terminlich entsprechend ihren Zahlungsbedingungen berücksichtigt werden. Die Zahlungsempfänger haben die Zahlungspflichtigen über den Zeitpunkt des Beginns der Abbuchung zu informieren. (6) Die Zahlungsempfänger sind den Zahlungspflichtigen für fehlerhaft bzw. ungerechtfertigt eingereichte Abbuchungsaufträge nach den zivilrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. §4 Abbuchung der Geldverbindlichkeiten von den Konten der Zahlungspflichtigen (1) Der Zahlungspflichtige hat zu sichern, daß sein Konto zum Fälligkeitstermin die erforderliche Verfügungsmöglichkeit aufweist. Bis zur ersten Abbuchung hat der Zahlungspflichtige die termingerechte Bezahlung fälliger Geldverbindlichkeiten selbst zu gewährleisten. (2) Nach Eingang des Abbuchungsauftrages wird die Geldverbindlichkeit vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht. Der Zahlungspflichtige wird von der Abbuchung durch Kontoauszug benachrichtigt Der Ausdruck der Abbuchung auf den Kontoauszügen gilt für den Zahlungspflichtigen als Quittung für die Zahlung. (3) Das kontoführende Geld- oder Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen nimmt eine sofortige Rückverrechnung der abgebuchten Geldverbindlichkeiten vor, wenn der Zahlungspflichtige seiner Bank innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Abbuchung schriftlich erklärt, daß er dem Zahlungsempfänger gegenüber keinen Auftrag zur Abbuchung erteilt hat oder die Abbuchung aus anderen Gründen unberechtigt war. In diesen Fällen übersendet das Geld- oder Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen dem Zahlungsempfänger ein Avis, aus dem der Anlaß der Rückverrechnung und weitere für den Zahlungsempfänger erforderliche Daten hervorgehen. Die Zahlungspflichtigen sind den Zahlungsempfängern für ungerechtfertigte Rückverrechnungen nach den zivilrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. (4) Das kontoführende Geld- oder Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen kann Geldverbindlichkeiten innerhalb von 5 Werktagen nach Abbuchung an den Zahlungsempfänger zurückverrechnen, wenn auf dem Konto des Zahlungspflichtigen die Verfügungsmöglichkeit nicht ausreicht. Teilabbuchungen werden nicht vorgenommen. Das Geld- oder Kreditinstitut benachrichtigt von der Rückverrechnung den Zahlungspflichtigen und durch Avis den Zahlungsempfänger. (5) Reicht die Verfügungsmöglichkeit auf dem Konto des Zahlungspflichtigen wiederholt nicht aus, kann das kontoführende Geld- oder Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen die weitere Verrechnung der Geldverbindlichkeiten im Abbuchungsverfahren ablehnen. Das LJeld- oder Kreditinstitut unterrichtet davon die Zahlungspartner und fordert den Zahlungspflichtigen auf, die Zahlungen an den Zahlungsempfänger künftig selbst durchzuführen. Der Zahlungsempfänger ist auch zu informieren, wenn die Abbuchung nicht möglich war, weil das Konto des Zahlungspflichtigen gelöscht wurde. §5 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Mit Zahlungsempfängern, die Geldforderungen im Abbuchungsverfahren verrechnen, sind von den kontoführenden Geld- und Kreditinstituten innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten dieser Anordnung Vereinbarungen gemäß § 3 Abs. 1 abzuschließen bzw. bestehende Vereinbarungen entsprechend zu ergänzen. Berlin, den 11. September 1981 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik Kaminsky Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik Sonderdruck Nr. 803/5 Anordnung vom 1. September 1981 über die Anmeldepflicht und Prüfpflicht auf dem Gebiet der staatlichen Qualitätskontrolle Anordnung vom 1. September 1981 über die gestalterische Prüf pflicht von Erzeugnissen durch die staatliche Qualitätskontrolle Dieser Sonderdruck ist über den Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, Postschließfach 696, zu beziehen. Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 1020 Berlin. Klosterstraße 47 Redaktion: 1020 Berlin. Klosterstraße 47. Telefon: 233 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 1080 Berlin. Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 233 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Monatlich Teil I 0.80 M, Teil II 1, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kanfmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Artikel-Nr. (EDV) 505 003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit verantwortungsbewußt nsequenter Durchsetzung von Konspiration Geheimhaltung. und innerer Sicherheit wahrgenommen und zweckmäßig eingeordnet werden. Sie haben für die Realisierung -in Rahmen der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug. Das trifft besonders auf die Verhafteten zu, die wegen des dringenden Tatverdachtes der Spionage gemäß Strafgesetzbuch durch Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren bearbeitet werden.

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