Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 342

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 342 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 342); 342 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 25. September 1981 werden soll. Sie unterbreiten den Räten der Kreise bzw. Stadtbezirke die erforderlichen Vorschläge zur Sicherung der notwendigen Ausbildungsplätze und üben die Kontrolle aus. (2) Die Kreisschulräte planen die erforderlichen Honorare, die aus den Haushaltsmitteln der Volksbildung für die Durchführung der wissenschaftlich-praktischen Arbeit bereitzustellen sind. In Zusammenarbeit mit den Betrieben schließen sie Honorarverträge mit den Arbeitsgruppenleitem ab. §6 Aufgaben der Direktoren der erweiterten Oberschulen (1) Für die Anleitung und Kontrolle der wissenschaftlichpraktischen Arbeit ist der Direktor im Rahmen des gesamten Bildungs- und Erziehungsprozesses an der erweiterten Oberschule verantwortlich. Er unterbreitet dem Kreisschulrat Vorschläge für die Auswahl der Betriebe und bestätigt die auf der Grundlage der Rahmenprogramme an die Schüler zu vergebenden Arbeitsvorhaben. (2) Zur Sicherung einer hohen Qualität der wissenschaftlich-praktischen Arbeit ist vom/ Direktor der erweiterten Oberschule mit den Betrieben eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Gegenstand dieser Vereinbarung sollen sein: Anzahl, Stärke und Einsatzort der Arbeitsgruppen im Betrieb, Arbeitsvorhaben, die die Schüler zu lösen haben, Einsatz, Anleitung und Qualifizierung der Arbeitsgruppenleiter, Vergütung der Arbeitsgruppenleiter entsprechend der geltenden Honorarordnung, Festlegungen zur Organisation. (3) Gemeinsam mit den Klassenleitern wählt der Direktor die Schüler für die Arbeitsgruppen aus. Er leitet die Arbeitsgruppenleiter zur Erfüllung ihres Erziehungsauftrages an. §7 Aufgaben der Betriebsleiter (1) Die Betriebsleiter sind für die Sicherung der personellen und materiellen Bedingungen zur Durchführung der wissenschaftlich-praktischen Arbeit verantwortlich. (2) Die Betriebsleiter übergeben den Schülergruppen geeignete Arbeitsaufgaben für die wissenschaftlich-praktische Arbeit und sichern in Übereinstimmung mit dem Direktor der erweiterten Oberschule den Einsatz befähigter Arbeitsgruppenleiter. Sie unterstützen die Arbeitsgruppenleiter in ihrer verantwortungsvollen Arbeit, berücksichtigen ihre Tätigkeit mit den Schülern bei der Übertragung von anderen Aufgaben und ermöglichen ihre Teilnahme an Veranstaltungen für die Anleitung und Qualifizierung. (3) Die Betriebsleiter stellen die erforderlichen Räumlichkeiten, Arbeitsgeräte und Materialien für die Durchführung der wissenschaftlich-praktischen Arbeit zur Verfügung. §8 Aufgaben der Arbeitsgruppenleiter (1) Die Arbeitsgruppenleiter sind für die Verwirklichung der in den Rahmenprogrammen ausgewiesenen Ziele und Inhalte verantwortlich. Sie nehmen Einfluß auf die Auswahl der in ihrem Tätigkeitsbereich zu lösenden Arbeitsvorhaben. Auf der Grundlage der Rahmenprogramme und in Abhängigkeit vom Arbeitsvorhaben erarbeiten sie ein Programm, das die zu lösenden inhaltlichen Aufgaben sowie die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen enthält. (2) Die Arbeitsgruppenleiter weisen die Schüler in den Betrieb ein, machen sie mit den Aufgaben und der Bedeutung des Betriebes vertraut und erläutern den Schülern ihren künftigen Tätigkeitsbereich. Sie informieren die Schüler umfas- send über ihre Aufgaben, erläutern die volkswirtschaftliche bzw. betriebliche Bedeutung der Arbeit und organisieren die Arbeitsgruppentätigkeit so, daß jeder Schüler eine konkrete abrechenbare Arbeitsaufgabe erhält und weitgehend selbständig und eigenverantwortlich arbeiten kann. Sie unterstützen die Schüler bei der Beschaffung notwendiger Fachliteratur und Dokumentationen, leiten sie bei der Durchführung ihrer Arbeit an und bewerten ihre Leistungen. Produktionseinsatz der Schüler §9 (1) Für die Schüler der Klasse 11 findet in den letzten 3 Unterrichtswochen des Schuljahres ein .Produktionseinsatz statt. Die produktive Arbeit der Schüler im Betrieb ist zielstrebig für die kommunistische Arbeitserziehung zu nutzen. (2) Der Einsatz der Schüler erfolgt in volkswirtschaftlich wichtigen Betrieben. Er sollte möglichst in den Betrieben stattfinden, in denen die Schüler ihre wissenschaftlich-praktische Arbeit durchführen. Die Schüler können als Klassenverband oder in Gruppen in den Produktionsbrigaden und anderen Arbeitskollektiven aller Betriebe eingesetzt werden, in denen die Voraussetzungen zur Erfüllung der Zielstellung der Produktionseinsätze vorhanden sind. (3) Die Betriebsleiter tragen die Verantwortung für die Sicherung der materiellen und personellen Bedingungen zur Durchführung des Produktionseinsatzes. Sie sind dafür verantwortlich, daß bei der Ausübung der produktiven Tätigkeit die Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes konsequent eingehalten werden und eine nachweisliche Belehrung der Schüler erfolgt. (4) Der Direktor der erweiterten Oberschule trägt im Zusammenwirken mit dem Betriebsleiter die Verantwortung dafür, daß der Produktionseinsatz ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Einsatztermine sowie die Erfüllung der erzieherischen Zielstellung des Produktionseinsatzes gesichert werden. (5) Gemäß § 29 der Schulordnung übernehmen die FDJ-Lei-tungen auf der Grundlage ihres Statuts eigenverantwortliche Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung des Produktionseinsatzes. (6) Wenn im Ausnahmefall die erste oder letzte Woche des Produktionseinsatzes für das Betriebspraktikum in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit vorgesehen ist, findet für die Schüler nach den Winterferien 1 Woche Produktionseinsatz statt. s (7) Für die Produktionseinsätze der Schüler sind von den Betrieben im Einvernehmen mit den Direktoren der erweiterten Oberschulen entsprechende Vereinbarungen mit den Schülern abzuschließen. Sammelvereinbarungen mit Schülergruppen oder mit Klassen sind zulässig. Der Abschluß von befristeten Arbeitsverträgen gemäß § 47 des Arbeitsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185) erfolgt nicht. §10 (1) Vor dem Produktionseinsatz sind ärztliche Untersuchungen der Schüler für ihre Eignung nachzuweisen. Können Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht am Produktionseinsatz teilnehmen, entscheidet der Direktor der erweiterten Oberschule über eine andere gesellschaftlich-nützliche Tätigkeit. (2) Für den Einsatz gilt die betrieblich festgesetzte Arbeitszeit unter Berücksichtigung des § 170 des Arbeitsgesetzbuches. (3) Die Arbeit der Schüler wird auf der Grundlage der für den Betrieb geltenden Bestimmungen entlohnt. Die Entlohnung ist steuerfrei. Sie unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Ansprüche auf Lohnausgleichzahlung und Erholungsurlaub bestehen nicht.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 342 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 342) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 342 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 342)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X