Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 338

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 338 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 338); 338 Gesetzblatt Tein Nr. 28 Ausgabetag: 25. September 1981 Einstellungsuntersuchungen in diesem Sinne sind auch Untersuchungen, die bei Aufnahme einer anderen Tätigkeit im gleichen Betrieb oder bei Fortführung der Tätigkeit mit veränderter Technologie durchzuführen sind. (2) Der mit den Untersuchungen betraute Arzt kann Wiederholungsuntersuchungen in kürzeren als in der Anlage genannten Zeitabständen festlegen, wenn dies wegen besonderer Expositionen bzw. Belastungen oder in Anbetracht des Gesundheitszustandes des Werktätigen erforderlich ist. (3) Unter Berücksichtigung der wissenschaftlich-technischen Entwicklung und neuer arbeitshygienischer Erkenntnisse sind bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten, die nicht in der Anlage genannt sind, ebenfalls Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen vorzuhehmen. Die Termine und das Untersuchungsprogramm sind von der Arbeitshygieneinspektion des Rates des Bezirkes festzulegen. (4) Weitere Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen, die nicht durch diese Durchführungsbestimmung oder andere Rechtsvorschriften geregelt sind, können nach Bestätigung durch den Kreisarzt durchgeführt werden, wenn nach Realisierung der in Rechtsvorschriften festgelegten Untersuchungen im Kreis derartige Untersuchungen möglich sind. §4 Aufgaben der Betriebe (1) Die Betriebe haben auf der Grundlage arbeitshygienischer Analysen alle Arbeitsplätze und die an diesen beschäftigten Werktätigen, soweit sie unter eine der im § 2 genannten Kategorien fallen, jährlich bis zum 1. Dezember dem Leiter der für die Durchführung der Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen zuständigen Einrichtung des Gesundheitswesens zu melden. Für Werktätige mit ständig wechselnden Arbeitsplätzen (Bauschaffende, Montagearbeiter u. a.) können andere Verfahrensweisen vereinbart werden. (2) Die Betriebe sind für die Durchführung der arbeitshygienischen Analysen der Arbeitsplätze in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens verantwortlich. (3) Die Betriebe haben zu sichern, daß die Werktätigen zu den mit der zuständigen Einrichtung des Gesundheitswesens abgestimmten Terminen für die Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen gemäß § 183 Abs. 1 des Arbeitsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185) freigestellt werden und die festgelegten Untersuchungstermine wahrnehmen. (4) Die Betriebe haben gemeinsam mit dem Werktätigen, der betrieblichen Gewerkschaftsleitung sowie dem Arzt einen der gesundheitlichen Eignung entsprechenden Arbeitseinsatz des Werktätigen zu sichern. §5 Aufgaben der staatlichen Organe und Einrichtungen des Gesundheitswesens (1) Der Kreisarzt sichert die Planung, Bilanzierung und Abrechnung der Tauglichkeitsuntersuchungen. Die Untersuchungen sind in den Einrichtungen des Gesundheitswesens in enger Zusammenarbeit mit den Betrieben so zu planen, daß Werktätige, auf die mehrere Kategorien zutreffen, nur einmal untersucht werden müssen. 2 (2) Der Kreisarzt beauftragt die zuständigen Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens mit der Vorbereitung und Durchführung der Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen. Soweit Betriebe nicht durch Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens ärztlich betreut werden, beauftragt der Kreisarzt andere Einrichtungen des Gesundheits- wesens. Er sichert die Bereitstellung von funktions- und labordiagnostischen Kapazitäten. (3) Die Arbeitshygieneinspektionen der Räte der Bezirke und der Räte der Kreise sind für die fachliche Anleitung und Kontrolle der Betriebe bei der Durchführung von Analysen der Arbeitsplätze verantwortlich. (4) Die Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen der Werktätigen des Industriezweiges Wismut und der Werktätigen im Verkehrswesen werden vom Gesundheitswesen Wismut bzw. vom Medizinischen Dienst des Verkehrswesens durchgeführt. (5) Die Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen für Sportlehrer und Trainer im Verantwortungsbereich des Staatssekretariats für Körperkultur und Sport und des Deutschen Turn- und Sportbundes der Deutschen Demokratischen Republik sowie für Schwimmeister werden vom Sportmedizinischen Dienst auf der Grundlage von Richtlinien des Direktors des Sportmedizinischen Dienstes durchgeführt. §6 Aufgaben der Ärzte (1) Die Ärzte sind für: die Durchführung der Tauglichkeitsund Überwachungsuntersuchungen gemäß § 3 Abs. 1, für die ordnungsgemäße Dokumentation sowie für die Eintragung der durchgeführten Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchung in den Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung verantwortlich. (2) Die Ärzte sind verpflichtet, dem Werktätigen das Ergebnis und die sich aus der Untersuchung ergebenden Schlußfolgerungen zu erläutern und die erforderlichen medizinischen Maßnahmen einzuleiten. (3) Die Ärzte sind verpflichtet, den Leiter des Betriebes über die Tauglichkeit des Werktätigen für die betreffende Tätigkeit zu unterrichten und ihm gegebenenfalls Vorschläge für die Übertragung von geeigneter Arbeit zu machen. (4) Die Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen werden von verantwortlichen Ärzten für Strahlenschutz durchgeführt, die durch den Leiter der Arbeitshygieneinspektion des Rates des Bezirkes benannt und durch den Ärztlichen Direktor des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz bestätigt werden. §7 Tauglichkeit (1) Im Ergebnis des ärztlich festgestellten Gesundheitszustandes des Werktätigen und der arbeitshygienischen Analyse des Arbeitsplatzes beurteilt der Arzt die Tauglichkeit des Werktätigen für die vorgesehene oder ausgeübte Tätigkeit. (2) Werktätige, deren Tauglichkeit nicht bestätigt wird, dürfen an dem vorgesehenen oder bisherigen Arbeitsplatz (§ 209 des Arbeitsgesetzbuches) nicht beschäftigt werden. Bei bedingter Tauglichkeit ist die Einhaltung der ärztlichen Forderungen durch den Betrieb zü sichern. (3) Gegen die Entscheidung des Arztes über die Tauglichkeit kann sowohl der Werktätige als auch der Betrieb innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Entscheidung beim Leiter der Einrichtung des Gesundheitswesens Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet der Leiter innerhalb 1 Woche. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, entscheidet der Leiter der Arbeitshygieneinspektion des Rates des Kreises innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig. In Kreisen ohne Arbeitshygieneinspektion entscheidet der Leiter der Arbeitshygieneinspektion des Rates des Bezirkes endgültig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Durchdenken seines Vorgehens bei den bevorstehenden Untersuchungshandlungen. Diese ersten gedanklichen Vorstellungen sind in unterschiedlicher Weise determiniert und insbesondere abhängig von.

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