Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 331

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 331 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 331); Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 15. September 1981 331 Bevölkerung und der materiellen Werte im gefährdeten Territorium zu treffen. (3) Die Vorsitzenden der Räte der Kreise sind bei Eintritt schwerer Havarien für die Bereitstellung und Heranführung der in gegenseitiger Abstimmung im Einsatzdokument der Betriebe gemäß §6 Abs. 3 festgelegten Kräfte und Mittel des Territoriums verantwortlich. §9 Untersuchung (1) Die Leiter der Betriebe haben Havarien, die sich in ihren Verantwortungsbereichen ereignen, zu untersuchen. Die Untersuchung umfaßt die Feststellung der Ursachen sowie aller begünstigenden Bedingungen, die Aufdeckung und Verfolgung von Pflichtverletzungen sowie die Veranlassung vorbeugender Maßnahmen. (2) Bei der Untersuchung der Havarie durch Untersuchungsorgane oder staatliche Kontrollorgane haben die Leiter der Betriebe diese durch Bereitstellung erforderlicher Kräfte und Mittel zur Feststellung der Ursachen sowie aller begünstigenden Bedingungen und bei der Aufdeckung, Verfolgung und Beseitigung von Rechtsverletzungen zu unterstützen. Dabei festgestellte Ursachen und begünstigende Bedingungen sind durch die Leiter der Betriebe unverzüglich zu beseitigen. (3) Die im Ergebnis der Untersuchungen veranlaßten vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung gleicher bzw. ähn licher Ereignisse sind von den gemäß § 4 Verantwortlichen konsequent durchzusetzen. §10 Meldungen Die Leiter der Betriebe sind dafür verantwortlich, daß a) in ihren Verantwortungsbereichen eingetretene Havarien bzw. Gefahren für angrenzende Territorien unverzüglich an die zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei die Räte der Kreise das übergeordnete Organ die zuständigen Kontrollorgane gemeldet werden, Bestehende Meldepflichten gegenüber anderen Organen bleiben davon unberührt; b) die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik vom Eintritt einer Havarie unverzüglich benachrichtigt wird. ' §H Erstattung von Aufwendungen (1) Die Betriebe, in denen Havarien aufgetreten sind, haben die Aufwendungen, die den örtlichen Räten und anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Havarien, entstanden sind, zu erstatten. (2) Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt zu Lasten der Selbstkosten der Betriebe, soweit nicht die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik nach den geltenden Rechtsvorschriften bzw. vertraglichen Vereinbarungen einzutreten hat. §12 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1981 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt der Beschluß des Ministerrates vom 14. April 1969 über die „Grundsätze der Organisation der Leitung bei der Bekämpfung von schweren Havarien“1 außer Kraft. Berlin, den 13. August 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender 1 Der Beschluß wurde den Beteiligten seinerzeit direkt zugestellt. Anordnung über Kompressionswärmepumpen zur Nutzung der Umwelt- und Anfallenergie und zur rationellen Wärmeenergieversorgung Wärmepumpenanordnung (WpAO) vom 13. August 1981 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Die Kombinate, Betriebe und Produktionsgenossenschaften und die Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt) sind verpflichtet, Kompressionswärmepumpen (nachfolgend Wärmepumpen genannt) zum Einsatz vorzubereiten und zu betreiben, wenn dadurch Primärenergie gegenüber anderen Varianten des Energieeinsatzes eingespart werden kann, Elektroenergie für Direkt- und Nachtspeicherheizung, Gas oder flüssige Brennstoffe für Raumheizung und Bereiten von Gebrauchswarmwasser und von Warmwasser für Niedertemperaturprozesse abgelöst bzw. reduziert oder als künftige Variante des Energieeinsatzes vermieden werden kann und wenn die erforderlichen Aufwendungen volkswirtschaftlich vertretbar sind. §2 (1) Wärmepumpen sind Anlagen oder Geräte zur Energieanwendung, die gestatten, Wärme niederer Temperatur aufzunehmen und unter Aufwendung von Antriebsarbeit als Nutzwärme mit höherer Temperatur wieder abzugeben. Als Wärmequelle kann dazu Umweltenergie (des Grund- und Oberflächenwassers, der Luft, des Erdreiches, der Sonnenstrahlung) oder Anfallenergie1 verwendet werden. (2) Im übrigen gelten im Rahmen dieser Anordnung die Begriffe und Begriffsbestimmungen der Energieverordnung vom 30. Oktober 1980 (GBl. I Nr. 33 S. 321) und der Ersten Durchführungsbestimmung vom 10. November 1980 zur Energieverordnung (GBl. I Nr. 33 S. 330). §3 (1) Der Betrieb hat mit der beim zuständigen energiewirtschaftlichen Organ vorzunehmenden Anmeldung des Energie- 1 Für Anlallenergie gilt die Begriffsbestimmung gemäß Tz. 1 der TGL 31727/01, Grundbegriffe der Energiewirtschaft; Allgemeine Begriffe; Ausg. 7/77.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung des BeweiserhebungsVerfahrens in Leipzig. Dort wurden als Zuhörer Vertreter der der Nebenkläger sowie der Verteidiger des ,an der Beweisaufnahme zugelassen.

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