Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 329

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 329 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 329); 329 's /? r-** JL \ W I j i 35/4 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1981 Berlin, den 15. September 1981 Teil I Nr. 27 Tag Inhalt Seite 13. 8. 81 Verordnung über den Havarieschutz 329 13. 8. 81 Anordnung über Kompressionswärmepumpen zur Nutzung der Umwelt- und Anfallenergie und zur rationellen Wärmeenergieversorgung Wärmepumpenanordnung (WpAO) - 331 24. 8. 81 Anordnung über den Kauf und Verkauf sowie über die Erniittlung des Preises für gebrauchte Kraftfahrzeuge 333 25.8.81 Anordnung über den Aufbau und die Gestaltung einer Datenbank für Industrierobotertechnik 334 19. 8. 81 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesund- heits- und Sozialwesens : 336 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 336 Verordnung über den Havarieschutz vom 13. August 1981 Im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung wirkungsvoller Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Havarien wird folgendes verordnet: §1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Verantwortung und die Aufgaben der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe (nachfolgend den Betrieben übergeordnete Organe genannt) sowie der Betriebe im Sinne des § 17 des Arbeitsgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185) für den Schutz vor Havarien (nachfolgend Havarieschutz genannt). Für Kombinatsbetriebe nehmen die Kombinate die Aufgaben des übergeordneten Organs wahr. §2 Havarieschutz (1) Der Havarieschutz ist Bestandteil der Leitungstätigkeit der Leiter der den Betrieben übergeordneten Organe und der Leiter der Betriebe. Er beinhaltet die Gesamtheit der Forderungen, Maßnahmen, Mittel und Methoden, die dazu dienen, Havarien vorzubeugen, deren Auswirkungen zu vermeiden oder zu vermindern bzw. zu bekämpfen. Die Hauptanstrengungen sind auf den vorbeugenden Havarieschutz zu richten. (2) Im Havarieschutz sind a) Gefahrenquellen, die Havarien begünstigen oder zu Havarien führen können, vorausschauend aufzudecken und unverzüglich zu beseitigen, b) eingetretene Havarien und deren unmittelbare Auswirkungen wirkungsvoll zu bekämpfen, die Ursachen aufzuklären und Maßnahmen zu treffen, die eine Wiederholung ausschließen, c) Ordnung und Sicherheit unter Havariebedingungen aufrechtzuerhalten. §3 Havarie (1) Havarie im Sinne dieser Verordnung ist ein technischer Schaden, der im Verantwortungsbereich des Betriebes liegt, in der Regel plötzlich eintritt, den normalen Betriebsablauf oder -zustand erheblich beeinträchtigt und zur Zerstörung von technischen- Anlagen führt. Havarien können Gefährdungen für Leben und Gesundheit von Menschen und für materielle Werte nach sich ziehen. (2) Schwere Havarien im Sinne dieser Verordnung sind Havarien, die in ihrem Ergebnis zu folgenschweren Auswirkungen innerhalb und/oder außerhalb eines Betriebes führen, unmittelbare Gefahren für eine größere Anzahl von Menschen herbeiführen und deren Bekämpfung den koordinierten Einsatz von Kräften und materiellen Mitteln mehrerer Verantwortungsbereiche erfordert. (3) Havarien sind keine Katastrophen im Sinne der Verordnung vom 15. Mai 1981 über den Katastrophenschutz (GBl. I Nr. 20 S. 257).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungobedingungen. Die Rolle der Persönlichkeit beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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