Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 310

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 310 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 310); 310 Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag.; 14. August 1981 (6) In kreisförmigen Dienststempeln darf das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik nicht enthalten sein. §3 (1). Gesiegelt werden Urkunden, Dokumente und andere Schriftstücke mit rechtserheblicher Bedeutung, deren Gültigkeit bzw. Echtheit einer eindeutigen staatlichen Bestätigung bedarf. {2) Die im § 1 Abs. 2 Genannten legen für ihren Verantwortungsbereich schriftlich fest, welche Urkunden, Dokumente und anderen Schriftstücke zu siegeln sind und zu welchen anderen Zwecken das Dienstsiegel anzuwenden ist. §4 (1) Im Umgang mit Dienstsiegeln ist eine hohe Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Ihre Aufbewahrung hat so zu erfolgen, daß ein Mißbrauch und ein Verlust ausgeschlossen sind. Jeder zur Führung eines Dienstsiegels Berechtigte ist für das Dienstsiegel persönlich verantwortlich. (2) Ein gefundenes Dienstsiegel ist unverzüglich bei dem aus der Beschriftung des Dienstsiegels ersichtlichen siegelführenden Organ oder einer Dienststelle der Deutschen Volkspolizei abzugeben. §5 Dienstsiegel dürfen nur von Betrieben hergestellt werden, die durch den Ministerrat oder durch das zuständige zentrale Staatsorgan dazu ermächtigt wurden. (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) Dienstsiegel unberechtigt herstellt, verändert, besitzt, verwendet oder anderen Personen überläßt, b) kreisförmige Dienststempel mit dem Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik herstellt, besitzt oder verwendet, c) ein gefundenes Dienstsiegel nicht unverzüglich bei dem siegelführenden Organ oder einer Dienststelle der Deutschen Volkspolizei abgibt, kann, wenn die Auswirkungen der Tat auf die Interessen der Gesellschaft und die Schuld des Täters unbedeutend sind und damit keine Straftat vorliegt, mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Dienstsiegel, die unberechtigt hergestellt oder verändert werden oder Sich im Besitz eines Nichtberechtigten befinden, kreisförmige Dienststempel mit dem Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik sowie Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig eingezogen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §7 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei. §8 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft; Verordnung vom 29. November 1966 über die Führung des Dienstsiegels der staatlichen Organe Siegelordnung . (GBl. II 1967 Nr. 9 S. 49) in der Fassung der Ziff. 86 der Anlage 1 der Anpassungsverordnung Vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363), mit Ausnahme des § 10 in der Fas- sung der Ziff. 43 der Anlage zum Anpassungsgesetz vom 11. Juni 1968 (GBL I Nr. 11 S. 242)1; Zweite Verordnung vom 9. Oktober 1969 über die Führung des Dienstsiegels der staatlichen Organe Siegelordnung . (GBl. II Nr. 84 S. 523); Erste Durchführungsbestimmung vom 20. Oktober 1969 zur Siegelordnung (GBl. II Nr. 84 S. 524). - Berlin, den 16. Juli 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel 1 Der § 10 in der gültigen Fassung lautet: „Wer vorsätzlich Dienstsiegel mit dem Ziel der mißbräuchlichen Benutzung herstellt, verändert oder sie unbefugt gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit ößentlichem Tadel bestraft.“ Bekanntmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens vom 10. Juli 1981 Hiermit wird bekanntgemacht, daß nachstehende Rechtsvorschriften gegenstandslos sind und durch den Ministerrat aufgehoben wurden: Verordnung vom 6. November 1968 über die Vergütung der Hochschullehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen Hochschullehrervergütungsverordnung (HVO) (GBl. II Nr. 127 S. 1013) sowie die dazu erlassene Erste Durchführungsbestimmung vom 22. Oktober 1970 zur Hochschullehrervergütungsverordnung (HVO) Vorzeitige Gewährung von Steigerungssätzen (GBl. II Nr. 86 S. 592) Zweite Durchführungsbestimmung vom 9. Juli 1975 zur Hochschullehrervergütungsverordnung (HVO) (GB1.I Nr. 33 S. 613; Ber. Nr. 35 S. 635) Dritte Durchführungsbestimmung -vom 2. Dezember 1976 zur Hochschullehrervergütungsverordnung (HVO) (GBl. I 1977 Nr. 2 S. 10); Verordnung vom 6. November 1968 über die Vergütung der wissenschaftlichen Mitarbeiter an den wissenschaftlichen Hochschulen Mitarbeitervergütungsverordnung (MVVO) - (GBl. II Nr. 127 S. 1018; Ber. GBl. II 1969 Nr. 65 S. 424) sowie die dazu erlassene Erste Durchführungsbestimmung vom 22. Oktober 1970 zur Mitarbeitervergütungsverordnung (MVVO) Vorzeitige Gewährung von Steigerungssätzen (GBl. II Nr. 86 S. 593) Dritte Durchführungsbestimmung vom 9. Juli 1975 zur Mitarbeitervergütungsverordnung (MVVO) (GBl. I Nr. 33 S. 614; Ber. Nr. 35 S. 635) Vierte . Durchführungsbestimmung. vom 2. Dezember 1976 zur Mitarbeitervergütungsverordnung (MVVO) (GBl. 11977 Nr. 2 S. 11). Berlin, den 10. Juli 1981 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates I. V.; Dr. M ö b i s Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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