Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 275

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 275 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 275); Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 9. Juli 1981 275 Rat einzulegen, der die Entscheidung getroffen oder die Auflage erteilt hat. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb von 4 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie in Fällen, in denen die Entscheidung oder die Auflage vom Rat des Kreises, der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde getroffen oder erteilt wurde, innerhalb dieser Frist dem übergeordneten örtlichen Rat zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist darüber zu informieren. Der übergeordnete örtliche Rat hat innerhalb weiterer 4 Wochen endgültig zu entscheiden. ' (5) Wird einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Rates des Bezirkes von diesem nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, erfolgt die endgültige Entscheidung durch Beschluß des Rates des Bezirkes. (6) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (7) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu erfolgen. Sie sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerde auszuhändigen. §9 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich a) 'unberechtigt Bäume an öffentlichen Straßen und Wegen, auf öffentlichen Plätzen und Grundstücken sowie öffentlichen Anlagen und Einrichtungen beschädigt oder beseitigt oder deren Wachstum auf andere Weise erheblich beeinträchtigt, b) als Eigentümer, Rechtsträger oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, auf denen Bäume stehen, die Pflicht zur Erhaltung von Bäumen verletzt, Bäume ohne Genehmigung des zuständigen örtlichen Rates beseitigt oder vermeidbare schädigende Einwirkungen auf Bäume nicht unterläßt und dadurch erhebliche Schädigungen der Bäume verursacht, c) als Eigentümer, Rechtsträger oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, auf denen Bäume stehen, nach dem Beseitigen von Bäumen zum Zweck der Abwendung von akuten Gefahren entsprechend § 5 Abs. 3 die geforderte Mitteilung darüber an den zuständigen örtlichen Rat unterläßt, d) erteilte Auflagen zur Erhaltung oder zum Schutz von Bäumen oder zur Durchführung von Ersatzpflanzungen nicht erfüllt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Ebenso kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Verantwortlicher der Baustelle die im Zusammenhang mit der Erteilung der Standortbestätigung und Standortgenehmigung erteilten Auflagen zur Durchführung von festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Bäume nicht erfüllt. (3) Ist eine Handlung gemäß den Absätzen 1 und 2 aus Vorteilstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. 4 (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden oder den sachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden und in Berlin, der Hauptstadt der DDR, sowie in Leipzig auch den Direktoren der Stadtgartenämter. (5) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß den Absätzen 1 und 2 sind die hierzu ermächtigten Mitarbeiter der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden berechtigt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1 M bis 20 M auszusprechen. (6) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 10i). Schlußbestimmungen §10 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. §11 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft. (2) Von dieser Verordnung werden die Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1975 zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik Denkmalpflegegesetz (GBl. I Nr. 26 S. 458) und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen3 sowie der Ersten Durchführungsverordnung vom 14, Mai 1970 zum Landeskulturgesetz Schutz und Pflege der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten (Naturschutzverordnung) (GBl. II Nr. 46 S. 331) nicht berührt. Berlin, den 28. Mai 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft K u h ri g 3 z. z. gelten: a) Durchführungsbestimmung vom 24. September 1976 zum Denkmalpflegegesetz (GBl. I Nr. 41 S. 489), b) Zweite Durchführungsbestimmung vom 14. Juli 1978 zum Denkmalpflegegesetz Denkmale mit Gebietscharakter und Einbeziehung der Umgebung in den Schutz von Denkmalen (GBl. I Nr. 25 S. 285). Erste Durchführungsbestimmung zur Schulordnung Pädagogisch-hygienische und materiell-hygienische Grundanforderungen vom 26. Mai 1981 Auf der Grundlage der Schulordnung vom 29. November 1979 fGBl. I Nr. 44 S. 433) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen folgendes bestimmt: §1 Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung gilt für die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule (nachfolgend Oberschule genannt) und für die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule (nachfolgend erweiterte Oberschule genannt) sowie für die Sonder- und Spezialschulen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter. Das verlangt, anhand des zur Bestätigung vorgelegten Vernehmungsplanes die Überlegungen und Gedanken des Untersuchungsführers bei der Einschätzung von Aussagen Beschuldigter Potsdam, Juristische Fachschule, Fachschulabschlußarbeit Vertrauliche Verschlußsache Plache, Putz Einige Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren geaen Jugendliche durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, zum Schutz der Errungenschaften des werktätigen Volkes der vor allen Angriffen Gegners, aber auch äußerer und innerer feindlicher Kräfte, anderen gesellschaftsschädlichen Handlungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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