Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 275

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 275 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 275); Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 9. Juli 1981 275 Rat einzulegen, der die Entscheidung getroffen oder die Auflage erteilt hat. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb von 4 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie in Fällen, in denen die Entscheidung oder die Auflage vom Rat des Kreises, der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde getroffen oder erteilt wurde, innerhalb dieser Frist dem übergeordneten örtlichen Rat zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist darüber zu informieren. Der übergeordnete örtliche Rat hat innerhalb weiterer 4 Wochen endgültig zu entscheiden. ' (5) Wird einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Rates des Bezirkes von diesem nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, erfolgt die endgültige Entscheidung durch Beschluß des Rates des Bezirkes. (6) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (7) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu erfolgen. Sie sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerde auszuhändigen. §9 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich a) 'unberechtigt Bäume an öffentlichen Straßen und Wegen, auf öffentlichen Plätzen und Grundstücken sowie öffentlichen Anlagen und Einrichtungen beschädigt oder beseitigt oder deren Wachstum auf andere Weise erheblich beeinträchtigt, b) als Eigentümer, Rechtsträger oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, auf denen Bäume stehen, die Pflicht zur Erhaltung von Bäumen verletzt, Bäume ohne Genehmigung des zuständigen örtlichen Rates beseitigt oder vermeidbare schädigende Einwirkungen auf Bäume nicht unterläßt und dadurch erhebliche Schädigungen der Bäume verursacht, c) als Eigentümer, Rechtsträger oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, auf denen Bäume stehen, nach dem Beseitigen von Bäumen zum Zweck der Abwendung von akuten Gefahren entsprechend § 5 Abs. 3 die geforderte Mitteilung darüber an den zuständigen örtlichen Rat unterläßt, d) erteilte Auflagen zur Erhaltung oder zum Schutz von Bäumen oder zur Durchführung von Ersatzpflanzungen nicht erfüllt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Ebenso kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Verantwortlicher der Baustelle die im Zusammenhang mit der Erteilung der Standortbestätigung und Standortgenehmigung erteilten Auflagen zur Durchführung von festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Bäume nicht erfüllt. (3) Ist eine Handlung gemäß den Absätzen 1 und 2 aus Vorteilstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. 4 (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden oder den sachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden und in Berlin, der Hauptstadt der DDR, sowie in Leipzig auch den Direktoren der Stadtgartenämter. (5) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß den Absätzen 1 und 2 sind die hierzu ermächtigten Mitarbeiter der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden berechtigt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1 M bis 20 M auszusprechen. (6) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 10i). Schlußbestimmungen §10 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. §11 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft. (2) Von dieser Verordnung werden die Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1975 zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik Denkmalpflegegesetz (GBl. I Nr. 26 S. 458) und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen3 sowie der Ersten Durchführungsverordnung vom 14, Mai 1970 zum Landeskulturgesetz Schutz und Pflege der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten (Naturschutzverordnung) (GBl. II Nr. 46 S. 331) nicht berührt. Berlin, den 28. Mai 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft K u h ri g 3 z. z. gelten: a) Durchführungsbestimmung vom 24. September 1976 zum Denkmalpflegegesetz (GBl. I Nr. 41 S. 489), b) Zweite Durchführungsbestimmung vom 14. Juli 1978 zum Denkmalpflegegesetz Denkmale mit Gebietscharakter und Einbeziehung der Umgebung in den Schutz von Denkmalen (GBl. I Nr. 25 S. 285). Erste Durchführungsbestimmung zur Schulordnung Pädagogisch-hygienische und materiell-hygienische Grundanforderungen vom 26. Mai 1981 Auf der Grundlage der Schulordnung vom 29. November 1979 fGBl. I Nr. 44 S. 433) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen folgendes bestimmt: §1 Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung gilt für die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule (nachfolgend Oberschule genannt) und für die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule (nachfolgend erweiterte Oberschule genannt) sowie für die Sonder- und Spezialschulen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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