Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 260

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 260 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 260); 260 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 29. Juni 1981 (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb von 2 Wochen, .gerechnet vom Zeitpunkt der Zustellung oder Übermittlung der Entscheidung oder. Auflage, bei dem Leiter einzulegen, der die Entscheidung getroffen oder die Auflage erteilt hat. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang durch den zuständigen Leiter zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem übergeordneten Leiter zuzuleiten. Dieser entscheidet innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist dem Beschwerdeführenden rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden sind zu begründen und dem Einreicher der Beschwerde mitzuteilen. §14 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) Anlagen, Einrichtungen oder Geräte des Katastrophenschutzes zerstört, beschädigt, mißbräuchlich benutzt, entfernt, zweckwidrig mit ihnen umgeht oder ihre Benut- * zung auf andere Art und Weise erschwert oder verhindert und dadurch Maßnahmen zur Vorbeugung oder Bekämpfung von Katastrophen geringfügig beeinträchtigt, b) Weisungen oder Auflagen gemäß § 5 Abs. 2 Buchst, a oder § 6 Buchstaben b oder d zuwiderhandelt, c) der Verpflichtung zur Vorbeugung oder zur Bekämpfung von Katastrophen gemäß § 4, § 5 Abs. 2 Buchst, b oder § 10 nicht nachkommt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 500 M belegt werden. (2) Wurde eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 aus grober Mißachtung der Erfordernisse des Katastrophenschutzes oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet, oder wurde durch die vorsätzliche Ordnungswidrigkeit ein größerer Schaden verursacht oder hätte verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden der örtlichen Räte. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §15 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erlassen der Minister für Nationale Verteidigung oder der Leiter der Zivilverteidigung der DDR. §16 (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juli 1981 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 13. Januar 1971 über die Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen (GBl. II Nr. 16 S. 117) außer Kraft. Berlin, den 15. Mai 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Anordnung über die Rücklieferung und Wiederverwendung von Verpackungsmitteln aus Wellpappe und Vollpappe vom 14. Mai 1981 Zur Sicherung einer kontinuierlichen und stabilen Versorgung der Volkswirtschaft mit Verpackungsmitteln aus Wellpappe. und Vollpappe ist eine umfassende Rücklieferung und Wiederverwendung gebrauchter Verpackungen notwendig. Auf der Grundlage der Verordnung vorn 13. November 1980 über die Leitung und Planung der Verpackungswirtschaft Verpackungsverordnung (GBl. I 1981 Nr. 2 S. 17) und im Einvernehmen mit dem Minister für Handel und Versorgung sowie den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane wird zur Realisierung dieser Zielstellung folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, Handwerksbetriebe sowie andere Gewerbetreibende (nachfolgend Betriebe genannt), soweit in deren Verantwortungsbereich Verpackungsmittel aus Wellpappe und Vollpappe produziert, eingesetzt oder verbraucht werden sowie Aufgaben des Transports und der Rücklieferung durchzuführen sind. Sie gilt ferner für Organe, die den Betrieben übergeordnet sind und bzw. oder die spezifische Aufgaben zur Rücklieferung und Wiederverwendung von Verpackungsmitteln aus Well- und Vollpappe wahrnehmen. (2) Verpackungsmittel aus Wellpappe und Vollpappe aus der Inlandproduktion und aus Importen Lm Sinne dieser Anordnung sind Transportverpackungen aus Well- und Vollpappe, einschließlich der dazugehörigen Elemente aus Well- und Vollpappe (nachfolgend Verpackungsmittel genannt). Dazu gehören auch Transportverpackungen, die die Doppelfunktion einer Transport- und Verbraucherverpackung erfüllen, soweit ihre Rücklieferung nach Art und Größe des Verpackungsmittels volkswirtschaftlich vertretbar ist. (3) Diese Anordnung findet keine Anwendung für Exportlieferungen, Lieferungen im Rahmen der Lieferverordnungl und für Leihverpackungen entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften1 2. Grundsätze §2 (1) Durch die Betriebe und deren übergeordnete Organe ist die Rücklieferung und Wiederverwendung von Verpackungsmitteln als eine volkswirtschaftlich wichtige Aufgabe zur Erhöhung des Ausnutzungsgrades der Rohstoffonds zu leiten, zu planen und zu organisieren. (2) Im Rahmen der mit dem Volkswirtschaftsplan vorgegebenen staatlichen Fonds ist zu gewährleisten, daß die rückgelieferten wiederverwendungsfähigen Verpackungsmittel gegenüber denen aus der Neuproduktion vorrangig eingesetzt werden. Dabei sind insbesondere die Erzeugnisse, Erzeugnisgruppen, Technologien und Betriebe festzulegen, die verstärkt Verpackungsmittel aus dem mehrmaligen Umlauf zu verwenden haben. (3) Versender im Sinne dieser Anordnung sind in Fällen wirtschaftsrechtlicher Liefer- und Abnahmebeziehungen insbesondere Produktionsbetriebe, Betriebe des Konsumgütergroßhandels sowie des Produktionsmittelhandels in ihrer Eigenschaft als Versender von Waren. Empfänger im Rahmen 1 Z. Z. gilt die Verordnung vom 8. Mal 1972 über Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe Lieferverordnung (LVO) (GBl. II Nr. 33 S. 363). 2 z. Z. gilt die Anordnung vom 10. Dezember 1974 über den Umlauf von Leihverpackung Leihverpackungsanordnung (GBl. I 1975 Nr. 1 S. 7).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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