Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 260

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 260 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 260); 260 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 29. Juni 1981 (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb von 2 Wochen, .gerechnet vom Zeitpunkt der Zustellung oder Übermittlung der Entscheidung oder. Auflage, bei dem Leiter einzulegen, der die Entscheidung getroffen oder die Auflage erteilt hat. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang durch den zuständigen Leiter zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem übergeordneten Leiter zuzuleiten. Dieser entscheidet innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist dem Beschwerdeführenden rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden sind zu begründen und dem Einreicher der Beschwerde mitzuteilen. §14 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) Anlagen, Einrichtungen oder Geräte des Katastrophenschutzes zerstört, beschädigt, mißbräuchlich benutzt, entfernt, zweckwidrig mit ihnen umgeht oder ihre Benut- * zung auf andere Art und Weise erschwert oder verhindert und dadurch Maßnahmen zur Vorbeugung oder Bekämpfung von Katastrophen geringfügig beeinträchtigt, b) Weisungen oder Auflagen gemäß § 5 Abs. 2 Buchst, a oder § 6 Buchstaben b oder d zuwiderhandelt, c) der Verpflichtung zur Vorbeugung oder zur Bekämpfung von Katastrophen gemäß § 4, § 5 Abs. 2 Buchst, b oder § 10 nicht nachkommt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 500 M belegt werden. (2) Wurde eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 aus grober Mißachtung der Erfordernisse des Katastrophenschutzes oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet, oder wurde durch die vorsätzliche Ordnungswidrigkeit ein größerer Schaden verursacht oder hätte verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden der örtlichen Räte. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §15 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erlassen der Minister für Nationale Verteidigung oder der Leiter der Zivilverteidigung der DDR. §16 (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juli 1981 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 13. Januar 1971 über die Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen (GBl. II Nr. 16 S. 117) außer Kraft. Berlin, den 15. Mai 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Anordnung über die Rücklieferung und Wiederverwendung von Verpackungsmitteln aus Wellpappe und Vollpappe vom 14. Mai 1981 Zur Sicherung einer kontinuierlichen und stabilen Versorgung der Volkswirtschaft mit Verpackungsmitteln aus Wellpappe. und Vollpappe ist eine umfassende Rücklieferung und Wiederverwendung gebrauchter Verpackungen notwendig. Auf der Grundlage der Verordnung vorn 13. November 1980 über die Leitung und Planung der Verpackungswirtschaft Verpackungsverordnung (GBl. I 1981 Nr. 2 S. 17) und im Einvernehmen mit dem Minister für Handel und Versorgung sowie den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane wird zur Realisierung dieser Zielstellung folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, Handwerksbetriebe sowie andere Gewerbetreibende (nachfolgend Betriebe genannt), soweit in deren Verantwortungsbereich Verpackungsmittel aus Wellpappe und Vollpappe produziert, eingesetzt oder verbraucht werden sowie Aufgaben des Transports und der Rücklieferung durchzuführen sind. Sie gilt ferner für Organe, die den Betrieben übergeordnet sind und bzw. oder die spezifische Aufgaben zur Rücklieferung und Wiederverwendung von Verpackungsmitteln aus Well- und Vollpappe wahrnehmen. (2) Verpackungsmittel aus Wellpappe und Vollpappe aus der Inlandproduktion und aus Importen Lm Sinne dieser Anordnung sind Transportverpackungen aus Well- und Vollpappe, einschließlich der dazugehörigen Elemente aus Well- und Vollpappe (nachfolgend Verpackungsmittel genannt). Dazu gehören auch Transportverpackungen, die die Doppelfunktion einer Transport- und Verbraucherverpackung erfüllen, soweit ihre Rücklieferung nach Art und Größe des Verpackungsmittels volkswirtschaftlich vertretbar ist. (3) Diese Anordnung findet keine Anwendung für Exportlieferungen, Lieferungen im Rahmen der Lieferverordnungl und für Leihverpackungen entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften1 2. Grundsätze §2 (1) Durch die Betriebe und deren übergeordnete Organe ist die Rücklieferung und Wiederverwendung von Verpackungsmitteln als eine volkswirtschaftlich wichtige Aufgabe zur Erhöhung des Ausnutzungsgrades der Rohstoffonds zu leiten, zu planen und zu organisieren. (2) Im Rahmen der mit dem Volkswirtschaftsplan vorgegebenen staatlichen Fonds ist zu gewährleisten, daß die rückgelieferten wiederverwendungsfähigen Verpackungsmittel gegenüber denen aus der Neuproduktion vorrangig eingesetzt werden. Dabei sind insbesondere die Erzeugnisse, Erzeugnisgruppen, Technologien und Betriebe festzulegen, die verstärkt Verpackungsmittel aus dem mehrmaligen Umlauf zu verwenden haben. (3) Versender im Sinne dieser Anordnung sind in Fällen wirtschaftsrechtlicher Liefer- und Abnahmebeziehungen insbesondere Produktionsbetriebe, Betriebe des Konsumgütergroßhandels sowie des Produktionsmittelhandels in ihrer Eigenschaft als Versender von Waren. Empfänger im Rahmen 1 Z. Z. gilt die Verordnung vom 8. Mal 1972 über Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe Lieferverordnung (LVO) (GBl. II Nr. 33 S. 363). 2 z. Z. gilt die Anordnung vom 10. Dezember 1974 über den Umlauf von Leihverpackung Leihverpackungsanordnung (GBl. I 1975 Nr. 1 S. 7).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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