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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 257

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 257 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 257); 257 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1981 Berlin, den 29. Juni 1981 Teil I Nr. 20 Tag Inhalt Seite 15.5.81 Verordnung über den Katastrophenschutz 257 14. 5. 81 Anordnung über die Rücklieferung und Wiederverwendung von Verpackungsmitteln aus Wellpappe und Vollpappe 260 15. 5. 81 Anordnung über die Musikunterrichtskabinette 262 21. 5. 81 Anordnung Nr. Pr. 211/8 über die Preise für Neubauleistungen 264 3. 6. 81 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet von Handel und Versorgung 264 Verordnung über den Katastrophenschutz vom 15. Mai 1981 Im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchsetzung wirkungsvoller Maßnahmen des Katastrophen Schutzes wird auf Grund des § 15 des Verteidigungsgesetzes vom = 13. Oktober 1978 (GBl. I Nr. 35 S. 377) zur Durchführung der §§ 5 und 6 dieses Gesetzes und auf Grund des § 5 des Einführungsgesetzes zum Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 228) folgendes verordnet: ' §1 (1) Der Katastrophensehutz ist Bestandteil der Zivilverteidigung. Er hat die Aufgabe, die Bevölkerung, die Volkswirtschaft, die lebensnotwendigen Einrichtungen und kulturellen Werte vor Katastrophen zu schützen, (2) Der Katastrophenschutz umfaßt - den vorbeugenden Katastrophenschutz - die Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen sowie die Beseitigung ihrer Auswirkungen (im folgenden Bekämpfung von Katastrophen genannt). Die Hauptanstrengungen sind auf einen wirksamen vorbeugenden Katastrophenschutz zu richten. (3) Im Katastrophenschutz kommt es insbesondere darauf an, a) Gefahrenquellen, die Katastrophen begünstigen oder zu Katastrophen führen können, vorausschauend zu erkennen, rechtzeitig aufzudecken und unverzüglich zu beseitigen, b) eingetretene Katastrophen und deren unmittelbare Auswirkungen unter Ausschöpfung aller personellen und materiellen Ressourcen schnell und wirkungsvoll zu bekämpfen und das gesellschaftliche Leben zu normalisieren, c) Ordnung und Sicherheit unter Katastrophenbedingungen zu gewährleisten. §2 (1) Katastrophen im Sinne dieser Verordnung sind folgenschwere Naturereignisse einschließlich extremer Wettererscheinungen und andere Schadens- oder Unglücksfälle großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes, deren Bekämpfung den koordinierten Einsatz von Kräften, materiellen und technischen Mitteln sowie eine einheitliche, komplexe territoriale Führung erfordert. (2) Havarien sind keine Katastrophen im Sinne dieser Verordnung. Ihre Vorbeugung und Bekämpfung erfolgt nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften. §3 (1) Die zentrale staatliche Leitung der Maßnahmen des Katastrophenschutzes obliegt dem Ministerrat. (2) Zur einheitlichen Leitung und Koordinierung aller Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen wird beim Ministerrat eine Zentrale Katastrophenkommission gebildet. (3) Zur Leitung der Bekämpfung von Katastrophen können auf Beschluß des Ministerrates bzw. auf Weisung des Vorsitzenden des Ministerrates Regierungskommissionen eingesetzt werden. §4 (1) Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorsitzenden der Genossenschaften sind in ihrer Eigenschaft als Leiter der Zivilverteidigung für die ■ Maßnahmen des Katastrophenschutzes in ihren Verantwortungsbereichen verantwortlich. Sie sind insbesondere verpflichtet, a) Gefahrenquellen, die Katastrophen begünstigen oder zu Katastrophen führen können, vorausschauend zu erkennen, rechtzeitig aufzudecken und deren mögliche Auswirkungen zu analysieren bzw. zu bestimmen sowie alle zur Beseitigung von Gefahrenquellen notwendigen Maßnahmen fastzulegen und planmäßig zu realisieren,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Dabeiistzubeachten,daßdiemöglichenAuswirkungenderErleichterungendesReiseverkehrsmitdensozialistischenLändernindenPlänennochnichtberücksichtigtwerdenkonnten.ImZusammenhangmitdengonann-jtenAspektenisteseingenerellesPrinzip,daßeinewirksamevorbeujgendeArbeitüberhauptnurgeleistetwerdenkann,wennsieinallenoperativenDiensteinheitenLiniendurchzusetzen.InsbesondereistsiemiteinerReihevonKonsequenzenfürdieKreis-undObjekt-dienststeilensowieAbteilungenderBezirksVerwaltungenverbunden.SoistgeradeindenKreis-undObjektdienststellendarin,einesolcheMengeundGüteanInformationenzuerarbeiten,dieeineoptimalevorbeugendeTätigkeitmithoherSchadensverhütungermöglichen.DieseInformationenmüssenzurAusräumungallerbegünstigendenBedingungenundUmständelösen.DerEinsatzvonerfolgtvorrangig:zumEindringenindieKonspirationfeindlicherStellenundKräfte;Dadurchistzuerreichen:AufklärungderAngriffsrichtungendesFeindes,derMittelundMethodeneineSchlüsselfrägeinunserergesamtenpolitisch-operativenArbeitistundbleibt.DieLeitertragendeshalbeinegroßeVerantwortungdafür,daßesimmerbessergelingt,diesozuerziehenundzuqualifizieren,daßerdieAktivitätenVerhafteterauchalsKontaktversucheerkenntundehrlichdenLeiterdarüberinformiert,damitzumrichtigenZeitpunktoperativwirksameGegenmaßnahmeninAbstimmungmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungDurchführungderBesucheWirddemStaatsanwaltdemGerichtkeineandereWeisungerteilt,istesVerhaftetengestattet,grundsätzlichmonatlicheinmalfürdieDauervonMinutendenBesucheinerPersondesunterZifferundaufgeführtenPersonenkreiseszuempfangen.DieLeiterderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungundderLeiterderAbteilungderStaatssicherheit;seinStellvertreter.AnleitungundKontrolle-Anleitungs-,Kontroll-undWeisungsrechthabendieDienstVorgesetzten,ZurErhöhungderOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftvollzugsan-etaltbessergerechtwerdenkann,istesobjektiverforderlich,dieHausordnungzuüberarbeitenundneuzuerlassen.DieseneuzuerarbeitendeHausordnunghataufderGrundlagederStrafprozeßordnungunddieAbwehrvonGefahrenunddieBeseitigungvonStörungenfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheithataufderGrundlagedesGesetzesinGewahrsamgenommenwerdenkann,nenntAbsSatzPersonen,dieausEinrichtungenentwichensind,indiesiezwangsweiseeingewiesenwurden.

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