Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 232

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 232 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 232); 232 Gesetzblatt Teill Nr. 17 Ausgabetag: 11 Juni 1981 einheitliche sozialistische Bildungssystem Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge (GBl. I Nr. 21 S. 273) in der Fassung der Neunten Durchführungsbestimmung vom 25. Juni 1980 Änderung der Achten Durchführungsbestimmung (GBl. I Nr. 22 S. 226) nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 11. Juni 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender * 1 2 Verordnung über Ausbildungsbeihilfen für Schüler der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen sowie der Spezialschulen im Bereich der Volksbildung vom 11. Juni 1981 Der sozialistische Staat sichert der Jugend eine allseitige Bildung und Erziehung und schafft planmäßig die dafür erforderlichen Bedingungen. Die Auswahl für die Ausbildung an der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule sowie den Spezialschulen ist eine hohe gesellschaftliche Anerkennung und für jeden Schüler persönliche Verpflichtung gegenüber der sozialistischen Gesellschaft, sich hohe politische und fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. In Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird folgendes verordnet: §1 (1) Für alle Schüler der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen sowie der Spezialschulen im Bereich der Volksbildung ab Klasse 11 wird für die Dauer des Schulbesuches eine monatliche Ausbildungsbeihilfe gewährt. (2) Die Ausbildungsbeihilfe beträgt für Schüler der Klasse 11 110 M monatlich für Schüler der Klasse 12 150 M monatlich. §2 In begründeten Ausnahmefällen kann für Schüler, die auf Grund ihrer sozialen Verhältnisse besonderer Unterstützung bedürfen, die gemäß § 1 zu gewährende Ausbildungsbeihilfe um 50 M monatlich erhöht werden. §3 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Volksbildung im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §4 (1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1981 in Kraft. (2) Für alle Schüler der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen sowie für Schüler der Spezialschulen im Bereich der Volksbildung ab Klasse 11 ist ab 1. September 1981 die Achte Durchführungsbestimmung vom 15. Juni 1977 zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge (GBl. I Nr. 21 S. 273) in der Fassung der Neunten Durchführungsbestimmung vom 25. Juni 1980 Änderung der Achten Durchführungsbestimmung (GBl. I Nr. 22 S. 226) nicht mehr anzuwenden. (3) Der §2 Abs. 1 der Verordnung vom 4. Dezember 1975 über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit 3 Kindern (GBl. I 1976 Nr. 4 S. 52) erhält folgende Fassung: „(1) Das staatliche Kindergeld wird bis zur Beendigung des Besuches der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule bzw. der Klasse 10 einer Spezialschule, Spezialklasse oder Sonderschule für physisch oder psychisch geschädigte Kinder gewährt.“ Berlin, den 11. Juni 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Minister für Volksbildung M. Honecker Herausgeber: Sekrelarial des Ministerrales der Deutschen Demokratischen Republik. 1020 Berlin. Klosterstraße 47 Redaktion: 1020 Berlin. Klosterstraße 47, Telefon: 233 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1080 Berlin. Otto-Grotewohl-Str. 17. Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Monatlich Teil I 0,80 M. Teil II 1, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Artikel-Nr. (EDV) 505003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Weisungen des Staatsanwaltes über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen zusammenzuarbeiten. Die Instrukteure haben im Rahmen von Anleitungs- und Kontrolleinsätzen den Stand der politisch-operativen Aufgabenerfüllung, die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu überprüfen und zu analysieren, Mängel und Mißstände in die Lage zu versetzen, ihre Verantwortung für die konsequente Verwirklichung der Beschlüsse der Partei, für die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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