Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 229

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 229 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 229); 229 S lä äl 1 r-tä \ i 2 $b/'f GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1981 Berlin, den 11. Juni 1981 Teil I Nr. 17 Tag Inhalt Seite 11. 6. 81 Verordnung über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik Stipendienverordnung 229 11. 6. 81 Verordnung über die Erhöhung der Entgelte der Lehrlinge 231 11. 6. 81 Verordnung über Ausbildungsbeihilfen für Schüler der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen sowie der Spezialschulen im Bereich der Volksbildung 232 Verordnung über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik §2 Grundsätze der Stipendiengewährung (1) Alle Studenten der Hoch- und Fachschulen erhalten füi die Dauer des Studiums ein Grundstipendium. Stipendienverordnung vom 11. Juni 1981 Der sozialistische Staat sichert der Jugend eine allseitige Bildung und Erziehung und schafft planmäßig die dafür erforderlichen Bedingungen. Das Studium an einer Universität, Hoch- oder Fachschule ist eine hohe gesellschaftliche Anerkennung und für jeden Studenten persönliche Verpflichtung gegenüber der sozialistischen Gesellschaft, sich hohe fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen und sie anzuwenden sowie sozialistische Grundüberzeugungen und Haltungen auszuprägen. Zur weiteren Verbesserung der Lebensbedingungen der Studenten und zur Stimulierung hoher Leistungen im Studium und in der gesellschaftlichen Arbeit wird in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für a) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, b) Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben oder denen die DDR Asylrecht gewährt, für die Dauer des Aufenthaltes in der DDR, c) Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, deren Eltern oder Ehegatten langfristige Arbeitsverträge mit Betrieben, staatlichen Dienststellen oder Institutionen der DDR abgeschlossen haben, für die Dauer des Aufenthaltes in der DDR, wenn sie in einem Direktstudium an einer Universität oder Hochschule der DDR (nachfolgend Hochschulen genannt), Ingenieur- oder Fachschule der DDR (nachfolgend Fachschulen genannt) studieren, d) Bürger der DDR, die in anderen Staaten studieren. (2) Studenten, die sich vor dem Studium in den bewaffneten Organen der DDR oder in mehrjähriger Tätigkeit im Beruf bewährt haben, sowie Studenten mit Kindern und Studenten, die auf Grund ihrer sozialen Verhältnisse besonderer Unterstützung bedürfen, erhalten ein erhöhtes Grundstipendium. (3) Studenten, die sich durch vorbildliche Leistungen im Studium und aktive gesellschaftliche Tätigkeit auszeichnen, erhalten zum Grundstipendium ein Leistungsstipendium. (4) An Studenten mit hervorragenden Leistungen im Studium und hoher gesellschaftlicher Aktivität kann ein Sonderstipendium verliehen werden. §3 Grundstipendium (1) Das Grundstipendium beträgt 200 M monatlich. (2) Das Grundstipendium gemäß Abs. 1 erhöht sich für a) Studenten, die als Soldat, Unteroffizier oder Offizier auf Zeit aktiven Wehrdienst geleistet haben, bei Vorliegen der in der Förderungsverordnungt genannten Voraussetzungen, um b) Studenten, die sich verpflichtet haben, nach dem Studium als Offizier auf Zeit, Berufsunteroffizier, Fähnrich oder Berufsoffizier aktiven Wehrdienst zu leisten, ab Bestätigung der Verpflichtung um c) Studenten, die vor Aufnahme des Studiums nach Abschluß ihrer Berufsausbildung mindestens 3 Jahre als Facharbeiter berufstätig waren, um d) Studenten, die für ein Kind oder mehrere Kinder erziehungsberechtigt sind, für jedes Kind um 1 100 M monatlich 100 M monatlich 80 M monatlich 50 M monatlich. 1 Z. Z. gilt die Verordnung vom 13. Februar 1975 über die Förderung der aus dem aktiven Wehrdienst entlassenen Angehörigen der Nationalen Volksarmee Förderungsverordnung (GBl. I Nr. 13 S. 221).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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