Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 167

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 167 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 167); Gesetzblatt Teill Nr. 14 - Ausgabetag: 27. Mai 1981 167 7.1. (1) Für Wohnungsbaustandorte mit mehr als 500 Neubauwohnungen ist in Verantwortung der Räte der Bezirke eine Zweijahrplanung durchzuführen. Dazu sind für diese Vorhaben durch die Räte der Bezirke mit den staatlichen Plankennzif-fem für den Jahresvolks wirtschaftsplan im Rahmen der staatlichen Planauflagen für den Fünfjahrplan und auf der Grundlage der bestätigten Aufgabenstellungen für Investitionsvorhaben Orientierungen für die im Folgejahr erforderlichen Bau-und Projektierungsleistungen sowie für ausgewählte Zuliefererzeugnisse® für die Planung des Folgejahres vorzugeben. (2) Für die Wohnungsbaustandorte mit mehr als 500 Neubauwohnungen ist im Rahmen der staatlichen Plankennziffer für den Fünfjahrplan durch die Räte der Bezirke für das Folgejahr eine Vorbilanzierung der Bau- und Projektierungsleistungen durchzuführen und der Einsatz ausgewählter Materialien und Zulieferungen nachzuweisen. (3) Für ausgewählte Materialien und Zulieferungen für den komplexen Wohnungsbau hat durch die bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe im Rahmen der Kennziffern des Fünfjahrplanes eine Vorbilanzierung für das Folgejahr in Abstimmung mit dem Ministerium für Bauwesen zu erfolgen. Auf dieser Grundlage sind den Kombinaten und Betrieben durch die Bezirksbauämter Orientierungen für den zweckgebundenen Einsatz der ausgewählten Materialien und Zulieferungen im Folgejahr nach Standorten zu übergeben. 7.2. Der technologische Ablauf für die Realisierung des Wohnungsbaus, der Gemeinschaftseinrichtungen und der Aufschließungen ist,generell für 2 Jahre zu planen. Dazu ist das Bezirksharmonogramm als Bestandteil des Jahresvolkswirtschaftsplanes auszuarbeiten. 17. Zur Nomenklatur der komplexen ökonomischen Planinformation der örtlichen Versorgungswirtschaft Zu Teil H Abschnitt 12 Ziff. 10 (S. 29) der Planungsordnung: 17.1. In der Nomenklatur der komplexen ökonomischen Planinformation wird die Kennziffer „Eigenleistung“ 0516 für VEB und PGH gestrichen. Neu aufgenommen wird für VEB und PGH die Kennziffer „Nettoleistungen“ 0509. Die Ermittlung der Nettoleistungen in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks der örtlichen Versorgungswirtschaft hat nach folgendem vereinfachten Berechnungsverfahren zu erfolgen: Betriebsleistungen -f- ./. Bestandsänderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen ./. Grundmaterial ./. Kooperationsleistungen = Nettoleistungen 17.2. Die Räte der Bezirke bzw. die Räte der Kreise haben an die ihnen unterstellten volkseigenen Betriebe sowie Produktionsgenossenschaften des Handwerks die Kennziffer „Nettoleistungen“ als staatliche Plankennziffer zu übergeben. 6 Das betrifft die in der Nomenklatur „Nachweis des Einsatzes ausgewählter Materialien und Zulieferungen für den komplexen Wohnungsbau im Zeitraum 1981 bis 1985“ gemäß Ziff. 14 mit F gekennzeichneten Positionen. 18. Zur Planung von Wissenschaft und Technik Zu Teil L Abschnitt 19 (S. 19) der Planungsordnung: 18.1. Zu Ziff. 2 Abs. 3: Der 1. Satz wird wie folgt neu gefaßt: Die Pläne Wissenschaft und Technik der Kombinate, die den Industrieministerien und dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstellt sind, enthalten: die Aufgaben und Vorgaben des Staatsplanes Wissenschaft und Technik gemäß Abs. 1 sowie die eigenverantwortlich durch die Generaldirektoren festgelegten Forschungs- und Entwicklungsaufgaben des Kombinates gemäß Ziffern 9.1.5. Buchst, a und 9.2.5. Buchst, b. 18.2. Zu Ziff. 3.1. Abs. 2: Der Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: Der Minister für Wissenschaft und Technik ist berechtigt, zur Sicherung der wissenschaftlich-technischen Kooperation für die im Staatsplan Wissenschaft und Technik festgelegten Aufgaben auch im Laufe des Planjahres staatliche Forschungs- und Entwicklungsaufträge in Abstimmung mit dem zuständigen Minister zu erteilen. 18.3. Zu Ziff. 4: a) Der 1. Anstrich des Abs. 1 wird wie fol,,t neu gefaßt: der absolute Vorrang des Staatsplanes bei denjenigen wissenschaftlich-technischen Aufgabenstellungen durchzusetzen, die durch ihre Breitenwirkung den wissenschaftlich-technischen Fortschritt am nachhaltigsten beschleunigen und deshalb für die volkswirtschaftliche Leistungsentwicklung am wichtigsten sind; b) Als Abschlußsatz des Abs. 1 wird nach dem 3. Anstrich neu auf genommen: Für die Gesamtkoordinierung der Arbeit mit den Staatsaufträgen und für die Kontrolle der Durchführung der Staatsaufträge ist das Ministerium für Wissenschaft und Technik verantwortlich. c) Die Absätze 4 bis 8 werden Wie folgt neu gefaßt: (4) Im Ergebnis der gemeinsamen langfristigen konzeptionellen Arbeit des Ministeriums für Wissenschaft und Technik, der Staatlichen Plankommission, der Akademie der Wissenschaften der DDR und der Ministerien sind als staatliche Aufgabe zur Ausarbeitung des Entwurfs des Fünfjahrplanes den für die Durchführung der Aufgaben der Staatsaufträge verantwortlichen Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen zu übergeben: die volkswirtschaftlichen Zielstellungen des Staatsauftrages die zu lösenden wissenschaftlich-technischen Aufgaben und ihre Ziele mit Termin (gegliedert nach Kombinaten) die wichtigsten Maßnahmen und Vorhaben zur materiell-technischen Sicherung der Ergebnisse. (5) Die für die Lösung von Aufgaben der Staatsaufträge Wissenschaft und Technik verantwortlichen Ministerien und Kombinate haben dazu die erforderlichen Kooperationsbeziehungen herzustellen sowie die Maßnahmen der materiell-technischen Sicherung festzulegen und als Bestandteil des Fünfjahrplanes und der Jahresvolkswirtschaftspläne im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fonds vorrangig zu planen. Sie haben bei der Durchführung der Aufgaben auftretende Fragen der Kooperation zwischen den;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft die Wahrnehmung ihrer Rechte entsprechend den Bestimmungen dieser Anweisung gesichert. Dem Verhafteten ist zu gewährleisten: die Wahrnehmung seiner strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung sowie zur Aufnahme einer Verbindung zu einem Rechtsanwalt als prinzipiell zulässig und im Interesse auch des Untersuchungsornans liegend dargestellt würde.

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