Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 131

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 131 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 131); Gesetzblatt Teil! Nr. 11 Ausgabetag: 22. April 1981 131 b) bei speziellen Erzeugnissen und Leistungen für die bewaffneten Organe und die Staatsreserve die Technischen Lieferbedingungen (TLB) oder anderen militärischen Gütebestimmungen bzw. Wirtschaftsverträge, aus denen sich ausdrücklich die Notwendigkeit des Einsatzes bestimmter Plastfolien oder -säcke ergibt; c) bei Erzeugnissen für den Inland- bzw. Produktionsverbrauch die technisch-ökonomischen Gründe für den Einsatz von Plastfolien und -Säcken entsprechend den im Abs. 2 genannten Grundsätzen, die Notwendigkeit der geforderten Foliendicke, die Möglichkeit des Wiedereinsatzes von Plastfolien und -Säcken sowie der aus Plastfolien hergestellten Erzeugnisse (Mehrfachnutzung), die Erreichung eines hohen Verpackungseffektes im Sinne der im Abs. 2 für Verpackungsmittel genannten Grundsätze, die Übereinstimmung in den Abmessungen zwischen Füllgut und Verpackungsmittel. (4) Das bilanzbeauftragte Organ ist verpflichtet, den angemeldeten Bedarf nur dann in die Bilanzen aufzunehmen, wenn der Verbraucher die im Abs. 3 geforderten Nachweise vollständig erbracht hat. (5) Durch die Lieferer hat eine intensive anwendungstechnische Beratung der Anwender von Plastfolien und -Säcken zu erfolgen, insbesondere über Folienarten und erforderliche Folienstärke sowie Möglichkeiten der Materialeinsparung und Verwendung von Regeneraten. §2 (1) Die Chemieberatungsstelle ist berechtigt, Ausnahmegenehmigungen für begründete Einsatzgebiete, die nicht in den Anlagen erfaßt sind, zu erteilen. (2) Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind unter Beachtung des § 12 der Anordnung vom 3. Dezember 1976 über das Informationssystem für Werkstoffe und ökonomischen Materialeinsatz und den Erlaß staatlicher Einsatzbestimmungen für Rohstoffe und Materialien sowie der Verpackungsverordnung vom 13. November 1980 zu stellen. (3) Diese Anträge sind formlos in 2facher Ausfertigung und mit der Befürwortung durch das übergeordnete Organ (Fondsträger) versehen an die Chemieberatungsstelle einzureichen. Kombinate, die einem Ministerium direkt unterstellt sind, richten ihre Anträge unmittelbar an die Chemieberatungsstelle. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten: Foliensorte, Folienmenge (t/Jahr) für das vorgesehene Einsatzgebiet, die im § 1 Abs. 3 insbesondere 3b geforderten Angaben. 4 (4) Die Chemieberatungsstelle hat den Antragstellern innerhalb von 4 Wochen nach Antragseingang die Entscheidung mitzuteilen. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. §3 Dieser staatlichen Einsatzbestimmung liegt der derzeitige Stand der technischen Entwicklung in den entsprechenden Industriezweigen zugrunde. Veränderungen der Abpacktechnologien und Neu- und Weiterentwicklungen von zu verpak-kenden Erzeugnissen, die zu -Bedarfsforderungen mit einem Mehrverbrauch von Folie oder Säcken führen, sind mit dem VEB Orbitaplast und, wenn Entscheidungen zu Ausnahmeanträgen im Sinne des § 2 erforderlich sind, zusätzlich mit der Chemieberatungsstelle abzustimmen und zu protokollieren. Der VEB Orbitaplast als bilanzbeauftragtes Organ hat dem Ministerium für Chemische Industrie eine entsprechende Information mit seiner Stellungnahme zu übergeben. §4 Bei Änderungen und Ergänzungen sowie bei Erteilung von Ausnahmegenehmigungen über den Einsatz von Plastfolien und -sacken sind die staatlichen Einsatzbestimmungen über den Einsatz von Verpackungsmitteln aus Plastfolien, faltbaren Schachteln und Zuschnitten aus Karton und Verpackungen aus Wellpappe kaschiert und bedruckt und über den Einsatz von Folie aus Polyvinylchlorid (mit Weichmacher)! zu berücksichtigen. §5 Gegen Festlegungen des bilanzbeauftragten Organs sowie gegen Entscheidungen der Chemieberatungsstelle zu Ausnahmeanträgen gemäß § 2 kann innerhalb von 2 Wochen nach Zugang über den Leiter des übergeordneten Organs (Fondsträger), bei Kombinaten, die einem Ministerium direkt unterstellt sind, unmittelbar schriftlich begründete Beschwerde beim Minister für Chemische Industrie eingelegt werden. Der Minister für Chemische Industrie entscheidet innerhalb von 4 Wochen endgültig. Die Entscheidung über die Beschwerde ist dem Einreicher schriftlich mitzuteilen und zu begründen. §6 Die Chemieberatungsstelle ist berechtigt, unter Beachtung der Rechtsvorschriften über den Geheimnisschutz bei Anwendern von Plastfolien und -Säcken' Kontrollen über die Einhaltung der vorliegenden staatlichen Einsatzbestimmung und die damit im Zusammenhang getroffenen Entscheidungen und Festlegungen durchzuführen. §7 (1) Das Ministerium für Chemische Industrie ist berechtigt, von den Versorgungsbereichen Konzeptionen über die Sicherung des sparsamen Verbrauchs von Plastfolien und -Säcken und dementsprechende Maßnahmen zu fordern. (2) Vom Ministerium für Chemische Industrie können für bestimmte Anwendungsgebiete von Plastfolien und -Säcken spezielle Einsatzrichtlinien erlassen werden. (3) Zur Sicherung gesamtstaatlicher Belange ist der Minister für Chemische Industrie berechtigt, Sonderregelungen festzulegen. §8 ‘ (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 15. Dezember 1978 über den Einsatz von Folien aus Polyäthylen und Polyvinylchlorid-hart Staatliche Einsatzbestimmung (GBl. I 1979 Nr. 2 S. 20) außer Kraft. (3) Soweit bereits Wirtschaftsverträge abgeschlossen wurden, gelten die Festlegungen dieser Anordnung für alle ab 4 Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung zu erbringenden Lieferungen und Leistungen. Die Wirtschaftsverträge sind dementsprechend zu ändern bzw. aufzuheben. Berlin, den 10. März 1981 Der Minister für Chemische Industrie Wyschowsky 1 1 Z. Z. gelten die Anordnung vom 31. Mal 1978 über den Einsatz von Verpackungsmitteln aus Plasttollen, faltbaren Schachteln/und Zuschnitten aus Karton und Verpackungen aus Wellpappe, kaschiert und bedruckt - Staatliche Einsatzbestimmung - (GBl. I Nr. 18 S. 187) und die Anordnung vom 21. Januar 1981 über den Einsatz von Folie aus Polyvinylchlorid (mit Weichmacher) - Staatliche Einsatzbestimmung (GBl. I Nr. 8 S. 89).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten.

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