Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 124

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 124 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 124); 124 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 22. April 1981 Anordnung über die materielle Anerkennung der Werktätigen für Einsparungen von volkswirtschaftlich wichtigen Energieträgern, Rohstoffen und Materialien vom 2. April 1981 Zur Sicherung der Leistungs- und Effektivitätsentwicklung der Volkswirtschaft mit gleichbleibendem oder nur gering wachsendem Volumen an Energieträgern, Rohstoffen und Materialien sind unter Berücksichtigung der stimulierenden Wirkung der planmäßigen Industriepreisänderungen die Initiativen der Werktätigen verstärkt auf die gezielte Einsparung volkswirtschaftlich wichtiger Energieträger, Rohstoffe und Materialien zu richten. Es ist davon auszugehen, daß jede Einsparung einen wachsenden Nutzen für die Gesellschaft darstellt, weil die volkswirtschaftlichen Aufwendungen für die Produktion und den Import von Energieträgern, Rohstoffen und Materialien steigen. Auf der Grundlage des § 14 Abs. 3 der Verordnung vom 15. September 1971 über die ökonomische Materialverwendung und Vorratswirtschaft sowie über die Ordnung in der Lagerwirtschaft Arbeit mit Normen und Kennziffern (GBl. II Nr. 69 S. 589) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 19. Juni 1972 (GBl. II Nr. 39 S. 444) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie für wirtschaftsleitende Organe und Räte der Bezirke. Sie ist für Genossenschaften entsprechend anzuwenden. §2 (1) Für die Einsparung volkswirtschaftlich wichtiger Energieträger, Rohstoffe und Materialien wird auf der Grundlage der geltenden Industriepreise die materielle Anerkennung gemäß der „Nomenklatur für die materielle Anerkennung der Werktätigen für Einsparungen von volkswirtschaftlich wichtigen Energieträgern, Rohstoffen und Materialien“ (Anlage) gewährt. (2) Die Generaldirektoren der Kombinate, Leiter der wirtschaftsleitenden Organe und der zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke können entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres Verantwortungsbereiches die Einsparung der in der Nomenklatur aufgeführten volkswirtschaftlich wichtigen Energieträger, Rohstoffe und Materialien gemäß Abs. 1 stimulieren, wenn diese in Erzeugnissen der ersten Nachfolgeverarbeitungsstufe enthalten sind. Dazu sind von ihnen diejenigen Bauteile, Baugruppen und Erzeugnisse festzulegen, die eine erste Nachfolgeverarbeitungsstufe der in der Nomenklatur aufgeführten Positionen darstellen. In dieser Nachfolgeverarbeitungsstufe enthaltene Inhaltsstoffe sind entsprechend ihrem mengenmäßigen Anteil und den in der Nomenklatur festgelegten Multiplikatoren zu berücksichtigen. §3 (1) Der Berechnung der materiellen Anerkennung der Werktätigen für Einsparungen von Energieträgern, Rohstoffen und Materialien ist die Kosteneinsparung zugrunde zu legen, die den im Betrieb oder in der Einrichtung kostenwirksamen Preisen entspricht. (2) Ergibt sich in Einzelfällen bei der Anwendung der „Tabelle für die Berechnung der materiellen Anerkennung der Werktätigen für Ergebnisse in der ökonomischen Materialverwendung und Vorratswirtschaft“! in Verbindung mit der No- 1 1 Z. Z. gilt die Anlage 3 zur Verordnung vom 15. September 1971 über die, ökonomische Materialverwendung und Vorratswirtschalt sowie über die Ordnung in der Lagerwirtschaft Arbeit mit Normen und Kennziffern - (GBl. n Nr. 69 S. 589). menklatur unter Berücksichtigung der differenzierten Industriepreisentwicklung gegenüber dem Jahre 1980 eine niedrigere materielle Anerkennung (in Mark), so ist die bisherige materielle Anerkennung weiterhin zu gewähren. §4 Die Generaldirektoren der Kombinate, Leiter der wirtschaftsleitenden Organe und der zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen haben in ihrem Verantwortungsbereich durchzusetzen, daß Normen und Kennziffern der ökonomischen Materialverwendung unverzüglich auf ihre Wirksamkeit überprüft und neu bestätigt werden, wenn durch die Werktätigen Einsparungen von Energieträgern, Rohstoffen und Materialien gegenüber bestätigten Normen und Kennziffern nachgewiesen wurden. Sie haben zu sichern, daß durch die moralische und materielle Stimulierung der Werktätigen zur Einsparung von Energieträgern, Rohstoffen und Materialien auf der Grundlage von bestätigten Normen und Kennziffern die Senkung des Verbrauchs je Erzeugnis- bzw. Leistungseinheit wirksam unterstützt wird. §5 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 17. Februar 1976 über die materielle Anerkennung der Werktätigen für Einsparungen an volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen und Materialien (Sonderdruck Nr. 833 des Gesetzblattes), Anordnung Nr. 2 vom 29. April 1980 über die materielle Anerkennung der Werktätigen für Einsparungen an volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen und Materialien (GBl. 1 Nr. 15 S. 133). Berlin, den 2. April 1981 Der Minister für Materialwirtschaft Rauchfuß ■4 Anlage zu vorstehender Anordnung Nomenklatur für die materielle Anerkennung der Werktätigen für Einsparungen von volkswirtschaftlich wichtigen Energieträgern, Rohstoffen und Materialien Lfd. Nr. ELN-Nr. Positionen Multiplikatoren der materiellen Anerkennung 1 111 10 000 Elektroenergie 2,5 2 111 31 000 Stadtgas 2,0 3 11210 000 Steinkohle 1,3 4 112 20 000 Steinkohlenkoks 1,7 5 112 30 000 Rohbraunkohle 2,0 6 112 50 000 Braunkohlenbriketts 2,0 7 112 73 000 Braunkohlenhoch- temperaturkoks (BHT-Koks) 1,5 8 113 15 000 Erdgas 1,3;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen.

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