Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1981, Seite 102

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981, Seite 102 (GBl. DDR Ⅰ 1981, S. 102); 102 Gesetzblatt Teill Nr. 9 Ausgabetag: 26. März 1981 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1981 vom 16. März 1981 1. Entsprechend § 46 Absätze 3 und 4 sowie § 47 Absatz 1 des Gesetzes vom 27. September 1974 über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. I Nr. 48 S. 457) werden die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte für das Jahr 1981 ausgeschrieben. 2. Die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte erfolgen in der ersten Tagung der neugewählten Bezirkstage. 3. Die Vorbereitung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte ist mit der Vorbereitung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen zu verbinden. Die Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte nehmen an Wahlveranstaltungen teil und berichten dort über ihre Tätigkeit. 4. Zur Leitung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte wird ein zentraler Wahlausschuß gebildet. Ihm gehören an: der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz als Vorsitzender, der Staatssekretär im Ministerium der Justiz als Stellvertreter des Vorsitzenden, ein Mitglied des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front der DDR, ein Mitglied des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB, ein Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts der DDR, zwei Schöffen von Bezirksgerichten. Der zentrale Wahlausschuß ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Festlegungen zu treffen. 5. In den Bezirken wird je ein Bezirkswahlbüro gebildet, das vom Direktor des Bezirksgerichts geleitet wird. 6. Der zentrale Wahlausschuß berichtet dem Staatsrat über die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte. Berlin, den 16. März 1981 Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Beschluß des zentralen Wahlausschusses über die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1981 Wahlordnung vom 20. März 1981 Auf Grund des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratisch! Republik vom 16. März 1981 über die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1981 (GBl. I Nr. 9 S. 102) wird festgelegt: I. Zusammensetzung und Aufgaben der Bezirkswahlbüros §1 (1) Den Bezirkswahlbüros gehören an: der Direktor des Bezirksgerichts als Leiter, ein Mitglied des Rates des Bezirkes, ein Mitglied des Sekretariats des Bezirksausschusses der Nationalen Front der DDR, ein Mitglied des Sekretariats des Bezirksvorstandes des FDGB, zwei Schöffen des Bezirksgerichts. (2) Die Bezirkswahlbüros leiten die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte in ihren Territorien auf der Grundlage der wahlrechtlichen Bestimmungen und der durch den zentralen Wahlausschuß gegebenen Anleitungen. (3) Die Bezirkswahlbüros gewährleisten durch eine enge Zusammenarbeit mit den für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Abgeordneten zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen verantwortlichen Organen eine weitgehende Verbindung der Vorbereitung beider Wahlen. §2 (1) Die Bezirkswahlbüros haben die Aufgabe, im Rahmen der vom Minister der Justiz vorgegebenen Zahlen die Anzahl der zu wählenden Schöffen festzulegen; die demokratischen Parteien und Massenorganisationen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Schöffen auf zufordern; die Wahl Vorschläge für die Schöffen und das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Wahl zu prüfen; zu gewährleisten, daß die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt und die Kandidaten in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden; Einwendungen der Bürger gegen Schöffenkandidaten zu prüfen und innerhalb einer Woche über,diese zu entscheiden; zu Einwendungen der Bürger gegen die Kandidatur des Direktors oder eines Richters umgehend Stellung zu nehmen und diese Stellungnahme dem Minister der Justiz zur Entscheidung zuzuleiten; in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Bezirksausschusses der Nationalen Front der DDR und dem Bezirksvorstand des FDGB darauf hinzuwirken, daß entsprechend § 17 des Wahlgesetzes vom 24. Juni 1976 (GBl. I Nr. 22 S. 301) sowie dem Gesetz vom 28. Juni 1979 zur Änderung des Wahlgesetzes (GBl. I Nr. 17 S. 139) über die von den demokratischen Parteien und Massenorganisationen für die Funktion als Schöffe vorgesehenen Kandidaten von den Kollektiven, in denen sie tätig sind, gründlich beraten wird; H. E i c h 1 e r;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1981 auf Seite 448. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1981 (GBl. DDR Ⅰ 1981, Nr. 1-38 v. 8.1.-30.12.1981, S. 1-448).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organ isierung politischer in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen.

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