Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 95

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 95 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 95); Gesetzblatt Teill Nr. 12 Ausgabetag: 11. April 1980 95 (4) Die Preiskarteiblätter sind von den für die Bekanntgabe der Preise und Normative für die Preisbildung zuständigen Ministem und Leitern zu unterzeichnen sowie mit dem Dienstsiegel bzw. Dienststempel19 zu versehen. (5) Die für die Bekanntgabe der Preise und Normative für die Preisbildung zuständigen Minister und Leiter haben den in der Anlage 4 aufgeführten Betrieben und Organen jeweils ein Preiskarteiblatt zu übermitteln. Auf Preiskarteiblattvordrucken ausgedruckte Verteiler, die nicht der Anlage 4 entsprechen, sind nicht mehr anzuwenden. Den Empfängern der Preiskarteiblätter ist die Herstellung und Verteilung von Abschriften und Vervielfältigungen dieser Preiskarteiblätter untersagt; ausgenommen ist die Anfertigung einer Abschrift entsprechend den Festlegungen des § 9 Abs. 2. (6) Die Bekanntgabe von Tarifen und Preisen für das Verkehrswesen erfolgt durch Preiskarteiblatt bzw. im Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA). §11 Dokumentation (1) Die Preiskoordinierungsorgane der Industrie und die Betriebe haben die festgesetzten Kosten- und Preisvorgaben, die gesetzlichen Preise und die Teilpreisnormative der Erzeugnisse ihres Zuständigkeitsbereiches zu dokumentieren. Die betrieblichen Zuschlagsätze für indirekte technologische Kosten und Gemeinkosten haben die für die Festsetzung zuständigen Organe und die Betriebe zu dokumentieren. (2) Sofern ein Betrieb gemäß den Rechtsvorschriften Preise für seine Erzeugnisse festzulegen hat, sind folgende vom Leiter des Betriebes Unterzeichnete Angaben zu dokumentieren20: Bezeichnung und Beschreibung des neuen und weiterentwickelten Erzeugnisses und seiner Gebrauchseigenschaften; ELN-Nummer; Betriebspreis, Industrieabgabepreis und Einzelhandelsverkaufspreis sowie Preisstellung; Kosten- und Industriepreiskalkulation bei Kalkulationspreisen bzw. Angabe der angewandten Preisbildungsmethoden und Kostennachweis bei Relationspreisen. (3) Die von den Leitern der Preiskoordinierungsorgane der Industrie eingereichten Vorschläge auf zentrale staatliche Bestätigung von Kosten- und Preisvorgaben und Preisen (einschließlich der dazugehörenden Anträge der Betriebe) verbleiben zur Dokumentation bei dem für die Bestätigung zuständigen Organ. Ein weiteres Exemplar dieser Vorschläge verbleibt zur Dokumentation beim Preiskoordinierungsorgan der Industrie. Der Nachweis für die Festlegung der Kosten-und Preisvorgaben und Preise durch den Leiter des Preiskoordinierungsorgans der Industrie (einschließlich der dazugehörenden Anträge der Betriebe) verbleibt beim Preiskoordinierungsorgan der Industrie zur Dokumentation. Ein Exemplar der Anträge verbleibt beim antragstellenden Betrieb zur Dokumentation. (4) Die durch die Betriebe eingereichten Anträge auf Festsetzung von Teilpreisnormativen sowie von betrieblichen Zuschlagsätzen für indirekte technologische Kosten und Gemeinkosten verbleiben zur Dokumentation bei dem für die Festsetzung zuständigen Organ. (5) Die nach den Absätzen 1 bis 4 zu dokumentierenden Unterlagen sind für die Dauer von 5 Jahren, gerechnet ab Beendigung der Produktion bzw. ab Außerkraftsetzung der Preise oder der Normative für die Preisbildung, aufzubewahren. IS sofern in Ausnatimefällen der zuständige Leiter nicht zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt ist 20 Zur Dokumentation können die zur Preiserrechnung erforderlichen Formblätter verwendet werden, wenn sie die geforderten Angaben und die Unterschrift des Leiters des Betriebes enthalten. § 12 Berücksichtigung spezieller Bedingungen Die Leiter der zuständigen Staatsorgane sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem Leiter des Amtes für Preise zur Berücksichtigung von Besonderheiten in den Bereichen und Zweigen. Festlegungen zum Preisantragsverfahren für ihren Verantwortungsbereich herauszugeben. §13 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer als Verantwortlicher fahrlässig a) unterläßt: termingemäß Antrag bzw. Preisantrag zu stellen, wenn er dazu verpflichtet ist (§ 2 Absätze 1 bis 3), die Preise entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften festzulegen, wenn er nicht der Preisantragspflicht unterliegt' und auch keinen Preisantrag stellt (§2 Abs. 6), die Preise mit den Hauptabnehmern bzw. den anderen Abstimmungspartnem abzustimmen (§ 6), termingemäß Vorschläge zur zentralen staatlichen Preisbestätigung vorzulegen, wenn er dazu verpflichtet ist (§ 8); b) Preiskarteiblätter über die festgelegte Anzahl und den festgelegten Verteiler hinaus herstellt und verteilt (§ 10 Abs. 5), kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 1 000 M belegt werden. (2) Bei vorsätzlicher Verletzung der Tatbestände gemäß Abs. 1 kann eine Ordnungsstrafe bis zu 10 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den in der Zweiten Verordnung vom 15. September 1971 über Ordnungswidrigkeiten (GBl. II Nr. 67 S. 577) genannten Ordnungsstrafbefugten. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). §14 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit Aüsnahme des § 13 am l.Mai 1980 in Kraft. (2) Der § 13 tritt am 1. August 1980 in Kraft. (3) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Anordnung Nr. Pr. 252 vom 30. November .1977 über das Preisantragsverfahren (GBl. I 1978 Nr. 2 ' S. 44); die Anordnung Nr. Pr. 252/1 vom 30. November 1977 über das Preisantragsverfahren Produktionsmittel und Konsumgüter (Sonderdruck Nr. 941 des Gesetzblattes) ; b) alle in Ergänzung der unter Buchst, a genannten Anordnungen erlassenen speziellen Bestimmungen zum Preisantragsverfahren. Berlin, den 29. Februar 1980 Der Leiter des Amtes für Preise ; I.V.: Dom'agk Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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