Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 77

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 77 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 77); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 12. März 1980 77 (2) Der Hauptbuchhalter ist bevollmächtigt, soweit Aufgaben der Rechnungsführung und Statistik von anderen leitenden Mitarbeitern des Betriebes durchzuführen sind, ihnen entsprechende Weisungen zu erteilen. (3) Die gemäß Abs. 1 festgelegte Verantwortung des Hauptbuchhalters für Rechnungsführung und Statistik gilt auch dann, wenn Aufgaben der Erfassung, Verarbeitung und Kontrolle von Daten und Informationen aus Rechnungsführung und Statistik von den VEB Organisations- und Abrechnungszentrum (nachfolgend VEB OAZ genannt) wahrgenommen werden. (4) Der Hauptbuchhalter hat die ordnungs- und termingemäße Übergabe von Primärdokumenten und anderen Unterlagen der Rechnungsführung und Statistik an die VEB OAZ, ihre Weiterverarbeitung und die Rückgabe der Abrechnungsergebnisse auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, anderen normativen Regelungen und der abgeschlossenen Wirtschaftsverträge in den VEB OAZ zu kontrollieren. Die Ergebnisse dieser Kontrollen und die Maßnahmen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsführung und Statistik sind entsprechend zu protokollieren. Die Pflichten der VEB OAZ zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben auf dem Gebiet der Rechnungsführung und Statistik bleiben davon unberührt. (5) Der Hauptbuchhalter hat bei festgestellten Verstößen gegen die Rechtsvorschriften der Rechnungsführung und Statistik durch die VEB OAZ im Rahmen der für sie zentral festgelegten oder vertraglich vereinbarten Aufgaben gemäß Abs. 4 von den Leitern dieser Betriebe die Herstellung des gesetzlichen Zustandes zu fordern. Wird dem nicht entsprochen, hat er den Leiter und Hauptbuchhalter seines übergeordneten Organs zu informieren. (6) Der Hauptbuchhalter trägt die Verantwortung für die Aufstellung der Jahresbilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Er bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Jahresbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der aus Rechnungsführung und Statistik entwickelten staatlichen und fachlichen Berichterstattungen. (7) Der Hauptbuchhalter hat die Anwendung rationeller Verfahren der Datenverarbeitung für die Abrechnung und Intensivierung des Reproduktionsprozesses aktiv zu fördern und zu unterstützen. Dazu sind von ihm die erforderlichen methodischen und organisatorischen Voraussetzungen in Rechnungsführung und Statistik im Rahmen der Rechtsvorschriften zu sichern. Die Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsführung und Statistik in den Projekten der Datenverarbeitung ist von ihm zu kontrollieren. Er ist verpflichtet, dabei eng mit den für die Entwicklung und Anwendung von Projekten der Datenverarbeitung verantwortlichen leitenden Mitarbeitern des Betriebes bzw. mit den dafür zuständigen Betrieben und Organen zusammenzuarbeiten. (8) Der Hauptbuchhalter hat unter Nutzung der Ergebnisse der Abrechnung des Reproduktionsprozesses den Leiter des Betriebes bei der umfassenden Information der Werktätigen über den Stand der Planerfüllung und über die Aufgaben und Ergebnisse bei der ständigen Verbesserung des Verhältnisses zwischen Aufwand und Ergebnis zu unterstützen. (9) Der Hauptbuchhalter hat in seiner Arbeit bewährte Methoden des sozialistischen Wettbewerbs und der sozialistischen Betriebswirtschaft zu nutzen und ihre Anwendung aktiv zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere die Arbeit mit dem Haushaltsbuch, mit Normativen, Richtwerten und Limiten für Kosten und materielle und finanzielle Fonds, die Aufschlüsselung beeinflußbarer Leistungen und Kosten auf die Arbeitskollektive, der Einsatz von Kostenkontrollverantwortlichen. (10) Dem Hauptbuchhalter sind Wirtschaftskontrolle und Innenrevision zu unterstellen. Er hat die Wirtschaftskontrolle insbesondere mit der Kontrolle der Effektivität des Kreislaufs und Umschlags der Fonds auf der Grundlage des Planes, Innenrevision vor allem mit der Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungsführung und Statistik, der Vorbereitung der Jahresbilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung und der Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung, Verwaltung und Nutzung des sozialistischen Eigentums zu beauftragen. §5 (1) Der Hauptbuchhalter hat zur Sicherung einer hohen Effektivität des Kreislaufs und Umschlags der Fonds auf der Grundlage des Planes zu kontrollieren und zu analysieren: die Sicherung eines hohen ökonomischen Effektes bei der Planung und Verwendung der Mittel für die Realisierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben und bei der Durchführung von Maßnahmen zur Intensivierung von Prozessen; die ökonomische Effektivität des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und der Grund- und Umlauffonds und die Durchsetzung progressiver Normen; die Durchsetzung der sozialistischen Sparsamkeit bei der Planung und Verwendung materieller und finanzieller Fonds und Mittel; die Einhaltung staatlicher Planauflagen, von Normativen, Richtwerten, Limiten und Nutzenskriterien, die Einbeziehung aller Leistungs- und Effektivitätsreserven in den Plan sowie ihre Differenzierung auf die betrieblichen V erantwortungsbereiche; die Einhaltung der geplanten Kosten und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu ihrer Senkung, insbesondere zur Senkung von Verlusten aller Art, sowie die Durchsetzung von Normativen, Richtwerten und Limiten für Kosten; die Einhaltung des Lohnfonds; die Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Wirksamkeit von Maßnahmen zum Schutz des sozialistischen Eigentums, insbesondere die Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Gesetzlichkeit bei der Durchführung der Handels-, Dienstleistungs- und anderen Prozesse, beim Umgang mit Waren- und Materialbeständen, Arbeits- und Grundmitteln, Bargeld und anderen Werten einschließlich bei der Durchführung vorbeugender Kontrollen und Inventuren ; die Einhaltung der für die Anwendung der wirtschaftlichen Rechnungsführung erlassenen Rechtsvorschriften, insbesondere über die Bildung und Verwendung finanzieller Fonds auf der Grundlage des Planes, die vollständige und rechtzeitige Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber übergeordneten Organen und dem Staat sowie die Inanspruchnahme staatlicher und anderer Mittel; die Entwicklung der Rentabilität, die Gewährleistung der Liquidität und Einhaltung der in Kreditverträgen vereinbarten Bedingungen; die Erfüllung von Aufgaben aus außenwirtschaftlicher Tätigkeit und ihrer Rentabilität sowie den rationellen und ordnungsgemäßen Umgang mit importierten Anlagen und Ausrüstungen und mit Valutamitteln; die ordnungsgemäße Preisprüfung und die Ordnungsmäßigkeit bei der Durchführung von Preismaßnahmen im Konsumgüterbinnenhandel durch die dafür Verantwortlichen. (2) Der Hauptbuchhalter hat die ihm in Rechtsvorschriften oder durch das übergeordnete Organ bzw. durch Staatsorgane übertragenen Kontrollaufgaben gewissenhaft wahrzunehmen. Er trägt die Verantwortung dafür, daß die in der Zahlungsordnung der volkseigenen Wirtschaft2 und die in den erlassenen spezifischen Regelungen zu ihrer Durchsetzung3 festgelegten Anforderungen für Plandisziplin, Ordnung, Sicherheit und sozialistische Sparsamkeit beim Umgang mit finan- 2 Anordnung vom 24. Juni 1976 über Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit bei Zahlungen durch volkseigene Betriebe, Kombinate und WB Zahlungsordnung VEW - (GBl. I Nr. 25 S. 349) 3 Anweisung Nr. 6/77 vom 2. September 1977 über spezifische Regelungen zur Durchsetzung der Zahlungsordnung VEW im sozialistischen Konsumgüterbinnenhandel (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung Nr. 13 S. 147);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die rechtlichen Erfordernis- aus der politisch-operativen Lage zu schaffen und ihre Fähigkeiten zu erweitern, auf streng gesetzlicher Grundlage mit dem Ziel zu handeln, sich dabei stets die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

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