Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 69); Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 3. März 1980 69 rungen und Preisausgleichsabführungen nach Abnehmerbereichen in den Betrieben der Lieferbereiche volkseigene Hersteller, volkseigener Produktionsmittelhandel, Bäuerliche Handelsgenossenschaften geregelt. §2 (1) Betriebe der Lieferbereiche gemäß § 1 haben die Zahlungen von Preisausgleichszuführungen und Preisausgleichsabführungen jährlich einmal nach folgenden Abnehmerbereichen gesondert abzurechnen und kontrollfähig nachzuweisen: Genossenschaften des Handwerks, Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer, private Handwerker, Gewerbetreibende sowie selbständig Tätige2, Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft2, Betriebe des Konsumgüterhandels (einschließlich Direktlieferungen an die Bevölkerung), übrige Abnehmer. (2) Die Betriebe der Lieferbereiche, die Preisausgleichszuführungen und Preisausgleichsabführungen nicht mittels elektronischer Datenverarbeitungsanlagen ermitteln und abrechnen, sind nur zum Nachweis der ersten 3 Abnehmerbe-reiche verpflichtet. (3) Die Betriebe der Lieferbereiche ermitteln die Preisausgleichszuführungen und Preisausgleichsabführungen nach Abnehmerbereichen grundsätzlich monatlich. Soweit Preisausgleichszuführungen und Preisausgleichsabführungen nur für wenige Lieferungen entstehen oder für ihre Ermittlung elektronische Datenverarbeitungsanlagen eingesetzt werden, kann die Ermittlung nach Abnehmerbereichen jährlich einmal erfolgen. §3 Grundlagen der Abrechnung Grundlagen für die Abrechnung und den Nachweis der Preisausgleichszuführungen und Preisausgleichsabführungen sind in den Betrieben der Lieferbereiche 1. volkseigene Hersteller a) für Preisausgleichszuführungen die unter ÖP-Kennziffer 0137 bzw. a:uf dem Konto 60893 abzurechnenden zusätzlich zuzuführenden produktgebundenen Preisstützungen für Lieferungen an sonstige Abnehmer; die unter ÖP-Kennziffer 0138 bzw. auf dem Konto 60823 abzurechnenden nicht abzuführenden produktgebundenen Abgaben für Lieferungen an sonstige Abnehmer; b) für Preisausgleichsabführungen die unter ÖP-Kennziffer 0136 bzw. auf dem Konto 60873 abzurechnenden nicht zuzuführenden produktgebundenen Preisstützungen für Lieferungen an sonstige Abnehmer; die unter ÖP-Kennziffer 0139 bzw. auf dem Konto 60843 abzurechnenden zusätzlich abzuführenden produktgebundenen Abgaben für Lieferungen an sonstige Abnehmer. 3 Z. Z. gilt die Anordnung Nr. Pr. 250 vom 30. März 1977 über die Zuordnung zu Abnehmerbereichen der Anordnungen, die im Rahmen planmäßiger Industriepreisänderungen in Kraft treten (GBl. I Nr. 14 S. 154) und die dazu erlassenen Ergänzungen. 3 Die Kontenangabe entspricht dem Kontenrahmen für die volkseigene Industrie (gültig ab 1. Januar 1980) und dem Kontenrahmen für die volkseigenen Betriebe und Kombinate mit vereinfachten Anforderungen an Rechnungsführung und Statistik. Sie gilt für die realisierte industrielle Warenproduktion. Für die nichtindustrielle Warenproduktion gelten die entsprechenden Konten. 2. volkseigener Produktionsmittelhandel a) für Preisausgleichszuführungen die unter ÖP-Kennziffer 0114 bzw. auf dem Konto 653014 abzurechnenden produktgebundenen Preisstützungen; b) für Preisausgleichsabführungen die unter ÖP-Kennziffer 0117 bzw. auf dem Konto 658014 abzurechnenden produktgebundenen Abgaben. 3. Bäuerliche Handelsgenossenschaften die als Preisausgleichszuführungen bzw. Preisausgleichsabführungen gegenüber den Räten der Kreise, Abteilung Finanzen, abzurechnenden Beträge. Sonstige Bestimmungen §4 Einzelheiten zur Abrechnung und zum Nachweis der Preisausgleichszuführungen und Preisausgleichsabführungen nach Abnehmerbereichen werden in den Bestimmungen über die Berichterstattung geregelt. §5 Bäuerliche Handelsgenossenschaften übergeben den Nachweis der Preisausgleichszuführungen und Preisausgleichsabführungen nach Abnehmerbereichen den Räten der Kreise, Abteilung Finanzen. Die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, nehmen die zusammengefaßten Nachweise nach Abnehmerbereichen jährlich einmal in die Meldung der Schwerpunktbetriebe auf. §6 Schlußbestimmungen Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1980 in Kraft. Berlin, den 7. Februar 1980 Der Minister der Finanzen Böhm 4 Die Kontenangabe entspricht dem Kontenrahmen für den zentralgeleiteten und örtlichen sozialistischen Handel (gültig ab 1. Januar 1976). Anordnung über steuerliche Vergünstigungen für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit vom 7. Februar 1980 Gemäß § 13 der Abgabenordnung (AO) in der Fassung vom 18. September 1970 (Sonderdruck Nr. 681 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung gilt für Bürger, die außerhalb einer hauptberuflichen Tätigkeit bzw. als Rentner oder als Hausfrau Reparatur-, Dienst- und Versorgungsleistungen vorwiegend für die Bevölkerung erbringen. Hierunter fallen die in der Anlage aufgeführten Tätigkeiten. (2) Bei der Ausübung der nebenberuflichen Tätigkeit dürfen keine fremden Arbeitskräfte beschäftigt werden. §2 (1) Einnahmen aus den im § 1 genannten Leistungen sind bis 3 000 M jährlich steuerfrei. Einnahmen über 3 000 M bis 10 000 M jährlich werden mit 20 % besteuert. Übersteigen die Einnahmen 10 000 M jährlich, erfolgt die Besteuerung der gesamten Einnahmen nach Abzug der damit zusammenhängenden Kosten und unter Berücksichtigung eines Freibetrages von 3 000 M nach dem Einkommensteuergesetz. Bei der Festsetzung der Einkommensteuer bleiben die Einkünfte aus der hauptberuflichen Tätigkeit außer Ansatz.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens objektiv wirkenden Bedingungen genutzt, verändert neue geschaffen werden. Es gilt, über die Änderung der Motivierung die Zielstellung der Aussagen zu verändern.

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