Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 68

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 68 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 68); 68 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 3. März 1980 ständigen Einrichtungen, Genossenschaften, Handwerks- und andere Gewerbebetriebe sowie andere rechtlich selbständige Organisationen und Vereinigungen sein. Der Anschluß an das öffentliche Fernsprechnetz ist bei der Deutschen Post schriftlich zu beantragen. Das Teilnehmerverhältnis beginnt, sobald die Deutsche Post den Antrag schriftlich genehmigt hat.“ Als Absatz 3 wird eingefügt: „(3) Die Genehmigung gemäß Abs. 2 kann befristet oder unbefristet erteilt und mit Auflagen verbunden werden.“ Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4; der bisherige Absatz 4 entfällt. §2 § 7 erhält folgende Fassung: „§7 Beendigung des Teilnehmerverhältnisses (1) Das unbefristete Teilnehmerverhältnis endet durch fristgemäße Kündigung durch den Teilnehmer oder durch Widerruf der Genehmigung durch die Deutsche Post. (2) Die fristgemäße Kündigung des Teilnehmerverhältnisses durch den Teilnehmer ist zum Schluß eines Kalendermonats zulässig. Sie muß der Deutschen Post spätestens am letzten Werktag des vorhergehenden Monats schriftlich zugehen. (3) Die Deutsche Post kann eine Genehmigung widerrufen, wenn der Teilnehmer die Bestimmungen dieser Anordnung mißbräuchlich verletzt, Sicherheit und Ordnung im Fernsprechverkehr, wichtige Gründe im staatlichen Interesse oder wichtige volkswirtschaftliche Gründe das erfordern. Als wichtige volkswirtschaftliche Gründe gelten insbesondere Katastrophen oder Havarien sowie der Wegfall der Voraussetzungen, die zur Einrichtung von Ausnahmehauptanschlüssen, Ausnahmenebenanschlüssen, außenliegenden Nebenanschlüssen oder Querverbindungen geführt haben. (4) Mit dem Widerruf der Genehmigung endet das mit der Deutschen Post bestehende Teilnehmerverhältnis. Regelmäßig wiederkehrende Gebühren sind bis zum Schluß des Monats zu entrichten, in dem der Widerruf der Genehmigung ausgesprochen wurde. (5) Das befristete Teilnehmerverhältnis endet mit Ablauf des in der Genehmigung festgelegten Zeitpunktes, spätestens jedoch nach 6 Monaten. (6) Nach einer fristgemäßen Kündigung oder dem Widerruf einer Genehmigung ist der Teilnehmer verpflichtet, die ihm von der Deutschen Post überlassenen Femsprecheinrichtun-gen zurückzugeben. Anlagen des Teilnehmers, die an das öffentliche Fernsprechnetz der Deutschen Post angeschaltet waren, werden abgeschaltet. Bei einem befristeten Teilnehmerverhältnis trägt der Teilnehmer die Kosten für das Entfernen der Femsprecheinrichtungen und die Abschaltungen. Bei einem unbefristeten Teilnehmerverhältnis entfernt die Deutsche Post ihre Femsprecheinrichtungen aus den Räumen des Teilnehmers auf eigene Kosten; das gilt auch für die Abschaltungen. Wenn Gründe nicht dagegen sprechen, können die Leitungen an Ort und Stelle verbleiben.“ §3 § 30 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Zum Führen von Staatsgesprächen sind berechtigt: der Vorsitzende des Staatsrates, seine Stellvertreter, die Mitglieder und der Sekretär des Staatsrates, der Präsident der Volkskammer und seine Stellvertreter, der Vorsitzende des Ministerrates, seine Stellvertreter, die Mitglieder des Ministerrates, die Staatssekretäre und Stellvertreter der Minister, Personen, die eine besondere Berechtigung dazu erhalten haben, Bürger anderer Staaten, die nach den Bestimmungen des internationalen Fernmeldevertrages dazu berechtigt sind.“ §4 § 56 erhält folgende Fassung: „§ 56 Sperren von Hauptanschlüssen durch die Deutsche Post Ist ein Teilnehmer mit dem Entrichten der Gebühren im Rückstand oder verletzt er die Teilnehmerpflichten gemäß § 4, ist die Deutsche Post berechtigt, nach entsprechender Ankündigung seine Hauptanschlüsse zu sperren (Zwangssperre), ohne daß dadurch das Teilnehmerverhältnis beendet wird.“ §5 Folgender neuer § 56a wird eingefügt: „§ 56 a Beschwerderegelung Gegen Entscheidungen oder Maßnahmen nach den §§ 3, 4, 5, 7, 8, 19 und 56 kann der Betroffene Beschwerde einlegen. Das Beschwerdeverfahren regelt sich nach § 55 des Gesetzes über das Post- und Femmeldewesen.“2 §6 § 59 erhält folgenden neuen Abs. 3: „(3) Für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung bestehenden Teilnehmerverhältnisse gilt die Genehmigung gemäß § 3 dieser Anordnung als erteilt.“ §7 Diese Anordnung tritt am 1. März 1980 in Kraft. Berlin, den 6. Februar 1980 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Schulze 3 Gesetz vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I Nr. 27 S. 365) in der Fassung des Gesetzes vom 24. Juni 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe (GBl. I Nr. 3 S. 49) Vierte Durchführungsbestimmung1 zur Verordnung über produktgebundene Abgaben und Subventionen 4. PADB Abrechnung Preisausgleichszuführungen und Preisausgleichsabführungen vom 7. Februar 1980 Auf Grund des § 16 Abs. 1 der Verordnung vom 1. März 1972 über produktgebundene Abgaben und Subventionen PAVO (GBl. II Nr. 12 S. 137) wird folgendes bestimmt: Gegenstand und Geltungsbereich §1 In dieser Durchführungsbestimmung wird das Verfahren der Abrechnung der Zahlungen von Preisausgleichszufüh- 1 3. DB vom 21. April 1979 (GBl. I Nr. 13 S. 95);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Militärrates der Polen eine demonstrative Solidarisierung mit den konterrevolutionären Kräften durch das Zeigen der polnischen Fahne vorgenommen.

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