Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 54

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 54 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 54); 54 Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 27. Februar 1980 störenden Schutzrechten in anderen Staaten ist die nach den §§ 1 und 2 getroffene Entscheidung in einer vom Amt für Er-findungs- und Patentwesen festgelegten Form nachzuweisen. (2) Zur Vermeidung von rechtlichen und ökonomischen Nachteilen, insbesondere zur Einhaltung der im Artikel 4 der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vorgesehenen Prioritätsfrist, haben die Generaldirektoren der Kombinate und die anderen im § 1 genannten Leiter zu gewährleisten, daß die für die jeweilige Rechtshandlung erforderlichen Unterlagen dem Amt für Er-findungs- und Patentwesen rechtzeitig, vollständig und versandfertig übergeben werden. (3) Das Amt für Erfindungs- und Patentwesen ist in Wahrnehmung staatlicher Interessen berechtigt, im Zusammenhang mit den in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Aufgaben der Anmelder Auflagen zu erteilen. §5 In den Staaten, für die das „Abkommen üjber die gegenseitige Anerkennung von Urheberscheinen und anderen Schutzdokumenten für Erfindungen“ vom 18. Dezember 1976 (GBl. II 1977 Nr. 15 S. 327) in Kraft getreten ist, wird der Schutz für Erfindungen auf der Grundlage dieses Abkommens begründet. Dazu übergaben die Kombinate die in diesem Abkommen geforderten Anmeldeunterlagen dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen innerhalb einer Frist von spätestens 9 Monaten nach der Vornahme der Erstanmeldung innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Ist der Erwerb von Urheberscheinen vorgesehen, sind die erforderlichen Unterlagen in russischer Sprache zu übergeben. §6 (1) Mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M kann bestraft werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik erforderliche Erstanmeldung eine Anmeldung in einem anderen Staat vornimmt, eine Schutzrechtsanmeldung oder eine andere Rechtshandlung in einem anderen Staat vomimmt, ohne daß die nach § 15 der Schutzrechtsverordnung und dieser Durchführungsbestimmung erforderliche Entscheidung vorliegt, die für eine Schutzrechtsanmeldung oder eine andere Rechtshandlung in einem anderen Staat erforderlichen Unterlagen nicht gemäß § 4 dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen übergibt, beim Erwerb von Erfindungsschutzrechten in den Staaten, für die das „Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Urheberscheinen und anderen Schutzdokumenten für Erfindungen“ in Kraft getreten ist, die im § 5 festgelegten Anforderungen nicht erfüllt. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Vizepräsidenten des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §7 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 30. April 1980 in Kraft. Berlin, den 31. Januar 1980 Der Präsident des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen' Prof. Dr. Hemmerling Anordnung über die Transportbedarfsermittlung und Transportbilanzierung Transportbilanzanordnung (TBAO) vom 4. Dezember 1979 Auf der Grundlage des Abschnittes D der Anordnung vom 28. November 1979 über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981 bis 1985 (Sonderdruck Nr. 1020 des Gesetzblattes) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für a) die Ministerien für Kohle und Energie, Erzbergbau, Metallurgie und Kali, Chemische Industrie, Elektrotechnik und Elektronik, Schwermaschinen- und Anlagenbau, Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau, Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau, Leichtindustrie, Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, Glas- und Keramikindustrie, Geologie, Bauwesen, Verkehrswesen, Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, Handel und Versorgung, Materialwirtschaft sowie deren Kombinate, Betriebe, wirtschaftsleitende Organe, Dienststellen, Genossenschaften und Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt), b) die Räte der Bezirke sowie der Kreise und deren Betriebe. (2) Diese Anordnung regelt die Verfahrensweise der Ermittlung und Planung, des Transportbedarfs für den Gütertransport im Binnenverkehr einschließlich der Exporttransporte sowie die Bilanzierung der Transportraumkapazitäten zur Ausarbeitung des Fünf jahrplanes 1981 bis 1985 sowie der Jahresvölkswirtschaftspläne. (3) Die Ermittlung und Planung des Transportbedarfs für die Eisenbahn, die Binnenschiffahrt und den öffentlichen Kraftverkehr haben die Betriebe jeweils für den Verkehrsträger vorzunehmen, für den ein jährlicher Transportbedarf ab 1 000 t besteht. (4) Die Ermittlung und Planung der Transportmenge für den Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie dessen Bilanzierung haben Betriebe durchzuführen, diö über einen Werkfuhrpark ab 10 t Nutzmasse (bezogen auf Fahrzeuge ab 4 t Nutzmasse) verfügen. (5) In die Transportbilanzierung des Werkverkehrs sind a) spezielle Fahrzeuge das Verzeichnis wird im Tarif-und Verkehrs-Anzeiger (TVÄ) veröffentlicht , b) Baumaschinen einschließlich Dumper (jedoch keine Kipper und andere Lkw), c) Fahrzeuge, die nur im Betriebsgelände oder auf nicht öffentlichen Straßen zum Einsatz kommen, . nicht einzubeziehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung weg, gibt es auch keine Veranlassung für die Anordnung Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft. Das gilt sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch für das gerichtliche Verfahren.

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