Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 53

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 53 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 53); 53 Gesetzblatt Teill Nr. 7 Ausgabetag: 27. Februar 1980 (2) Die Erfinder und die Urheber von industriellen Mustern sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Betrieb entstandenen schutzfähig erscheinenden Ergebnisse, für die ein-Wirtschaftspatent oder ein Urheberschein für ein industrielles Muster zu beantragen ist, unverzüglich dem Kombinat bekanntzugeben, entsprechend den Erfordernissen geheimzuhalten und bei der Durchführung schutzrechtlicher Aufgaben, insbesondere bei der Auswertung der Schutzrechtsliteratur, Präzisierung der Schutzrechtskonzeption, Erarbeitung der Unterlagen für die Vornahme von Schutz- rechtsanmeldungen, zur Aufrechterhaltung, Überwachung, Durchsetzung und Verteidigung der erworbenen Schutzrechte, ' Erarbeitung von Unterlagen, die störende Schutzrechte betreffen, mitzuwirken und ihre Erfahrungen und Kenntnisse bei der Überleitung und umfassenden Nutzung der Erfindung oder des industriellen Musters zur Verfügung zu stellen. Sie arbeiten dabei eng mit den Büros für Schutzrechte zusammen und übergeben ihnen die für die Arbeit mit Schutzrechten erforderlichen Informationen, die sie in ihrer wissenschaftlich-technischen Arbeit gewinnen. Schlußbestimmungen §19 (1) Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung er- ■ läßt der Präsident des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. Er gibt Richtlinien auf dem Gebiet der Arbeit mit Schutzrechten heraus. (2) Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sowie der Präsident der Akademie der Wissen- schäften der DDR haben das Recht, im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen spezifische Regelungen zur Arbeit mit Schutzrechten zu erlassen, wenn die Bedingungen ihres Bereiches das erfordern. - §20 (1) Diese Verordnung tritt am 30. April 1980 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: J Verordnung vom. 17. Januar 1974 über die Arbeit mit Schutzrechten Schutzrechtsverordnung (GBl. I Nr. 15 S. 133), Erste Durchführungsbestimmung vom 11. Februar 1974 zur Schutzrechtsverordnung Schutzrechtshandlungen in anderen Staaten (GBl. I Nr. 15 S. 138). (3) Die Zweite Durchführungsbestimmung vom 15. Juni 1977 zur Schutzrechtsverordnung Gestaltung von Warenzeichen (GBl: I Nr. 19 S. 252) und die Dritte Durchführungsbestimmung vom 2. März 1978 zur Schutzrechtsverordnung Besondere Anerkennung für die Erarbeitung und Überleitung von Erfindungen (GBl. I Nr. 7 S. 102) gelten als Zweite und als Dritte Durchführungsbestimmung zu dieser Verordnung weiter. - Berlin, den 31. Januar 1980 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Erste Durchführungsbestimmung zur Schutzrechtsverordnung Schutzrechtshandlungen in anderen Staaten vom 31. Januar 1980 Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Schutzrechtsverordnung vom 31. Januar 1980 (GBl. I Nr. 7 S. 49) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt : Zu § 15 der Verordnung: §1 (1) Die Entscheidung über Rechtshandlungen in anderen Staaten zum Erwerb, zur Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten sowie im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit störenden Schutzrechten gemäß § 15 der Schutzrechtsverordnung erfolgt durch die Generaldirektoren der dpn Ministerien direkt unterstellten Kombinate oder die von ihnen beauftragten Stellvertreter. In die Vorbereitung dieser Entscheidungen sind die Außenhandelsbetriebe einzubeziehen. Betreffen die Rechtshandlungen Schutzrechte eines Außenhandelsbetriebes, dann trifft die Entscheidung der Generaldirektor des Außenhandelsbetriebes. (2) Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane legen fest, wer die Entscheidung über Rechts- handlungen von Betrieben und Einrichtungen trifft,, die. nicht zu einem dem Ministerium direkt unterstellten Kombinat gehören. Uber die Rechtshandlungen der örtlich geleiteten Betriebe, Genossenschaften, Handwerksbetriebe und Bürger entscheidet der Leiter des zuständigen Fachorgans des Rates des Bezirkes nach Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Kombinat oder wirtschaftsleitenden Organ. §2 (1) Die Entscheidungen über Rechtshandlungen in anderen Staaten müssen schriftlich begründet sein. Entscheidungen über den Erwerb und über die Aufrechterhaltung von Erfindungsschutzrechten in anderen Staaten sind in dem vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen herausgegebenen Erfindungspaß zu treffen und zu dokumentieren. Die Entscheidung über die Aufrechterhaltung von Erfindungsschutzrechten ist grundsätzlich vor der Zahlung der fünften Jahresgebühr zu treffen. (2) Die für die Entscheidung zuständigen Leiter können zur Vorbereitung von Entscheidungen über Rechtshandlungen in anderen Staaten beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen Gutachten zur schutzrechtlichen Situation beantragen. Die Anträge sind zu begründen. §3 Mit der Entscheidung über den Erwerb eines Schutzrechts für Erfindungen und industrielle Muster in Mitgliedsländern des RGW-ist zu sichern, daß grundsätzlich ein Schutzrecht beantragt wird, das das Recht auf Benutzung in diesen Ländern dem Staat oder den sozialistischen Betrieben einräumt, soweit nach der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Landes ein solches Schutzrecht erworben werden kann. §4 (1) Die zum Versand in andere Staaten bestimmten Unterlagen für die jeweiligen Rechtshandlungen sind dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen zur Weiterleitung zu übergeben. Bei Rechtshandlungen zum Erwerb und zur Aufrechterhaltung von Schutzrechten sowie im Zusammenhang mit der Verteidigung eigener und der Auseinandersetzung mit;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Partei, den Gesetzen unseres Staates sowie den Befehlen und Weisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie wesentliche Portschritte erreicht werden. Auf Grundlage des zielstrebigen Pingens zur Durchsetzung vom Genossen Minister insbesondere in seinen Dienstkonferenzen im und gestellten Aufgaben zur Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der vorbeugenden Arbeit im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit ist, wie die Praxis zeigt, von prinzipieller Bedeutung für die Lösung der dem insgesamt übertragenen Aufgaben. Sie ist unerläßlich sowohl bei der Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität ist gemäß dem Gesetz über die Bildung Staatssicherheit und den darauf basierenden Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Gestaltung der Zusammenarbeit und Koordinierung erlassen wurden.

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