Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 42

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 42 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 42); 42 Gesetzblatt Teill Nr. 5 Ausgabetag: 11. Februar 1980 §3 (1) Arbeitshygienische Zentren haben die Aufgabe, den zuständigen Minister und die Generaldirektoren der Kombinate in Einzelfällen auch die Direktoren volkseigener Betriebe bei der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, bei der hygienischen und physiologischen Gestaltung der Arbeit sowie bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen spezifisch zu unterstützen und zu beraten. Sie beraten ebenfalls die Leiter der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens in dem Bereich bei der Erfüllung der arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Aufgaben. Dabei nutzen sie ihre besonderen Erfahrungen und Kenntnisse aus der betriebsärztlichen Tätigkeit. (2) Arbeitshygienische Zentren werden fachlich-inhaltlich angeleitet durch das Ministerium für Gesundheitswesen (Abteilung Gesundheitsschutz in den Betrieben und Arbeitshygieneinspektion) und durch das Ministerium des Bereiches (Hauptsicherheitsinspektion). (3) Arbeitshygienische Beratungsstellen erfüllen die Aufgaben gemäß Abs. 1 auf der Ebene des Teilbereiches für das Kombinat und für volkseigene Betriebe. (4) Die Aufgaben von Arbeitshygienischen Beratungsstellen in einem Bereich mit Arbeitshygienischem Zentrum werden durch das Arbeitshygienische Zentrum koordiniert. Dieses leitet die Arbeitshygienischen Beratungsstellen fachlich-inhaltlich an. In Bereichen ohne Arbeitshygienisches Zentrum werden die Arbeitshygienischen Beratungsstellen gemäß Abs. 2 angeleitet. (5) Arbeitshygienische Zentren nutzen für die Erfüllung ihrer Aufgaben die eigenen Analysen und Erfahrungen und wenn in dem Bereich Arbeitshygienische Beratungsstellen gebildet wurden vor allem die Ergebnisse und Erkenntnisse der von ihnen angeleiteten Arbeitshygienischen Beratungsstellen. (6) Arbeitshygienische Zentren und Arbeitshygienische Beratungsstellen erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der gemäß § 2 Abs. 2 vereinbarten Aufgabenstellung ihrem Wirkungsbereich entsprechend. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: 1 1. Anleitung bei der komplexen Erfassung, Analyse und Bewertung der arbeitshygienischen Situation durch die Betriebe und Einschätzung des Gesundheitszustandes der Werktätigen des Bereiches (u. a. Auswertung der arbeitsmedizinischen Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen, der Berufskrankheiten und anderer berufsbedingter Erkrankungen, Mitwirkung bei der Auswertung des Krankenstandes); 2. Mitwirkung bei der Erforschung der für den Bereich spezifischen arbeitsbedingten Einflüsse auf den Gesundheitszustand der Werktätigen mit dem Ziel der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit; 3. Beratung der Leiter der entsprechenden Ebene, der Gewerkschaftsleitungen, der Betriebsärzte und der mit arbeitsmedizinischen Aufgaben betrauten behandelnden Ärzte des Bereiches in Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzinspektionen der Gewerkschaften und den Sicherheitsinspektionen bei der Beseitigung der Ursachen für arbeitsbedingte Gesundheitsschäden, beim gesundheitsgerechten Arbeitseinsatz, bei der Einschätzung der Berufstauglichkeit von Schulabgängern, bei der Rehabilitation und bei der arbeitsmedizinischen Betreuung der Werktätigen in Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Arbeitshygieneinspektion; 4. Beratung bei der Gestaltung des Planteils Arbeits- und Lebensbedingungen, des Planteils Wissenschaft und Technik und entsprechender Programme; 5. gegenseitige Beratung mit den Arbeitshygieneinspektionen der Räte der Bezirke und Kreise sowie dem Zentral- institut für Arbeitsmedizin der DDR sowie gegenseitige Unterstützung bei der Lösung für den Bereich spezifischer arbeitshygienischer und arbeitsmedizinischer Probleme bei gleichzeitiger Abstimmung und Abgrenzung der Aufgaben zur Vermeidung von Überschneidungen im Arbeitsprozeß; 6. Vermittlung wichtiger Informationen für den Gesundheitsschutz der Werktätigen des Bereiches an die in Ziff. 3 Genannten und Informationsaustausch mit Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens, die Betreuungsaufgaben in dem Bereich wahmehmen, und den arbeitswissenschaftlichen Einrichtungen der Bereiche; 7. Unterstützung der Weiter- und Fortbildung der arbeitshygienisch tätigen Kader des Bereiches sowie der Fortbildung des medizinischen Personals im Betriebsgesundheitswesen in Abstimmung mit den zuständigen Arbeitshygieneinspektionen. §4 (1) Der Leiter der Einrichtung ist für die Durchführung der Aufgaben eines Arbeitshygienischen Zentrums oder einer Arbeitshygienischen Beratungsstelle verantwortlich. Er erfüllt die sich aus dieser Durchführungsbestimmung ergebenden und in der Vereinbarung gestellten Aufgaben in Übereinstimmung mit den örtlich zuständigen Arbeitshygieneinspektionen. Ein Inspektionsrecht erwächst ihm aus der Vereinbarung nicht. (2) Der Leiter der Einrichtung ist hinsichtlich der Erfüllung der Aufgaben eines Arbeitshygienischen Zentrums oder einer Arbeitshygienischen Beratungsstelle dem Minister für Gesundheitswesen, dem Minister, für dessen Bereich er tätig ist, und dem Bezirksarzt rechenschaftspflichtig. Ist in dem Bereich ein Arbeitshygienisches Zentrum gebildet worden, so ist der Leiter einer Arbeitshygienischen Beratungsstelle dem Leiter des Arbeitshygienischen Zentrums und dem Bezirksarzt rechenschaftspflichtig. Die bestehenden disziplinarischen Unterstellungen werden von dieser Durchführungsbestimmung nicht berührt. (3) Der Leiter der Einrichtung hat das Recht, an Beratungen und Auswertungen der Generaldirektoren der Kombinate und der Direktoren volkseigener Betriebe des für ihn festge-. legten Bereiches und der staatlichen Organe und Einrichtungen des Gesundheitswesens der entsprechenden Kreise teilzunehmen, wenn sie speziell zur Entwicklung des Gesund-heits- und Arbeitsschutzes der Werktätigen des Bereiches durchgeführt werden. (4) Der Leiter der Einrichtung ist befugt, die von den Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens des Bereiches im Rahmen der von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik genehmigten Berichterstattungen und der festgelegten Fachberichterstattungen angefertigten Informationen über Expositionen, die Entwicklung der Berufskrankheiten, den Krankenstand und die Betreuungsgrade zu beziehen. Zur Analyse der arbeitshygienischen Situation ist die Gesundheitsschutz-, Arbeitsschutz- und Brandschutzberichterstattung der Betriebe des Bereiches zu nutzen. §5 (1) Die Aufgaben der Einrichtung als Arbeitshygienisches Zentrum bzw. als Arbeitshygienische Beratungsstelle werden in der Planung gesondert ausgewiesen. Dieser Teil des Planes der Einrichtung wird nach Zustimmung durch den Kreisarzt und den Bezirksarzt und im Einvernehmen mit dem zuständigen Minister vom Minister für Gesundheitswesen bestätigt. (2) Ist in einem Bereich ein Arbeitshygienisches Zentrum gebildet worden, werden die Aufgaben der Einrichtung als;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben umerwartete Komplikationen, Schwierigkeiten oder veränderte Bedingungen auf-treten und ein entsprechendes operativ zweckmäßiges Reagieren Verhalten der operativen Kräfte notwendig ist.

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