Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 4

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 4 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 4); 4 Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 2. Januar 1980 Zeugnissen, die zur Durchsetzung der staatlichen Aufgaben bzw. staatlichen Planauflagen erforderlich ist. Er wird auf der Grundlage staatlicher Plankennziffem, staatlicher Normative und Kennziffern der Energie- und Materialökonomie, durch fortschrittliche Energie- und Materialverbrauchs- sowie Vorratsnormen und weitere Verbrauchsrichtwerte, Berechnungen und Bedarfsunterlagen ermittelt. Die Planung des Bedarfs ist arbeitsteilig und eigenverantwortlich durch die Verbraucher, die Produzenten und die Organe des Konsumgüterbinnen- und Produktionsmittelhandels sowie deren übergeordnete Organe zur Vorbereitung und Ausarbeitung der Pläne und Bilanzen, zur Sicherung der Versorgung, zur Verringerung des Produktionsverbrauchs und zur Erhöhung des volkswirtschaftlichen Endproduktes durchzuführen. Der volkswirtschaftlich begründete Bedarf bildet die Grundlage für die Entwicklung der Produktion, die Planung von Importen und die ökonomische Verwendung der verfügbaren Fonds. (2) Die bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe haben der Bilanzierung und der Vorbereitung von Entscheidungen für die Gestaltung des volkswirtschaftlich effektiven Aufkommens und seiner Verwendung die übergebenen lie-fer-, Verbraucher- und handelsseitigen Bedarfsinformationen, vorliegende Bestellungen, Wirtschaftsverträge und Abstimmungsprotokolle sowie eigene Berechnungen und Ermittlungen zur Entwicklung des Bedarfs und des Aufkommens zugrunde zu legen. Sie haben schwerpunktbezogen die Bedarfsforderungen einschließlich der . Nachweisführung und Begründung zu prüfen und Bedarfsverteidigungen durchzuführen. Als Hauptformen der Planung des Bedarfs sind die liefer-, Verbraucher- und handelsseitige Bedarfsplanung für die Erarbeitung der Bilanzen und zur Verbindung der betrieblichen Produktions-, Versorgungs- und Absatzplanung mit der volkswirtschaftlichen Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung anzuwenden. (3) Die Verbraucher (Bedarfsträger) und ihre übergeordneten Organe (Fondsträger bzw. Versorgungsbereiche) sind für die Planung des Bedarfs an Erzeugnissen bei Sicherung der ökonomischen Materialverwendung und Durchsetzung des Prinzips der sozialistischen Sparsamkeit verantwortlich. Sie haben den Bedarf ihren übergeordneten Organen und den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen auf der Grundlage von Normativen, Normen und Kennziffern des Energie- und Materialverbrauchs sowie der Vorratshaltung im festgelegten Umfang nachzuweisen und zu begründen. Die Fondsträger und Bedarfsträger sind verpflichtet, den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen bei der Durchführung von Bedarfsüberprüfungen und Bedarfsverteidigungen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (4) Die Planung des Materialbedarfs umfaßt die zur Durchführung der geplanten Produktions-, Leistungs-, Forschungsund Entwicklungs-, Investitions- und Versorgungsaufgaben notwendigen und mit progressiven Normativen, Normen und Kennziffern begründeten Grund- und Hilfsmaterialien sowie die Vorratsmenge. (5) Die Bedarfsermittlung für Ausrüstungen und Industrieanlagen insbesondere zur Durchsetzung der sozialistischen Rationalisierung hat auf der Grundlage der bestätigten Aufgabenstellungen und Grundsatzentscheidungen für Investitionen und der Investitionskennziffern zu erfolgen. Bei der Planung des Bedarfs an Ausrüstungen und Industrieanlagen ist mit den Vorbereitungsunterlagen für Investitionen ihr effektiver Einsatz und die Auslastung der vorhandenen gleichartigen Kapazitäten nachzuweisen. Für die Inanspruchnahme der Lieferungen für Investitionen ist nachzuweisen, daß diese Investitionen Bestandteil der staatlichen Plankennziffern des Investitionsauftraggebers sind. Liegen dabei keine Plankennziffern für die dem Planzeitraum folgenden Jahre der Durchführung der Investitionsvorhaben vor, ist durch die übergeordneten Organe die Einordnung der Vorhaben in die Plankennziffer zu bestätigen. Für Investitionen, die durch Generalauftragnehmer (GAN) bzw. Hauptauftragnehmer (HAN) realisiert werden, hat die Planung des Bedarfs an Ausrüstungen und Anlagen durch die GAN bzw. HAN über ihre zuständigen Fondsträger und Versorgungsbereiche zu erfolgen. (6) Der Bilanzierung von Konsumgütern ist ausgehend von einer gezielten Bedarfsermittlung und den bestätigten Sortimentskonzeptionen der Bedarf in Menge, Qualität, Sortiment und Preisgruppen zugrunde zu legen. Die gesellschaftlichen Bedarfsträger haben ihren Bedarf an Konsumgütern auf der Grundlage von Ausstattungs- und Verbrauchsnormen nachzuweisen. (7) Im Prozeß der Bilanzierung sind die nachgewiesenen Bedarfsgrößen zum volkswirtschaftlich begründeten Bedarf herauszuarbeiten. Die Einordnung des Bedarfs in die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen ist nur bei Nachweisführung und Begründung entsprechend den dafür getroffenen Festlegungen zulässig. Die Planung des Bedarfs aus Import hat nach den dafür getroffenen Festlegungen zu erfolgen. Ungerechtfertigte Bedarfsforderungen sind durch die bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe zurückzuweisen. Der Bedarf der Versorgungsbereiche 7710 und 7770 sowie der durch zentrale Festlegungen diesen Versorgungsbereichen gleichgestellte Bedarf ist vorrangig in die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen einzuordnen; der Nachweis bzw. die Begründung des Bedarfs dafür entfallen. (8) Die Festlegung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs (für Inlandverwendung und Export) hat entsprechend den objektiven Erfordernissen der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Koordinierung der Volkswirtschaftspläne mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe sowie der mit diesen Ländern getroffenen Abkommen und Vereinbarungen bei der Vorbereitung, Ausarbeitung und Durchführung des Fünf-jahrplanes und der Jahresvolkswirtschaftspläne in einem stufenweisen Prozeß zu erfolgen. Die bilanzierenden Organe haben insbesondere im Prozeß der Planvorbereitung darauf Einfluß zu nehmen, daß bereits vom Planansatz her abgestimmte Pläne, Proportionen und Verflechtungen gesichert werden. (9) Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung des Fünf jahrplanes und der Jahresvolkswirtschaftspläne wird der volkswirtschaftlich begründete Bedarf insbesondere durch zentrale Beschlüsse und Festlegungen zur langfristigen Planung, durch Vorgabebilanzen und Bilanzvorgaben bestimmt und durch abgeschlossene Wirtschaftsverträge präzisiert. Bei der Ausarbeitung der Jahresvolkswirtschaftspläne sind die mit dem Fünfjahrplan getroffenen Entscheidungen zugrunde zu legen. Hierbei haben die bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe den durch bereits getroffene Entscheidungen zu materiellen Fonds begründeten Bedarf an Erzeugnissen für die nächstfolgenden Planzeiträume zu erfassen und in ihrer Bilanzierungstätigkeit zu berücksichtigen. (10) Im Prozeß der Durchführung der Jahres Volkswirt -schaftspläne wird der volkswirtschaftlich begründete Bedarf durch die staatlichen Planauflagen einschließlich der bestätigten Bilanzen und die im Prozeß der Plandurchführung erforderlichen Plan- bzw. Bilanzentscheidungen bestimmt sowie durch damit übereinstimmende Liefer- bzw. Leistungsverträge präzisiert. (11) In Abhängigkeit von den konkreten Produktions- und Zirkulationsbedingungen bei den einzelnen Erzeugnisgruppen und von den Einflußfaktoren des Bedarfs (ökonomische Verwendungskategorien, Zirkulationsart, Zeithorizonte der Planung) sind die zweckmäßigsten Formen und Instrumente des Zusammenwirkens der am Bilanzierungsprozeß Beteiligten bei der Planung des Bedarfs, der eigenständigen Bedarfsermittlung und -berechnung, bei Bedarfsverteidigungen und Abstimmungen sowie bei der Vorbereitung von Bilanzentscheidungen durch die bilanzierenden Organe festzulegen. Die direkte Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern, Produzenten und den Betrieben des Produktionsmittelhandels sowie deren übergeordneten Organen ist insbesondere auf der Grundlage von Plan- und Bilanzentscheidungen, Wirtschaftsverträgen, Abstimmungen und der lieferseitigen Planung zu;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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