Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 370

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 370 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 370); 370 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 31. Dezember 1980 §2 (1) Das Amt für Jugendfragen wird vom Leiter des Amtes für Jugendfragen nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen geleitet. Der Leiter des Amtes für Jugendfragen ist dem Ministerrat für die gesamte Tätigkeit des Amtes für Jugendfragen verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Als beratendes Organ steht ihm ein itollegium zur Seite. (2) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen erläßt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. (3) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen ist für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben auf dem Gebiet der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung sowie der inneren Ordnung und Sicherheit verantwortlich. (4) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen gewährleistet entsprechend dem Jugendgesetz ein enges Zusammenwirken mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und die Abstimmung mit den Leitungen und Vorständen der anderen gesellschaftlichen Organisationen, besonders des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR und der Gesellschaft für Sport und Technik. (5) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen hat den Ministerrat und seinen Vorsitzenden zu grundsätzlichen Fragen der' Durchführung staatlicher Aufgaben sozialistischer Jugendpolitik zu informieren. Er hat das Recht, dem Ministerrat Vorschläge zur Berichterstattung von Ministem, Leitern anderer zentraler Staatsorgane und Vorsitzenden örtlicher Räte zu unterbreiten. (6) Der Zustimmung des Leiter des Amtes für Jugendfragen bedürfen Rechtsvorschriften der Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane, in denen Festlegungen zur Durchführung staatlicher Aufgaben sozialistischer Jügend-politik getroffen werden. (7) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen gewährleistet im Zusammenwirken mit dem Staatssekretär für Körperkultur und Sport die Anleitung und Kontrolle der Mitglieder der Räte der Bezirke und Abteilungsleiter für Jugendfragen, Körperkultur und Sport. Er ist im Rahmen seiner Verantwortung ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Mit den Mitgliedern der örtlichen Räte und Abteilungsleitern für Jugendfragen, Körperkultur und Sport führt er in Abstimmung mit dem Staatssekretär für Körperkultur und Sport Weiterbildungsveranstaltungen und Lehrgänge durch. §3 (1) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen gewährleistet, daß die staatlichen Aufgaben sozialistischer Jugendpolitik Bestandteil der langfristigen Planung, der Fünfjahr- und Jahresplanung sowie ihrer Abrechnung sind. Er arbeitet dazu mit der Staatlichen Plankommission, den anderen zentralen Staatsorganen und den Räten der Bezirke zusammen ünd unterbreitet entsprechende Vorschläge. (2) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen unterbreitet nach Abstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend den zuständigen zentralen Staatsorganen Vorschläge für die Aufnahme von Aufgaben und Zielstellungen in die Planung. Er unterstützt die zentralen Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Planung staatlicher Aufgaben sozialistischer Jugendpolitik. ' (3) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen bereitet gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission, den zuständigen zentralen Staatsorganen und den Räten der Bezirke den langfristigen Plan der Jugendeinrichtungen und Jugendversorgung als Bestandteil der zentralen Planung für den Ministerrat vor. §4 (1) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen orientiert in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, dem Präsidium der Kammer der Technik und dem Zentralvorstand der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft auf die grundlegenden Aufgaben zur Entwicklung der Bewegung Messe der Meister von morgen. (2) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen leitet die zentrale Arbeitsgruppe Messe der Meister von morgen. Er koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der zentralen Staatsorgane zur Entwicklung der Bewegung Messe der Meister von morgen sowie zur Vorbereitung und Durchführung der Zentralen Messe der Meister von morgen. Er arbeitet dazu mit den zentralen Leitungen und Vorständen der gesellschaftlichen Trägerorganisationen zusammen. (3) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen ist dem Ministerrat für die Vorbereitung und Durchführung der Zentralen Messe der Meister von morgen verantwortlich. 85 (1) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen ist für die Wahrnehmung zentraler staatlicher Aufgaben bei der Entwicklung der Jugendtouristik verantwortlich. Er gewährleistet in Übereinstimmung mit "dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend die notwendigen Maßnahmen zur Unterstützung des Jugendreisebüros der Deutschen Demokratischen Republik „Jugendtourist“. (2) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen legt in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend Anforderungen für die Entwicklung der Einrichtungen der Jugendtouristik fest. Er orientiert, kontrolliert und unterstützt die Tätigkeit der örtlichen Räte bei der Durchführung der staatlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Jugendtouristik. (3) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen gewährleistet die Registrierung der Einrichtungen der Jugendtouristik beim Amt für Jugendfragen. 56 (1) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen gewährleistet die Anleitung und Kontrolle der zentralen Staatsorgane und der örtlichen Räte bei der Vorbereitung, Einordnung und Bilanzierung der materiellen, finanziellen und personellen Aufgaben zur Entwicklung der Einrichtungen der Jugend-, touristik als. Bestandteil der Fünfjahr- und Jahrespläne sowie ihrer Verwirklichung. (2) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen trägt die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Investitionsvorhaben des Amtes für Jugendfragen. Der Zentrale Aufbaustab beim Amt für Jugendfragen nimmt die Aufgaben des Investitionsauftraggebers wahr. (3) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen gewährleistet im Zusammenwirken mit den zuständigen zentralen Staatsorganen die Ausarbeitung von Normativen für den Bau, die Werterhaltung und Ausstattung der Einrichtungen der Jugendtouristik. Er nimmt Einfluß auf die Erarbeitung von Typen- und Standardprojekten und deren Anwendung für die Einrichtungen der Jugendtouristik. (4) Studien und Projekte für die Rekonstruktion und den Neubau von Einrichtungen der Jugendtouristik bedürfen der Zustimmung des Leiters des Amtes für Jugendfragen. §7 (1) Der Leiter des Amtes für Jugendfragen koordiniert die Aktivitäten der zentralen Staatsorgane' bei der Vorbereitung und Durchführung der Feriengestaltung der Schüler und der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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