Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 366

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 366 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 366); 366 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 23. Dezember 1980 (3) Zur Erreichung einer hohen volkswirtschaftlichen Effektivität in der Erkundung und Erschließung der Lagerstätten mineralischer Rohstoffe können bergmännische Auffahrungen im Stadium der geologischen Vorerkundung unter Verantwortung der Kombinate bzw. Betriebe der Nutzerbereiche so angelegt werden, daß sie den Erfordernissen des späteren Abbaus der Lagerstätten entsprechen. (4) Die Verantwortung für geologische Untersuchungsarbeiten der geologischen Vorerkundung im Bereich der in Abbau stehenden Lagerstätten, die der weiteren Erkundung und damit Klärung der Perspektiven dieser Lagerstätten dienen, tragen die Nutzer der Lagerstätten. Abweichende Regelungen sind zwischen den Ministerien der Nutzerbereiche und dem Ministerium für Geologie zu vereinbaren. §5 Zur Steigerung der Effektivität können geologische Untersuchungsarbeiten aufeinanderfolgender Stadien zusammengefaßt werden. Die Verantwortung für diese geologischen Untersuchungsarbeiten liegt bei dem für das letzte Stadium der zusammengefaßten geologischen Untersuchungsarbeiten verantwortlichen Bereich. §6 Das Ministerium für Geologie, die ihm unterstellten Kombinate und Betriebe sowie die Nutzerbereiche haben die sich aus den §§ 3 bis 5 ergebenden Aufgaben in gegenseitiger Abstimmung zu realisieren. §7 Übergabe der Ergebnisse und Aufwendungen (1) Die dem Ministerium für Geologie unterstellten Kombinate und Betriebe haben nach der Bestätigung durch die Staatliche Vorratskommission die Ergebnisberichte und Vorrats- bzw. Speicherraumberechnungen der geologischen Vorerkundung auf feste mineralische Rohstoffe bzw. der geologischen Erkundung von Untergrundspeichern und unterirdischen Deponien an die Kombinate und Betriebe der Nutzerbereiche zu übergeben. Enthalten die Suchergebnisse bereits Aussagen der Vorerkundung, sind die Ergebnisberichte der geologischen Suche zu übergeben. (2) Die Kombinate und Betriebe der Nutzerbereiche haben die durch die Staatliche Vorratskommission bestätigten Bilanzvorräte in den Vorratsstand zu übernehmen und als Bilanzvorrat der Vorerkundung oder Suche gesondert auszuweisen. Sie haben die im Rahmen ihrer Verantwortung gemäß § 4 Abs. 1 nachgewiesenen und von der Staatlichen Vorratskommission bestätigten Bilanzvorräte ebenfalls in ihrem Vorratsstand auszuweisen. (3) Die dem Ministerium für Geologie unterstellten Kombinate und Betriebe haben jährlich die zuständigen Kombinate und Betriebe der Nutzerbereiche über die aus dem Suchfonds vorfinanzierten Aufwendungen mineral- und objektbezogen zu informieren. Die Kombinate und Betriebe der Nutzerbereiche haben die Aufwendungen mineral- und objektbezogen statistisch nachzuweisen. §8 Finanzierung (1) Die Finanzierung der geologischen Untersuchungsarbeiten erfolgt für die Stadien geologische Forschung aus Mitteln des Staatshaushaltes Wissenschaft und Technik, geologische Suche auf Erdöl, Erdgas und Grundwasser, geologische Suche und Vorerkundung auf feste mineralische Rohstoffe, geologische Suche und Erkundung von Untergrundspeichern und unterirdischen Deponien aus Mitteln des Staatshaushaltes für den Suchfonds des Ministeriums für Geologie, geologische Vorerkundung auf Grundwasser aus Mitteln des Staatshaushaltes für das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, geologische Detailerkundung auf feste mineralische Rohstoffe und Grundwasser sowie geologische Erkundung auf Erdöl und Erdgas aus Finanzmitteln für Investitionen! der Kombinate und Betriebe der Nutzerbereiche, geologische betriebliche Erkundung aus den Selbstkosten der Kombinate und Betriebe der Nutzerbereiche. (2) Die Finanzierung von zusammengefaßten geologischen Untersuchungsarbeiten aufeinanderfolgender Stadien gemäß § 5 hat aus den Finanzmitteln zu erfolgen, aus denen das letzte Stadium der zusammengefaßten geologischen Untersuchungsarbeiten gemäß Abs. 1 finanziert wird. \ (3) Bergmännische Auffahrungen, die gemäß § 4 Abs. 3 im Stadium der geologischen Vorerkundung so angelegt werden, daß sie den Erfordernissen des Abbaus der Lagerstätte entsprechen, sind aus dem Suchfonds des Ministeriums für Geologie vorzufinanzieren. Werden in Durchführung von geologischen Such- und Vorerkundungsarbeiten Bilanzvorräte im erforderlichen Vorratsklassenverhältnis entsprechend den Ziffern 2.2. und 3.2. der Anlage nachgewiesen und an das zuständige Kombinat oder den Betrieb des Nutzerbereiches übergeben, so sind die bergmännischen Auffahrungen einschließlich dazugehöriger Einrichtungen, die aus Mitteln des Suchfonds des Ministeriums für Geologie vorfinanziert werden, als nutzungsfähige Grundmittel in den Grundmittelbestand des Kombinates oder Betriebes des Nutzerbereiches zu übernehmen3 1 2. Das gilt auch für Suchbohrungen auf Erdöl und Erdgas, die als Fördersonden nutzbar sind. (4) Im Stadium der geologischen betrieblichen Erkundung angelegte bergmännische Auffahrungen, einschließlich dazugehöriger Einrichtungen, die im Rahmen des Aufschlusses und des Abbaus der Lagerstätte bzw. des Untergrundspeichers oder der unterirdischen Deponie weiterhin genutzt werden, sind aus Finanzmitteln für Investitioneh der Kombinate und Betriebe der Nutzerbereiche zu finanzieren. Refinanzierung §9 (1) Die aus dem Staatshaushalt über den Suchfonds des Mi- nisteriums für Geologie vorfinanzierten und gemäß § 7 Abs. 3 von den Kombinaten und Betrieben der Nutzerbereiche statistisch nachgewiesenen Aufwendungen für geologische Such-und Vorerkundungsarbeiten sind grundsätzlich über durchschnittliche mineralspezifische Abführungsnormative zu refinanzieren. 'i (2) Die durchschnittlichen mineralspezifischen Abführungsnormative werden durch die Minister der mineralische Rohstoffe gewinnenden Bereiche auf der Grundlage methodischer Festlegungen gebildet und vom Leiter des Amtes für Preise bestätigt. (3) Die mit den Abführungsnormativen festgelegten Wertumfänge der Refinanzierung sind Bestandteil der Selbstkosten und bei der Preisbildung kalkulationsfähig. Die sich aus der Anwendung der Normative ergebenden zusätzlichen Einnahmen sind an den Staatshaushalt abzuführen. (4) Der Leiter des Amtes für Preise kann für das bezirks-und kreisgeleitete Bauwesen eine objektbezogene Differenzierung der durchschnittlichen mineralspezifischen Abführungs- 1 Z. Z. gelten die Finanzierungsrichtlinie vom 21. August 1979 für die volkseigene Wirtschaft (GBl. I Nr. 28 S. 253) sowie die Finanzierungsrichtlinie vom 19. September 1979 für die volkseigenen Betriebe und Kombinate der Wirtschaftsräte der Bezirke und für die volkseigenen Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft (GBl. I Nr. 32 S. 302). 2 z. Z. gilt die Verordnung vom 28. August 1968 über den Verkauf und Kauf volkseigener unbeweglicher Grundmittel durch Betriebe der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II Nr. 99 S. 797) und die Zweite Verordnung vom 1. August 1972 (GBl. II Nr. 48 S. 547).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Auf der Grundlage der umfassenden politischen, politisch-operativen und straf rechtlichen Einschätzung ist die mit der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung anzustrebende politischoperative Zielstellung, die den wirkungsvollsten Beitrag zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Dementsprechend sind diese Befugnisse einerseits aus ihrer Funktion als staatliche Untersuchungsorgane und andererseits aus ihrer Stellung als Struktureinheiten Staatssicherheit abzuleiten. Als staatliche Untersuchungsorqane sind die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Dazu haben sie vor allem folgende Aufgaben Maßnahmen zu realisieren: Sicherung der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Partei, den Gesetzen unseres Staates sowie den Befehlen und Weisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im politisch-operativen UntersuchungshaftVollzug sowie des technisch-organisatorischen Dienstablaufes zu erörtern, einen Überblick über die Schwerpunktaufgaben, der Dienst einheit, ihre Zusammenarbeit mit anderen.

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