Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 363

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 363 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 363); Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 23. Dezember 1980 363 der Aufgaben auf dem Gebiet der Tierzucht unter Einhaltung der seuchenhygienischen Bestimmungen und der vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft getroffenen Festlegungen anzuleiten und zu kontrollieren. (2) Die von den wirtschaftsleitenden Organen und deren Betrieben mit der Anleitung und Kontrolle Beauftragten (nachfolgend Beauftragte genannt) haben das Recht, Kontrollen über die Erfüllung der im § 3 Abs. 3 und in den §§ 4, 5, 6, 7 sowie 8 festgelegten Aufgaben und der staatlichen Zuchtprogramme durchzuführen und dazu erforderliche Auskünfte einzuholen, Dokumente einzusehen und Zuchttiere zu besichtigen. (3) Die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe und deren Betriebe haben auf Grund der Vorschläge der Beauftragten das Recht, den Direktoren, Vorsitzenden und Leitern der Tierproduktionsbetriebe Auflagen zur Erfüllung der im § 3 Abs. 3 und in den §§ 4, 5, 6, 7 sowie 8 festgelegten Aufgaben und der staatlichen Zuchtprogramme zu erteilen. Auflagen zur Durchsetzung der Richtlinien und Rassestandards des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter erteilen die zuständigen Kreisvorstände dieses Verbandes. (4) Wird einer Auflage gemäß § 4 Abs. 4 zur Schlachtung bzw. Kastration nicht nachgekommen, kann durch den Vorsitzenden des Rates des Kreises die Schlachtung oder Kastration angeordnet werden. §13 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Auflagen der Leiter der wirtschaftsleitenden Organe und deren Betriebe gemäß § 12 Abs. 3 kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich mit Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Auflage bei dem Leiter des wirtschaftsleitenden Organs bzw. des Betriebes, der die Auflage erteilt hat, einzulegen. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Leiter des zuständigen übergeordneten staatlichen bzw. wirtschaftsleitenden Organs zur Entscheidung vorzulegen. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Leiter des zuständigen übergeordneten staatlichen bzw. wirtschaftsleitenden Organs hat innerhalb von weiteren 2 Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist dem Einreicher der Beschwerde rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Die Entscheidung über die Beschwerde hat schriftlich zu erfolgen, ist zu begründen und dem Einreicher der Beschwerde auszuhändigen oder zuzusenden. (7) Für Mitglieder des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter gelten die innerverbandlichen Regelungen. §14 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) entgegen § 3 Abs. 2 in staatlichen Zuchtprogrammen nicht festgelegte oder nicht genehmigte Zuchtverfahren durchführt, b) entgegen § 4 nicht gekörte männliche Rinder, Schweine, Schafe, Pferde oder Ziegen oder deren Sperma oder nicht anerkannte Vatertiere oder deren Sperma zur Reproduktion verwendet, c) entgegen § 7 Abs. 4 zur Täuschung im Rechtsverkehr falsche Angaben in den Zuchtdokumentationen vornimmt oder Zuchtdokumentationen verfälscht oder diese Herstellung bewirkt oder von solchen Zuchtdokumentationen mit falschem Inhalt Gebrauch macht, d) entgegen § 7 Abs. 4 mit Zuchttieren handelt, die nicht gekört oder eingestuft wurden, e) entgegen § 12 Abs. 2 einen Beauftragten an der Erfüllung seiner festgelegten Rechte zur Durchführung der Kontrollen hindert oder die entsprechend § 12 Abs. 3 erteilten Auflagen der Leiter der wirtschaftsleitenden Organe und deren Betriebe bzw. Kreisvorstände des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter nicht erfüllt, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Ebenso kann zur Verantwortung gezogen werden, wer vorsätzlich entgegen § 4 Abs. 3 bei der Paarung von Zuchttieren die veterinärhygienischen und seuchenhygienischen Bedingungen nicht einhält. (3) Ist durch eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gemäß den Absätzen 1 und 2 ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte verursacht werden können oder wurden die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet oder wurde eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden der Räte der Kreise. (5) Für.die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). §15 Gebühren für Leistungen Für Leistungen auf dem Gebiet der Tierzucht werden Gebühren entsprechend den vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft im Einvernehmen mit den Leitern' der zuständigen zentralen Staatsorgane erlassenen Gebührenordnungen erhoben. §16 Erlaß von Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. § II Schlußbestimmungen (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Gesetz vom 20. Juni 1962 über die Organisierung und Leitung der Tierzucht (Tierzucht-Gesetz) (GBl. I Nr. 5 S. 60);;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der einzelnen operativen Arbeitsprozesse zum Einsatz gelangen, können sich dabei gegenseitig ergänzen und effektivieren. Sie ermöglichen die volle Ausschöpfung aller Potenzen Staatssicherheit und der Gesellschaft insgesamt.

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