Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 339

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 339 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 339); Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 10. Dezember 1980 339 (2) Auf die Änderung oder Aufhebung sind die §§ 2 bis 4 entsprechend anzuwenden. §6 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter eines Kombinats, eines Betriebes, einer Einrichtung oder als Vorsitzender einer Genossenschaft oder als leitender Mitarbeiter entgegen den Festlegungen des § 2 Elektroenergie oder Gas aus öffentlichen Versorgungsnetzen bezieht oder den Nachweis über die Einhaltung der im energiewirtschaftlichen Bescheid vorgegebenen höchstzulässigen Inanspruchnahme von elektrischer Leistung bzw. Arbeit oder von Gas nicht ordnungsgemäß führt, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung gemäß Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden oder wurden die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Direktor des Energiekombinats bzw. dem zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises, jeweils nach der Zuständigkeit für die Erteilung des Bescheides gemäß § 2. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §7 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 9. Juni 1977 über die Inanspruchnahme von Elektroenergie im Winterhalbjahr durch Energieabnehmer ohne Leistungsanteile (GBl. I Nr. 22 S. 289) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 28. September 1979 (GBl. I Nr. 33 S. 321), die Anordnung vom 31. Oktober 1979 über die Inanspruchnahme von Gas im Winterhalbjahr durch Energieabnehmer ohne Leistungsanteile (GBl. I Nr. 39 S. 371). Berlin, den 10. November 1980 Der Minister für Kohle und Energie M i t z i n g e r * 1 Anordnung über die Berechtigung zu Arbeiten an Energieanlagen vom 14. November 1980 Auf Grund der §§ 20 und 38 Abs. 2 der Energieverordnung vom 30. Oktober 1980 (GiBl. I Nr. 33 S. 321) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für Arbeiten 1. an Abnehmeranlagen, die mit öffentlichen Versorgungsnetzen verbunden werden sollen oder verbunden sind; 2. an öffentlichen oder zu den Verbundnetzen gehörenden Energiefortleitungsanlagen; 3. zum Anschluß von Energieerzeugungsanlagen an öffentliche oder zu den Verbundnetzen gehörende Energiefortleitungsanlagen. (2) Diese Anordnung gilt für 1. Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe; 2. Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften einschließlich ihrer kooperativen Einrichtungen und gesellschaftliche Organisationen (nachfolgend Betriebe genannt) ; 3. Bürger. Der § 23 ist für das Ministerium für Nationale Verteidigung, das Ministerium des Innern und das Ministerium für Staatssicherheit mit den unterstellten Dienststellen, Einheiten, Stäben, Betrieben und Einrichtungen nicht anzuwenden. Energiewirtschaftliche Berechtigung §2 (1) Betriebe und Bürger dürfen Abnehmeranlagen grundsätzlich nur errichten, wesentlich ändern oder instand halten, wenn sie dazu eine energiewirtschaftliche Berechtigung haben. Eine energiewirtschaftliche Berechtigung ist grundsätzlich weiterhin für den Anschluß von Energieerzeugungsanlagen an öffentliche oder zu den Verbundnetzen gehörende Energiefortleitungsanlagen und für Arbeiten an öffentlichen oder zu den Verbundnetzen gehörenden Energiefortleitungsanlagen erforderlich. (2) Die Energiekombinate und die Betreiber von Verbundnetzen bedürfen für Arbeiten an Energieanlagen keiner energiewirtschaftlichen Berechtigung. Eine energiewirtschaftliche Berechtigung ist weiterhin nicht erforderlich für 1. Arbeiten an Anlagen, Aggregaten, Geräten und Apparaten zur Elektroenergieanwendung sowie deren Anschlußleitungen, die Fachleute der Spezialbetriebe oder zwecks Eingrenzung und Beseitigung von Funkstörungen des Funkentstörungsdienstes der Deutschen Post ausführen, ausgenommen Neuverlegung oder Änderung von Hauptleitungen der Installationsanlagen; 2. Instandhaltungsarbeiten an fördertechnischen Anlagen (z. B. Aufzüge, Hebezeuge), wenn sie von dafür ausgebildeten Personen ausgeführt werden; 3. Arbeiten an Stromversorgungs- einschließlich Netzersatzanlagen für drahtgebundene Fernmeldeeinrichtungen und Funkanlagen der Deutschen Post, soweit die Arbeiten von den von der Deutschen Post dafür zugelassenen Fachleuten ausgeführt werden; 4. Anbrirfgen von Wohnraumleuchten, Auswechseln elektrotechnischer Betriebsmittel und sonstiger Materialien, die gemäß Anlage frei verkäuflich sind; 5. Reinigen von Brennern an Gasherden und Gaskochern; 6. Instandhaltungsarbeiten an Anlagen, Aggregaten, Geräten und Apparaten zur Elektroenergieanwendung mit serienmäßiger Ausstattung mit Schutzkontakteinrichtungen und an Installationsanlageteilen mit Schutzkontakteinrichtungen, soweit der Ausführende mindestens Facharbeiter eines Berufes ist, der die fachgerechte Ausführung gewährleistet; 7. Instandhaltungsarbeiten an Anlagen, Aggregaten, Geräten und Apparaten zur Elektroenergieanwendung ohne serienmäßige Ausstattung mit Schutzkontakteinrichtungen und an Haushalt-Gasanwendungsanlagen, soweit der Hersteller Ersatzteile dafür über den Einzelhandel anbietet. (3) Wer Arbeiten an Energieanlagen im Sinne des Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 2 ausführt, ist für deren Ordnungsmäßigkeit, insbesondere auch für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, verantwortlich. §3 (1) Betriebe, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend auf die Ausführung von Arbeiten an Energieanlagen gerichtet ist (Installationsbetriebe), können die energiewirtschaftliche Berechtigung erhalten zu Arbeiten an a) Elektroenergieanlagen mit Nennspannungen 1 00t) V (Grundberechtigung),;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung bildet grundsätzlich eine objektive und reale Lageeinschätzung. Hier sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: woher stammen die verwendeten Informationen,.

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