Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 330

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 330 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 330); 330 Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 10. Dezember 1980 Minister für Kohle und Energie zu allen anderen Gebieten. Vorschriften über die Lieferung von Energieträgern, über die technischen Bedingungen des Anschlusses an öffentliche Versorgungsnetze, über die Berechtigung zu Arbeiten an Energieanlagen sowie über die Last-, Gas- und Wärmeenergieverteilungen werden vom Minister für Kohle und Energie im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane als Anordnung erlassen. (2) Der Minister für Kohle und Energie kann zur Planung und Plandurchführung, zur rationellen Energieumwandlung und -anwendung, zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Energieanlagen methodische Bestimmungen erlassen. Sie dürfen der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR Planungsordnung nicht widersprechen. §39 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 9. September 1976 über die Energiewirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik Energieverordnung (GBl. I Nr. 38 S. 441), Zweite Verordnung vom 8. November 1979 über die Energiewirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik Zweite Energieverordnung (GBl. I Nr. 40 S. 382). Berlin, den 30. Oktober 1980 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Erste Durchführungsbestimmung zur Energieverordnung Leitung/Planung /Plandurchführung vom 10. November 1980 Auf Grund des § 38 Abs. 1 der Energieverordnung vom 30. Oktober 1980 (GBl. I Nr. 33 S. 321) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen Staatsorgane folgendes bestimmt : §1 Begriffsbestimmungen 1. Abnehmeranlage ist die Gesamtheit der am Endpunkt der Anschlußanlage des Energielieferers beginnenden, in Energieflußrichtung liegenden, ortsfest installierten Anlagen zum Leitungstransport und der Anlagen zur Anwendung von Elektroenergie, Gas und Wärmeenergie sowie der Anlagen zum Rücktransport des genutzten Wärmeträgers bis zum Endpunkt der Anschlußanlage. 2. Anschlußanlage ist der Teil einer Energiefortleitungs- anlage, der der Verbindung der Abnehmeranlage mit dem jeweiligen Hauptnetz bzw. der Hauptleitung des Energielieferers dient. / 3. Berührung von Energiefortleitungsanlagen mit Fernmeldeanlagen, Verkehrsanlagen, Gewässern, wasserwirtschaftlichen Anlagen und anderen Versorgungsanlagen umfaßt die Näherung, Kreuzung und Mitbenutzung. 4. Betreiber einer Energieanlage ist, wer die Anlage auf eigene Verantwortung und Rechnung benutzt, unabhängig davon, ob er ihr Rechtsträger bzw. Eigentümer ist. 5. Energieerzeugung ist Umwandlung von Energieträgern in Elektroenergie, Gas oder Wärmeenergie. 6. Energieträger im Geltungsbereich der Energieverordnung sind Elektroenergie, Gas, Wärmeenergie, feste Brennstoffe (Braunkohle und Steinkohle sowie die aus ihnen ohne Zusatz von Bindemitteln hergestellten Erzeugnisse und die Spezialkokse) und flüssige Brennstoffe. 7. Energiekombinate sind die volkseigenen Kombinate, deren unmittelbare planmäßige Aufgabe hauptsächlich darin besteht, die Energieabnehmer in einem Gebiet mit Elektroenergie, Gas und Wärmeenergie aus Versorgungsnetzen zu beliefern sowie die ihnen übertragenen weiteren Aufgaben zur Durchführung der staatlichen Energiepolitik im Territorium zu erfüllen. 8. Gas ist Stadtgas und Erdgas. Soweit es den rationellen Einsatz anlangt, sind darunter auch andere energetisch wichtige Brenngase zu verstehen. 9. Hauptausrüstungen des Versorgungssystems sind bei a) Elektroenergie: Kernreaktoren und Dampferzeuger, Turbinen, Generatoren; Leitungen und Schaltanlagen des Verbundsystems; b) Stadtgas: Generatoren und Koksöfen, Aufbereitungsanlagen, Gasmischstationen, Verdichterstationen, Ein-und Ausspeisungsanlagen auf unterirdischen behälterlosen Speichern; Leitungen des Verbundnetzes; c) Erdgas: Übernahme- und Verdichterstationen, Ein- und Ausspeiseanlagen auf unterirdischen behälterlosen Speichern; Leitungen des Hochdrucksystems; d) Wärmeenergie: Dampferzeuger, Heißwasser- und Warmwasserbereiter, Hauptumwälzpumpen, Speicher; Primärnetze bzw. -leitungen. 10. Instandhaltung umfaßt die zur Herstellung der technischen Betriebssicherheit und der Betriebsfähigkeit der Anlagen auf dem vorherigen oder einem höheren Niveau erforderlichen Arbeiten (Instandsetzung), die Revision der Anlagen (technische Durchsicht) und die in bestimmten Zeitabständen erforderlichen Arbeiten zur Erhaltung der technischen Betriebssicherheit und der Betriebsfähigkeit der Anlagen (Wartung). 11. Kontingent ist die verbindliche, staatlich festgesetzte Höchstbegrenzung des zulässigen Bezugs (Kontingent „Bezug“) oder Verbrauchs (Kontingent „Verbrauch“) von Energieträgern für Jahres-, Quartals- oder Monatszeiträume oder der zulässigen Inanspruchnahme von Elektroenergie, Gas oder Wärmeenergie während festgelegter Zeiten von jeweils [ 1 d (Kontingent „Leistung“). 12. öffentliche Versorgungsanlagen sind Energieerzeugungsund Energiefortleitungsanlagen, die von Energiekombinaten betrieben werden. 13. örtlich begrenzt sind außergewöhnliche Versorgungssituationen im Gebiet eines Bezirkes oder eines Teiles davon. Deckt sich der Schaltbefehlsbereich einer Bereichslastverteilung oder Regional- bzw. Bezirksgasverteilung nicht mit den Bezirksgrenzen, ist der Schaltbefehlsbereich bestimmend. 14. örtliche Versorgung ist Versorgung mit Elektroenergie und Gas aus Energiefortleitungsanlagen, die das Ortsnetz (Niederspannungs- oder Niederdrucknetz) ausmachen, und aus Anlagen, aus denen unmittelbar in das Ortsnetz eingespeist wird einschließlich der Anschlußanlagen des Energielieferers. 15. Wärmeenergie ist die Energie, die mit dem Wärmeträger Dampf, Heißwasser oder Warmwasser über Energiefortleitungsanlagen geliefert wird. Auf Dampf, Heißwasser und Warmwasser, die nicht an Dritte geliefert werden, ist der. Begriff unter Berücksichtigung der Voraussetzungen entsprechend anzuwenden. 16. Wesentliche Änderung der Energieerzeugungsanlage ist eine Änderung, die zur Erhöhung oder Verminderung der installierten und höchstmöglichen Leistung führt oder bei der Hauptausrüstungen rekonstruiert oder komplett ausgetauscht werden. Entsprechendes gilt für Energiefortleitungsanlagen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 330 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 330) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 330 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 330)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit mit bereits gerecht werden und was notwendig ist, um die höhere Qualität und politisch-operative Wirksamkeit in der Arbeit mit zu erreichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X