Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 33

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 33 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 33); t n der Deutschen Demokratischen Republik 1980 Berlin, den 31. Januar 1980 Teil I Nr. 4 Tag Inhalt Seite 27.12.79 Zweite Durchführungsbestimmung zur Eigenheimverordnung 33 29.12. 79 Anordnung Nr. 3 über die Bedingungen für die Pflichtversicherung der sozialistischen Betriebe der Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirtschaft und Forstwirtschaft Sachversicherung und Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung 35 29.12. 79 Anordnung Nr. 4 über die Bedingungen für die freiwilligen Versicherungen der sozia- listischen Betriebe der Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirtschaft und Forstwirtschaft bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik 35 9. 1. 80 Anordnung Nr. 3 über die Normierung des Kraftstoffverbrauchs für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr 38 3. 1. 80 Anordnung Nr. 2 über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässem der Deutschen Demokratischen Republik Fischereiordnung 39 28.12. 79 Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeits- und Brandschutzes 40 - Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 40 Zweite Durchführungsbestimmung1 zur Eigenheimverordnung vom 27. Dezember 1979 Auf Grund des § 14 der Eigenheimverordnung vom 31. August 1978 (GBl. I Nr. 40 S. 425) sowie des § 1 Abs. 3 der Anordnung Nr. Pr. 211 vom 31. Januar 1978 über die Preise für Neubauleistungen (Sonderdruck Nr. 995 des Gesetzblattes) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 9 der Verordnung: §1 (1) Für Eigenheime, mit deren Neubau nach dem 31. Dezember 1979 begonnen wird, werden die Differenzen zwischen den geltenden Industriepreisen und den Preisen nach dem Stand vom 31. Dezember 1975 durch einen pauschalen Preisausgleichsbetrag (Anlage) ausgeglichen. (2) Der pauschale Preisausgleichsbetrag ist in Abhängigkeit vom Bauaufwand gemäß Projekt einschließlich der örtlichen Angleichung in den Grenzen des zulässigen maximalen Aufwandes zu gewähren. Bei niedrigerem Aufwand ist im Rahmen der Abstufungen gemäß Anlage der entsprechend niedrigere Ausgleich zu zahlen. 1 (1.) DB vom 31. August 1973 (GBl. I Nr. 40 S. 428) §2 (1) Der pauschale Preisausgleichsbetrag ist vom zuständigen Kreditinstitut zinslos, tilgungsfrei und außerhalb der vereinbarten Kredite bereitzustellen. (2) Die vom Bürger eingereichten Rechnungen sind vom Kreditinstitut aus nachstehenden Finanzierungsquellen in folgender Reihenfolge zu bezahlen: 1. aus dem pauschalen Preisausgleichsbetrag, 2. aus eigenen finanziellen Mitteln und finanziellen Zuschüssen der Betriebe, 3. aus dem zinslosen Kredit, 4. aus dem verzinslichen Kredit. §3 Bürger, die ohne Inanspruchnahme von Krediten der Kreditinstitute ein Eigenheim errichten, können den pauschalen Preisausgleichsbetrag bei der für den Standort des Eigenheimes zuständigen Sparkasse beantragen. §4 (1) Betrieben, die gemäß § 2 Abs. 2 der Eigenheimverordnung Eigenheime errichten, wird vom zuständigen Kreditinstitut höchstens ein Ausgleichsbetrag in den Grenzen des zulässigen maximalen Aufwandes für Haushalte bis zu 4 Personen gewährt. (2) Gehören zum Haushalt der Bürger, die von ihrem Betrieb ein Eigenheim in persönliches Eigentum übernehmen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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