Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 321

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 321 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 321); 3 0. Dez. IStÄ) U* / - Cf GESETZBLÄTT 321 Jniversilüi bisbibliotSiek trproduk'.ion 7010 Leipzig, Schiüerstr. E.'o der Deutschen Demokratischen Republik“ 1980 Berlin, den 10. Dezember 1980 Teil I Nr. 33 Tag Inhalt -- Seite 30.10. 80 Verordnung über die Energiewirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik Energieverordnung 321 330 335 336 10.11.80 Erste Durchführungsbestimmung zur Energieverordnung Leitung/Planung/Plan-durchführurig 10.11.80 Anordnung Nr. 3 zur Änderung der Dritten Durchführungsbestimmung zur Energieverordnung Energieträgereinsatz/Energieanlagen 10.11. 80 Fünfte Durchführungsbestimmung zur Energieverordnung Grundstücksbenutzung 10.11.80 Anordnung über die Inanspruchnahme von Elektroenergie und Gas im Winterhalbjahr durch Energieabnehmer ohne Leistungsanteile 338 14.11.80 Anordnung über die Berechtigung zu Arbeiten an Energieanlagen 339 Verordnung über die Energiewirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik Energieverordnung vom 30. Oktober 1980 Abschnitt 1 Geltungsbereich §1 (1) Diese Verordnung gilt für die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften einschließlich ihrer kooperativen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen bei der Energieträgerversorgung, der Vorbereitung und Durchführung der Gewinnung bzw. Erzeugung, des speziellen Transports, der Bevorratung und der Anwendung von Energieträgern. Soweit diese Verordnung nicht anderes bestimmt, gelten für Kombinate und Produktionsgenossenschaften einschließlich ihrer kooperativen Einrichtungen die für Betriebe getroffenen Regelungen. (2) Die Vorschriften des § 2 Abs. 4, des § 3 Absätze 5 und 6, des §6 Abs. 1, der §§ 7 und 8, des §12 Abs. 5, des §17 Absätze 1 bis 6, der §§ 18, 20, 29 bis 32, des § 33 Absätze 2 und 3, der §§ 34, 35, des § 36 Absätze 2 bis 5 und des § 37 Absätze 1 und 3 gelten auch für Bürger. (3) Auf das Ministerium für Nationale Verteidigung, das Ministerium des Innern und das Ministerium für Staatssicherheit sowie die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik und die Staatliche Verwaltung der Staatsreserve mit den unterstellten Dienststellen, Einheiten, Stäben, Betrieben und Einrichtungen sind der § 9 Absätze 3 bis 5, der § 10 Abs. 4, die §§ 17 bis 19, 21, 25 bis 28 und 36 nicht anzuwenden. Die erforderlichen Regelungen sind von den zuständigen Ministem bzw. Leitern der zentralen Staatsorgane in Abstimmung mit dem Minister, für Kohle und Energie in eigener Zuständigkeit zu erlassen. Abschnitt 2 Leitung, Planung und Plandurchführung §2 (1) Die einheitliche Entwicklung der Energiewirtschaft ist entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Staates sowie dem Wachstum des Energiebedarfs auf der Grundlage der staatlichen Pläne und Bilanzen zu sichern. (2) Mit der steigenden Bereitstellung von Brennstoffen und Energie durch maximale Nutzung der eigenen Rohstof f-und Brennstoffressourcen sind der Bedarf der Bevölkerung zu decken und das planmäßige Wachstum sowie die Intensivierung in allen Zweigen der Volkswirtschaft zu sichern. Dazu sind die Leistungsfähigkeit, Produktivität und volkswirtschaftliche Effektivität der Energiewirtschaft planmäßig zu erhöhen. (3) Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energiewirtr Schaft mit den sozialistischen Ländern, insbesondere mit der Sowjetunion, ist entsprechend den Erfordernissen, der sozialistischen ökonomischen Integration zu vertiefen. (4) Energieträger sind rationell und sparsam zu verwenden. §3 (1) Die Zentrale Energiekommission beim Ministerrat hat insbesondere die Herausarbeitung der langfristigen Entwicklung der energetischen Basis der Deutschen Demokratischen Republik maßgeblich zu unterstützen; die Erfüllung aller volkswirtschaftlichen Aufgaben zum Ausbau der energetischen und der dafür erforderlichen materiell-technischen Basis zu kontrollieren; die Maßnahmen in der Volkswirtschaft und allen gesellschaftlichen Bereichen zur rationellen Energieumwandlung und -anwendung zu koordinieren und ihre Durchführung zu kontrollieren; die inspektionsmäßige Kontrolle der Erfüllung der energiewirtschaftlichen Aufgaben durchzuführen. (2) Das Ministerium für Kohle und Energie ist für die Dek-kung des Bedarfs an Energieträgern entsprechend den Staat-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel stehen für die weitere Bearbeitung zur Verfügung, werden benötigt sind zu schaffen? Mit welchen anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und welchen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung abgesichert.

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