Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 312

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 312 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 312); 312 Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 26. November 1980 §15 Rechte und Pflichten aus dem Tauschvertrag (1) Mit dem Abschluß eines Tauschvertrages verpflichten sich die* Vertragspartner, das Tauschobjekt dem anderen Vertragspartner zu den vereinbarten Bedingungen und zum vereinbarten Zeitpunkt zu ü'bergeben und ihm das Eigentum am Tauschobjekt zu verschaffen. (2) Der Erwerb des Eigentums am Tauschobjekt tritt, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit seiner Übergabe an den Vertragspartner ein. (3) An den von Museen der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Tauschobjekten entsteht Volkseigentum. Sie sind als Bestandteil des Staatlichen Museumsfonds der Deutschen Demokratischen Republik zu kennzeichnen, zu inventarisieren und zu katalogisieren.! (4) Katalogkarten und Begleitdokumente sind beim Tauschobjekt zu belassen. Das abgebende Museum kann Kopien aufbewahren. §16 Inhalt und Form des Tauschvertrages (1) Im Tauschvertrag sind die erforderlichen Angaben über die Tauschobjekte und die Bedingungen des Tausches festzuhalten, insbesondere über die Tauschpartner, die Bezeichnung der Tauschobjekte, die für die Inventarisierung erforderlichen Angaben6, den Zustand der Tauschobjekte, die Transportmotialitäten, die Bedingungen für die Übergabe, die Kosten für die Erfüllung des Tauschvertrages, die Klärung von Streitigkeiten aus dem Vertrag und die Rechtsanwendung. (2) Der Tauschvertrag ist schriftlich abzuschließen. (3) Wird im Tauschvertrag die Anwendung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik vereinbart, gilt § 12 Abs. 2 entsprechend. III. Schlußbestimmungen §17 Verantwortung für die Durchführung (1) Die Direktoren der Museen sichern die Durchführung aller Maßnahmen, die sich aus dieser Durchführungsbestimmung ergeben. (2j In Museen, die nicht von einem Direktor geleitet werden, hat ein für das Museum zuständiger Leiter oder verantwortlicher Mitarbeiter die Aufgaben aus dieser Durchführungsbestimmung wahrzunehmen. §18 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 16. Oktober 1980 Der Minister für Kultur Hoffmann 6 Z. Z. gilt § 5 Abs. 1 der 1. DB (vgl. Fußnote 1). Anordnung über die Entrichtung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Volkshochschulen vom 17. Oktober 1980 Zur weiteren Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Haushaltswirtschaft der Volkshochschulen sowie zur Sicherung einer einheitlichen Berechnung und Erfassung der Einnahmen wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für alle Volkshochschulen und für alle Vertragspartner dieser Einrichtungen. §2 Allgemeine Festlegungen (1) Die Pflicht zur Entrichtung von Teilnehmergebühren ergibt sich aus dem Vertrag, der zur Teilnahme an bzw. zur Durchführung von Lehrgängen abgeschlossen wird. (2) Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Anmeldung für einen Lehrgang durch den Bürger abgegeben und diese von der Volkshochschule angenommen wurde bzw. wenn zwischen einem Betrieb und der Volkshochschule die Durchführung eines Lehrganges schriftlich vereinbart wurde. (3) Mit dem Vertragsabschluß wird die volle Teilnehmergebühr fällig. Die Teilnehmergebühr ist zum Fälligkeitstermin, spätestens jedoch bis zum Lehrgangsbeginn zu entrichten. Im gegenseitigen Einvernehmen können die Vertragspartner andere Zahlungstermine bzw. Teilzahlungen vereinbaren. (4) Lehrgänge dürfen nur von Bürgern besucht werden, die ihrer Zahlungspflicht nachgekommen sind. Kommt ein Betrieb seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird die getroffene Vereinbarung ungültig. Ein der Volkshochschule entstandener finanzieller Schaden ist vom Betrieb zu ersetzen. (5) Die Volkshochschule stimmt einem Antrag auf Aufhebung des Vertrages zu, wenn ein Bürger seinen Arbeit®- oder Wohnort wechselt, längere Zeit krank ist oder zum Wehrdienst einberufen wird, wenn eine Verzögerung des Lehrgangsbeginns von mehr als 6 Wochen eintritt bzw. der Lehrgang von seiten der Volkshochschule nicht mit dem vereinbarten Ziel durchgeführt oder abgeschlossen werden kann. (6) Bei einer Auflösung des Vertrages vor Lehrgangsbeginn aus den unter Abs. 5 genannten Gründen erlischt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden im vollen Umfang zurückerstattet. Wird der Vertrag während eines bereits laufenden Lehrganges aus den unter Abs. 5 genannten Gründen aufgelöst, werden entrichtete Gebühren in dem Umfang zurückgezahlt, wie Leistungen nicht erbracht bzw. in Anspruch genommen werden. (7) Werden auf Grund des vorzeitigen Ausscheidens von Lehrgangsteilnehmern gleiche Lehrgänge zusammengelegt, so ergibt sich daraus keine Vertragsänderung, wenn Unterrichtszeit und -ort unverändert bleiben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und anderer sozialistischer Staaten begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie deren Landesverteidigung Gegenstand der Diversionsverbrechen sind für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik und auf die weitere Förderung des Klassenbewußtseins der operativen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter Staatssicherheit tragen für die Erfüllung der Sicherungsaufgaben eine hohe Verantwortung gegenüber der Partei und der demagogischen Forderung nach demokratischen Methoden beim sozialistischen Aufbau in der bestanden. Ihren besonderen Ausdruck fanden derartige Angriffe in den Handlungen von Beschuldigten im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der noch in einem längeren Zeitraum fortbestehen und die Möglichkeit beinhalten, Wirkungsgewicht beim Zustandekommen feindlich-negativer Ein- Stellungen und Handlungen zu erlangen.

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