Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 301

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 301 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 301); 301 U der Deutschen Demokratischen Repub 1980 Berlin, den 12. November 1980 Teil I Nr. 31 Tag 2.10. 80 Inhalt Anordnung über Halden und Restlöcher Seite 301 Anordnung über Halden und Restlöcher vom 2. Oktober 1980 Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit an Halden und-Restlöchern wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke folgendes angeordnet: Geltungsbereich § 1 (1) Diese Anordnung regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebe und Organe sowie die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen staatlichen Organe bezüglich der Gewährleistung der Standsicherheit der a) Halden, die dauerhaft durch Aufschüttung, Ablagerung oder Verkippung von trockenen oder feuchten, nicht fließ-fähigen Abprodukten (Industrieabprodukte und Siedlungsabfälle)1 oder mineralischen Begleitrohstoffen1 2 und b) Restlöcher, die mit der Beendigung der bergbaulichen Nutzung von Tagebauen oder Teilen von Tagebauen entstehen oder entstanden sind. (2) Diese Anordnung gilt nicht für a) die Verkippung von Abraum in Tagebauen, b) Erdbauwerke, wie Wälle, Dämme und Deiche, c) Halden, die in das System von Absperrdämmen für industrielle Absetzanlagen3 einbezogen werden, d) Restlöcher, die als industrielle Absetzanlagen genutzt werden. (3) Bei Halden im Sinne des Abs. I Buchst, a, die nicht dauerhaft entstehen oder entstanden sind, kann die Bergbehörde in Abstimmung mit dem Rat des Bezirkes entscheiden, in wel- 1 Für Bergbauhalden gelten neben den zutreffenden Bestimmungen dieser Anordnung die besonderen Bestimmungen der Bergbausicherheit - Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 120/2 vom 5. Oktober 1973 - Bergbausicherheit lm Bergbau unter Tage - (Sonderdruck Nr. 767 des Gesetzblattes), - Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 122h vom 5. Oktober 1973 - Bergbausicherheit lm Bergbau über Tage - (Sonderdruck Nr. 768 des Gesetzblattes) 1. d. F. der Anderungsanordnung Nr. 1 vom 28. März 1978 (GBl. I Nr. 12 S. 156). 3 Z. Z. gilt die Vierte Durchführungsverordnung vom 13. Juli 1977 zum Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik - Untersuchung und Nutzung von mineralischen Begleitrohstoffen - (GBl. I Nr. 25 S. 309). 3 Z. Z. gilt die Anordnung vom 22. Mal 1969 über Vorbereitung, Bau, Betrieb und Instandhaltung sowie Außerbetriebsetzung Industrieller Absetzanlagen (GBl. II Nr. 47 S. 297). ehern Umfang die Bestimmungen dieser Anordnung anzuwenden sind. Der Rat des Bezirkes kann diese Aufgabe dem Rat des Kreises übertragen. §2 Betriebe und Organe im Sinne dieser Anordnung sind: a) Kombinate, Betriebe, Genossenschaften, wirtschaftsleitende und staatliche Organe und Einrichtungen, die Halden planen, betreiben oder stillegen sowie Restlöcher planen oder herstellen, oder deren Rechtsnachfolger bzw. die wirtschaftsleitenden oder staatlichen Organe, denen diese vor ihrer Auflösung ohne Festlegung eines Rechtsnachfolgers nachgeordnet waren, b) Rechtsträger, Nutzer oder Eigentümer von Grundstücken, auf denen sich Halden oder Restlöcher befinden, die durch andere Kombinate, Betriebe, Genossenschaften, wirtschaftsleitende und staatliche Organe und Einrichtungen stillgelegt bzw. hergestellt wurden, c) gemäß § 25 Abs. 3 dieser Anordnung Verpflichtete für Halden und Restlöcher, die nicht von Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften, wirtschaftsleitenden und staatlichen Organen und Einrichtungen geplant, betrieben oder stillgelegt bzw. geplant oder hergestellt wurden (nachfolgend Althalden und -restlöcher genannt). §3 Begriffsbestimmungen Es gelten die Begriffsbestimmungen gemäß Anlage 1. Grundforderungen §4 (1) Halden und Restlöcher sind so zu gestalten und in einem solchen Zustand zu erhalten, daß a) die öffentliche Sicherheit und die Volkswirtschaft nicht gefährdet wird, b) den landeskulturellen Anforderungen4 entsprochen wird und 4 z: Z. gelten: - Gesetz vom 14. Mai 1970 über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der Deutschen Demokratischen Republik - Landeskulturgesetz - (GBl. I Nr. 12 S. 67), - Zweite Durchführungsverordnung vom 14. Mai 1970 zum Landeskulturgesetz - Erschließung, Pflege und Entwicklung der Landschaft für die Erholung - (GBL II Nr. 46 S. 336), - Dritte Durchführungsverordnung vom 14. Mai 1970 zum Landeskulturgesetz - Sauberhaltung der Städte und Gemeinden und Verwertung-von Siedlungsabfällen - (GBL II Nr. 46 S. 339), - Sechste Durchführungsverordnung vom 11. September 1975 zum Landeskulturgesetz - Nutzbarmachung und schadlose Beseitigung von Abprodukten - (GBL I Nr. 39 S. 662).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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