Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 30

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 30 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 30); 30 Gesetzblatt Teill Nr. 3 Ausgabetag: 24. Januar 1980 §2 Die in der RKO im Teil B festgelegten „Grundsätze für die medizinische Betreuung der Patienten“ gelten in allen staatlichen Gesundheitseinrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik. §3 (1) Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen und der Präsident der Akademie der Wissenschaften der DDR erlassen im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen für die ihnen unterstellten Gesundheitseinrichtungen auf der Grundlage der Bestimmungen der RKO eigene Regelungen. (2) Die Aufgaben, Leitung und innere Organisation nichtstaatlicher Krankenhäuser regeln deren Träger. Sie berücksichtigen dabei die prinzipiellen Festlegungen der RKO, insbesondere die „Grundsätze für die medizinische Betreuung der Patienten“. §4 (1) Diese Anordnung und die RKO treten am 1. März 1980 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 5. November 1954 über die Rahmen-Krankenhausordnung (GBl. Nr. 97 S. 917), Aufgaben und Organisation der Krankenhäuser des Staatlichen Gesundheitswesens Rahmen-Krankenhausordnung vom 5. November 1954 (Sonderdruck Nr. 54 des Gesetzblattes), Anordnung vom 7. Juli 1955 zur Änderung der Rahmen-Krankenhausordnung (GBl. I Nr. 60 S. 500). Berlin, den 14. November 1979 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger Anordnung über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Zentrifugen vom 20; Dezember 1979 Im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staatsorganen wird folgendes angeordnet: §1 (1) Zentrifugen, bei denen die kinetische Energie 300 000 Nm überschreitet oder bei denen eine gefahrdrohende Änderung des Massenschwerpunktes während der Beschickung oder während des Betriebes nicht durch automatisches Stillsetzen der Zentrifuge vermieden wird und bei denen die kinetische Energie 200 000 Nm überschreitet oder die mit einem Überdruck 0,07 MPa betrieben werden und bei denen die kinetische Energie 200 000 Nm überschreitet oder das Druck-Inhalt-Produkt 100 ist, wobei der Inhalt in Liter anzuge;ben ist, unterliegen einer Überwachung durch das Staatliche Amt für Technische Überwachung (nachfolgend Amt genannt) gemäß der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Überwachungspflichtige An- lagen (GBl. I Nr. 59 S. 556). Hiervon ausgenommen sind Zentrifugen gemäß der Anlage 1. Die kinetische Energie ist nach der in der Anlage 2 angegebenen Formel zu ermitteln. (2) Betriebe, die überwachungspflichtige Zentrifugen her-stellen, müssen vom Amt dafür zugelassen sein. Revisionen an überwachungspflichtigen Zentrifugen dürfen nur von Revisionsberechtigten gemäß der Anordnung vom 14. Januar 1975 über Revisionsberechtigte für überwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 8 S. 171) durchgeführt werden. (3) Die Leiter von Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen und die Vorstände von Genossenschaften haben die Zustimmung zur Inbetriebnahme sowie die Zulassung zur Herstellung überwachungspflichtiger Zentrifugen beim Amt zu beantragen. Für die Erfüllung weiterer rechtlicher Anforderungen bezüglich der Einbeziehung des Amtes sind die Festlegungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Überwachungspflichtige Anlagen anzuwenden. $2 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1980 in Kraft. (2) Dieser Anordnung entgegenstehende Regelungen in der Arbeitsschutzanordnung 894/1 vom 28. März 1969 Zentrifugen (Sonderdruck Nr. 622 des Gesetzblattes) sind nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 20. Dezember 1979 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung Dr.-Ing. Fritzsche Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Nachfolgend aufgeführte Zentrifugen sind von der staatlichen Überwachung durch das Amt ausgenommen: Zentrifugen, die der Formgebung dienen Zentrifugen zum Abtrennen spaltbaren Materials Spinnzentrifugen Ölfilterzentrifugen Separatoren Zentrifugen, deren Ummantelung bzw. Gehäuse und deren Verankerung, die bei einer Zerstörung des Rotors frei-werdende kinetische Energie gefährdungsfrei aufnehmen kann. Anlage Z zu vorstehender Anordnung (mF + m-r) (dt n)2 W = --------------------- 730 W in Nm kinetische Energie mF in kg zulässige Füllmasse mT in kg Trommeleigenmasse n in min 1 Drehzahl dt in m größter Trommelinnendurchmesser;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze und andere gegen die gerichtete subversive Handlungen und unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Etablierung einer sogenannten inneren Opposition in der DDR.

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