Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 29

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 29 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 29); Gesetzblatt Teill Nr. 3 Ausgabetag: 24. Januar 1980 29 Protokolls und damit die Registrierung entfallen, wenn die Zuwendung an Geld- oder Sachwerten unter 1 000 M liegt. §4 Die Registrierung der Zuwendungen ist zur Kontrolle und Erfassung ihres Umfanges vorzunehmen durch die zentralen staatlichen Organe für die jeweils nachgeordneten Einrichtungen, durch die Leiter der Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke, Stadt- und Landkreise sowie Stadtbezirke für die diesen Räten jeweils nachgeordneten Einrichtungen, durch den Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises für die Räte der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der diesen Räten nachgeordneten Einrichtungen. §5 (1) Sachwerte sind entsprechend ihrem Einzelbruttowert als Grundmittel, nichtaktivierungspflichtige Gegenstände bzw. Material in Verwaltung und Nutzung zu übernehmen. Grundmittel sind in der Grundmittelrechnung zu erfassen und nachzuweisen. (2) Sachwerte, die keiner Verwendung zugeführt werden können, sind anderen staatlichen Organen oder Einrichtungen anzubieten und bei gegenseitigem Einverständnis zur unentgeltlichen Nutzung zu übergeben. Soweit diese Möglichkeit nicht besteht, sind diese Sachwerte zum Zeitwert zu verkaufen. (3) Grundstücke, die entsprechend der Aufgabenstellung des staatlichen Organs bzw. der Einrichtung nicht genutzt werden können, sind in Zusammenarbeit mit dem Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, einem geeigneten Rechtsträger zu übergeben. (4) Die Übergabe bzw. der Verkauf von Sachwerten sowie die Abgabe von Grundstücken an andere Rechtsträger sind im Enfassungsprotokoll über die Zuwendung zu vermerken. Verkaufserlöse sind in der Haushaltsrechnung bzw. bei Auflagen gemäß § 6 in der Verwahrgeldrechnung zu erfassen und nachzuweisen. §6 (1) Geldzuwendungen sind grundsätzlich in der Haushaltsrechnung zu erfassen. (2) Ist die Geldzuwendung vom Erblasser mit einer Auflage für ihre Verwendung verbunden, hat die Abwicklung über das Verwahrkonto und der Nachweis in der Verwahrgeldrechnung zu erfolgen. (3) Ist die Geldzuwendung vom Erblasser mit einer Auflage zur Verwendung der Zinsen versehen, ist ein verzinsliches Bankkonto entsprechend den Weisungen der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik zu führen. Die Eröffnung des Bankkontos und die Verfügungsberechtigung über das Bankkonto richten sich nach den speziellen Festlegungen der Kassenordnung des Staatshaushaltes.! Die Verwendung der Zinsen ist nach den Grundsätzen der Verwahrgeldrechnung zu erfassen und nachzuweisen. Ausgaben dürfen nur bis zur Höhe der auf das Verwahrkcmto überwiesenen Zinsen geleistet werden. §7 (1) Die Ordnungsmäßigkeit der Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Zuwendungen hat der Leiter für Haushaltswirtschaft des staatlichen Organs bzw. der Einrichtung zu kontrollieren. (2) Der Bestand an Geldzuwendungen auf Verwahrkonten und auf verzinslichen Bankkonten gemäß § 6 Absätze 2 und 3 1 Z. Z. gilt die Erste Durchführungsbestimmung vom 1. Juli 1974 zum Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik - Kassenordnung des Staatshaushaltes - (GBl. I Nr. 36 S. 341). ist in der Dokumentation der Jahreshaushaltsrechnung gesondert nachzuweisen. §8 Geldsammlungen und Spenden für Veranstaltungen oder andere zweckbestimmte Maßnahmen zugunsten der Benutzer der staatlichen Einrichtungen sind keine Zuwendungen im Sinne dieser Anordnung. Zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit ist die Verwaltung und Verwendung derartiger Geldbeträge über Verwahrkanten vorzunehmen. Das gilt nicht für Geldsammlungen und Spenden, die von gesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden. §9 (1) Bei Zuwendungen aus dem Ausland oder aus dort befindlichen Guthaben und anderen Vermögenswerten hat die Annahme in Übereinstimmung mit den zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik zu erfolgen.2 Die Prüfung der devisenrechtlichen Genehmigungspflicht ist durch den Empfänger der Zuwendung in Abstimmung mit dem zuständigen Rat des Bezirkes, Abteilung Finanzen, vorzunehmen. (2) Die für das staatlich verwaltete Vermögen getroffenen Festlegungen werden von dieser Anordnung nicht berührt §10 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft Berlin, den 29. Dezember 1979 Der Minister der Finanzen Böhm 2 Z. Z. gelten: - Zollgesetz vom 28. März 1962 (GBl. I Nr. 3 S. 42) 1. d. F. des Anpassungsgesetzes vom U. Juni 1968 (GBl. I Nr. 11 S. 242) und des Gesetzes vom 28. Juni 1979 zur Änderung und Ergänzung des Zollgesetzes (GBl. I Nr. 17 S. 147) und seine Durchführungsbestimmungen, - Devisengesetz vom 19. Dezember 1973 (GBl. I Nr. 58 S. 574) 1. d. F. des Gesetzes vom 28. Juni 1979 zur Änderung und Ergänzung des Devisengesetzes (GBl. I Nr. 17 S. 147) und seine Durchführungsbestimmungen. Anordnung über die Rahmen-Krankenhausordnung vom 14. November 1979 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Gesundheitswesen wird folgendes angeordnet: §1 (1) Die Rahmen-Krankenhausordnung (nachstehend RKO genannt)! gilt für alle staatlichen örtlich geleiteten Krankenhäuser einschließlich der ihnen angeschlossenen ambulanten Einrichtungen, insbesondere Polikliniken und Ambulatorien, sowie für stationäre Gesundheitseinrichtungen, die dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstellt sind. (2) In staatlichen selbständigen Polikliniken, Ambulatorien und anderen ambulanten Gesundheitseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen zur halbstationären Betreuung, Kureinrichtungen und Rehabilitationszentren für Berufsbildung, die örtlich geleitet werden oder dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstellt sind, finden die Bestimmungen der RKO sinngemäß Anwendung. l l Wird lm Sonderdruck Nr. 1032 des Gesetzblattes veröfEentllcäit.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung unverzüglich dem Leiter des Haftkrankenhauses Staatssicherheit Berlin zu melden, der die weiteren Maßnahmen festlegt. Einweisung von Inhaftierten in Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens bedürfen der Genehmigung des Leiters der entsprechenden Diensteinheit, Der Objektkommandant ist davon in Kenntnis zu setzen. Der Besitzer des Fahrzeuges hat sich vor dem Befahren des Dienstobjektes in der Objektkommandantur zu melden. Angehörige der bewaffneten Organe Studenten Schüler Lehrlinge Rückkehrer Zuziehende ohne Beschäftigung sonst. Personen Rentner und Hausfrauen Strafgefangene nach der Tätigkeit. :. Personen, Personen -A, Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen Personen, aller Beschuldigt beabsichtigten, einen Grenzdurchbruch nach der Jugoslawie zu vollziehen. Von den Tätern, die über andere sozialistische Staaten in die gelangen wollten, konnten noch auf dem Gebiet der festgenommen werden; versucht, zu Fuß die Grenzsicherungsanlagen nach der nach Westberlin zu überwinden.

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