Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 28

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 28 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 28); 28 Gesetzblatt Teill Nr. 3 Ausgabetag: 24. Januar 1980 liehen durchzuführenden Kontrollaufgaben festzulegen und exakt abzugrenzen. Der Leiter bzw. der Hauptbuchhalter des dem Betrieb übergeordneten Organs hat dabei den Direktor des volkseigenen Betriebes zu unterstützen. * (3) Für die mit der Kontrolle beauftragten Mitarbeiter ist das Aufgabengebiet so in die Funktionspläne aufzunehmen, daß die permanente Durchführung der Kontrollaufgaben und der übrigen Aufgaben gewährleistet ist. Dabei ist zu sichern, daß Verfügungsberechtigte über materielle und finanzielle Mittel nicht zugleich mit der Kontrolle darüber beauftragt werden. (4) Die mit Kontrollaufgaben beauftragten Mitarbeiter sind gegenüber dem Direktor des Betriebes rechenschaftspflichtig. §4 (1) Der Direktor des Betriebes ist verpflichtet, zur Durchführung der im § 2 Abs. 3 genannten Kontrollaufgaben mit dem VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung Verträge abzuschließen. (2) Im Rahmen des Vertrages hat der VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung aktiven Einfluß auf die Erhöhung der Finanzdisziplin, die Verwirklichung des Prinzips sozialistischer Sparsamkeit, die Nutzung von Reserven, die Verhinderung von Verlusten und die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage der Rechtsvorschriften zu nehmen; Kontrollaufgaben durchzuführen, die die allseitige Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Aufgaben sichern; Leistungen zur Erfüllung der Anforderungen an Rechnungsführung auszuführen und die darauf aufbauende Kontrolle zu gewährleisten; die analytische und wirtschaftsberatende Tätigkeit wahrzunehmen sowie die mit Kontrollfunktionen beauftragten Mitarbeiter bei der Lösung ihrer Aufgaben aktiv zu unterstützen. §5 (1) Die Kontrollverantwortlichen haben das Recht, in dem zur Durchführung ihrer Kontrollaufgaben erforderlichen Umfang von Leitern und Mitarbeitern des Betriebes mündliche oder schriftliche Erklärungen oder Auskünfte zu verlangen, in Dokumente und Unterlagen Einsicht zu nehmen und solche anzufordern. (2) Die Kontrollverantwortlichen haben im Rahmen der für sie festgelegten bzw. vereinbarten Kontrollverantwortung die Pflicht, bei festgestellten Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit, insbesondere bei Verstößen gegen die staatliche Plan- und Finanzdisziplin, den Direktor des Betriebes unverzüglich zu informieren und Maßnahmen zur umgehenden Herstellung des gesetzlichen Zustandes zu fordern. Wird dieser Forderung innerhalb eines Monats nicht entsprochen, hat der Kontrollverantwortliche den Leiter des übergeordneten Organs zu informieren. Der Leiter des übergeordneten Organs hat innerhalb eines Monats eine Auswertung vorzunehmen bzw. Entscheidungen zu treffen, um den gesetzlichen Zustand herzustellen. (3) Bei Verdacht auf strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit hat der Kontrollverantwortliche über die Informationspflicht gemäß Abs. 2 hinaus die zuständigen staatlichen Organe zu unterrichten. (4) Die Werktätigen des Betriebes sind von den Kontrollverantwortlichen in geeigneten Formen über die Ergebnisse ihrer Kontrolltätigkeit zu informieren. §6 (1) Zur Gewährleistung einer wirksamen und rationellen Kontrolle arbeiten die Kontrollverantwortlichen eng mit der Staatlichen Finanzrevision und der zuständigen Bankfiliale zusammen. Sie haben die Arbeit der gesellschaftlichen Kontrollorgane, insbesondere der Organe der Arbeiter-und-Bauem-Inspektion, zu unterstützen. (2) Der Leiter bzw. der Hauptbuchhalter des dem Betrieb übergeordneten Organs hat mit aktiver Unterstützung durch den VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsjberatung geeignete Maßnahmen zu veranlassen, die die mit Kontrollfunktionen beauftragten Mitarbeiter des Betriebes zu einer ständig qualifizierten Wahrnehmung ihrer Aufgaben befähigen. §7 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 14. Dezember 1972 über die Wahrnehmung der Aufgaben des Hauptbuchhalters in volkseigenen Betrieben mit vereinfachtem Planungsverfahren (GBl. I 1973 Nr. 1 S. 5) außer Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1979 Der Minister der Finanzen Böhm Anordnung über die Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Zuwendungen an staatliche Organe und staatliche Einrichtungen vom 29. Dezember 1979 Für die Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Zuwendungen wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für alle zentralen und örtlichen staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen. §2 (1) Zuwendungen im Sinne dieser Anordnung sind Vermögenszugänge aus Schenkungen, testamentarischer Erbfolge und Vermächtnissen von Bürgern oder Institutionen des Inlandes oder Auslandes zugunsten von staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Zuwendungen dieser Art können bestehen in Geldwerten, z. B. Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Sachwerten, z. B. Grundstücke, technische Ausrüstungen, Sammlungen, Schmuckgegenstände, Bücher. §3 (1) Für die Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Zuwendungen ist der Leiter des staatlichen Organs oder der Einrichtung bzw. ein von ihm bevollmächtigter Vertreter verantwortlich. Über die Erfassung von Zuwendungen und die damit verbundenen Auflagen für die Verwendung ist ein Protokoll zu fertigen. (2) Eine Kopie des Protokolls ist mit der unterschriftlich vermerkten Kenntnisnahme des Leiters für Haushaltswirtschaft an die im § 4 genannten staatlichen Organe zur Registrierung zu übergeben. Eine Übersendung der Kopie des;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit - Energieoj dnung -. zu gewährleisten. Technische und bau technische Erfordernisse sind mit der Abteilung Bauwesen der Verwaltung Rückwärtige Dienste abzustimmen.

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