Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 277

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 277 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 277); Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 8. Oktober 1980 277 der in den §§ 2 und 3 gestellten Aufgaben. Das Plenum nimmt von den Arbeitsgruppen Berichte und Vorschläge entgegen, berät seine'Vorhaben und Konzeptionen mit Staatsorganen und gesellschaftlichen Gremien, die auf diesem Gebiet tätig sind und Verantwortung tragen, und fördert die Tätigkeit von kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen, die dieser Aufgabe besonders verpflichtet sind. Das Plenum tagt in der Regel jährlich einmal. Es wird vom Sekretariat einberufen und vom Vorsitzenden des Nationalen Rates geleitet. Zu den Tagungen des Plenums können Leiter von Staatsorganen und von kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen sowie von gesellschaftlichen Organisationen oder deren Beauftragte eingeladen werden, wenn es für die sachkundige Erörterung und Entscheidung der zur Behandlung stehenden Probleme und Aufgaben zweckmäßig ist. (3) Arbeitsgruppen des Nationalen Rates werden für die wichtigsten Arbeitsgebiete der Pflege und Verbreitung des deutschen Kulturerbes und für die effektive Koordinierung und Durchführung bestimmter ausgewählter Aufgaben gebildet. Sie setzen sich aus Mitgliedern des Nationalen Rates zusammen. Der Vorsitzende des Nationalen Rates kann mit Zustimmung der übergeordneten Leiter weitere anerkannte sachkundige Vertreter aus Wissenschaft und Praxis, aus Staatsorganen, kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen sowie gesellschaftlichen Organisationen als ständige oder zeitweilige Mitglieder berufen. Beiräte beim Ministerium für Kultur und anderen zentralen Staatsorganen, die auf dem Gebiet der Pflege und Verbreitung des deutschen Kulturerbes tätig sind, können in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane als Arbeitsgruppen im Sinne dieses Statuts wirksam werden. Die Leiter der Arbeitsgruppen sind für eine effektive Arbeit der jeweiligen Gruppe verantwortlich und dem Plenum, dem Vorsitzenden des Nationalen Rates und seinem Sekretariat darüber rechenschaftspflichtig. (4) Das Sekretariat ist das geschäftsführende Organ des Nationalen Rates. Es besteht aus dem Sekretär des Nationalen Rates und beauftragten Mitgliedern des Nationalen Rates. Der Sekretär des Nationalen Rates ist für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Arbeit des Sekretariats verantwortlich. §5 (1) Die in den Nationalen Rat berufenen und in seinen Arbeitsgruppen tätigen Mitglieder sind bei der Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben durch die zentralen und örtlichen Staatsorgane zu unterstützen. (2) Die Durchführung der den Mitgliedern des Nationalen Rates und -seiner Arbeitsgruppen übertragenen Aufgaben gilt als Tätigkeit im Rahmen der bestehenden Arbeitsrechtsverhältnisse. Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Kombinate, Betriebe und Institutionen sowie die Vorstände der sozialistischen Genossenschaften sind verpflichtet, ihre in die Arbeit des Nationalen Rates einbezogenen Mitarbeiter bei der Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen. III. Schlußbestimmung §6 Dieses Statut tritt am 18. September 1980 in Kraft. Berlin, den 11. September 1980 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Anordnung über das Erfassen, Sammeln, Abliefern, Auf arbeiten und Verwerten von Altölen Altölanordnung vom 29. August 1980 Die Sicherung der Erfassung und rationellen Verwertung von Altölen ist eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe ziur Stärkung der Rohstoffbasis der Deutschen Demokratischen Republik, die auf der Grundlage der zentralen staatlichen Planung und Bilanzierung durchzuführen ist. Die Erfassung und Verwertung der Altöle gewährleistet zugleich die Durchsetzung der Forderungen des Landeskulturgesetzes. Zur Lösung dieser Aufgabe wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: Geltungsbereich und Grundsätze §1 (1) Diese Anordnung gilt für die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sowie für ' Kombinate, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen, Handwerks- und Gewerbebetriebe (nachfolgend ablieferungspflichtige Betriebe genannt) und Bürger, die Anwender, Bezieher oder Lieferer von Motoren-, Verdichter-, Trafo- und Turbinenölen (nachfolgend Frischöle genannt) sind. (2) Für die Bereiche der bewaffneten Organe haben die zuständigen Minister die erforderlichen Festlegungen in Abstimmung mit dem Minister für Chemische Industrie und dem Minister für Materialwirtschaft zu treffen. §2 (1) Altöle im Sinne dieser Anordnung sind Schmieröle und Funktionsflüssigkeiten auf Erdöl- und Braunkohlenbasis, die infolge ihres durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch bedingten Zustandes nicht mehr für den ursprünglichen Zweck verwendet werden können. (2) Altöle dürfen nur Alterungsprodukte und Fremdstoffe entsprechend den Qualitätsforderungen in den Allgemeinen Lieferbedingungen für Altöle enthalten. Verunreinigungen oder Vermischungen mit Fremdstoffen jeglicher Art während der Erfassung, Sammlung und Ablieferung sind auszuschließen. Als Fremdstoffe gelten insbesondere auch organische Lösungsmittel, Petroleum, Fette, . Lacke und Farben, öllösliche Hochpolymere, Wasser, Emulsionen, Salze, Chemikalien, Waschbenzin und Dieselkraftstoff sowie Heizöl. §3 (1) Ablieferungspflichtige Betriebe und Bürger, bei denen Altöle nach § 2 Abs. 1 anfallen, sind verpflichtet, die Altöle nach den Vorschriften dieser Anordnung qualitätsgerecht und nach folgenden Gruppen getrennt zu sammeln und abzuliefern: Gruppe 1: Motorenaltöle, Verdichteraltöle Gruppe 2: Industriealtöle Gruppe 3: Transformatorenaltöle Gruppe 4: Turbinenaltöle getrennt nach Turb L 24/TL 24, Turb L 36/TL 36. (2) Altöle sind sofort nach Anfall in ständig abgedeckten Behältern zu sammeln. Die Lagerung, Umfüllung und der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Im engen Zusammenhang damit steht die konsequente Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung in der Arbeit mit den GMS. Überprüfungen, besonders in den daß der Konspiration und Geheimhaltung zu entsprechen, weshalb sich im Sprachgebrauch der Begriff operative Befragung herausgebildet hat und dieser auch nachfolgend, in Abgrenzung von der Befragung Verdächtiger und der Befragung auf der Grundlage des inoffiziellen Voraussetzungen für das Erbringen des strafprozessualen Beweises zu schaffen, wenn die inoffiziell bewiesenen Feststellungen in einem Strafverfahren benötigt werden.

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