Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 273

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 273 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 273); Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 1. Oktober 1980 273 ELN-Nr. Erzeugnis §1 143 18 33 3 143 19 31 0 143 21 33 0 143 21 54 0 143 22 23 0 143 22 61 0 143 23 50 0 143 23 71 0 143 27111 143 31 11 3 143 9210 0 145 21 20 0 145 21 32 0 145 22 00 0 145 24 000 145 25 00 0 145 26 10 0 145 31 11 0 145 31 12 0 145 31 20 0 145 31 611 145 32 10 0 145 32 20 0 145 32 30 0 145 32 50 0 145 32 62 0 145 32 821 145 32 82 2 145 3310 0 145 33 20 0 145 34 10 0 145 35 10 0 145 41111 145 41121 145 4112 2 145 4112 5 145 4115 0 145 41 16 8 145 4119 0 145 51 20 0 145 5211 0 145 52 12 2 145 52 20 0 145 5411 0 145 54 12 0 145 62 911 145 63 21 6 145 63 23 6 145 63 40 0 148 43 30 2 148 5111 2 148 51 11 3 148 85 80 0 350 34 10 0 Tri Chloräthylen Äthylenoxid Reinbenzol Reinxylol Terephthalsäure Phthalsäureanhydrid Kresolgemische Phenol Anilin Kumaronharze Organische Peroxide Alkydharze Polykarbonat Epoxidharze Aminoplaste Polyamide Silikonharze Niederdruck-Polyäthylen Hochdruck-Polyäthylen Polypropylen Äthylen-Vinylazetat-Kopolymere Polyvinylchloride (PVC) Polyvinylazetat Polystyrole Polyvinylalkohol Polyvinylbutyral Styrol-Kopolymerisate mit Akrylnitril (SAN) Styrol-Kopolymerisate mit Butadien, Akrylnitril (ABS) Polymethakrylate Polyakrylate Polytetrafluoräthylen Polyformaldehyd PUR-Vormischungen für Hartschaum PUR-Vormischungen für Blockweiehsehaum PUR-Vormischungen für Kaltformschaum PUR-Vormischungen für Integralschaum PUR-Vormischungen für Lacke und Anstrichstoffe PUR-Vormischungen für Gießharze PUR-Vormisdiungen für sonstige Verwendungszwecke Polyisopren Butadien-Styrol-Mischpolymerisat (Kaltkautschuk) Butadien-Styrol-Misch Polymerisat (Warmkautschuk) mit 60 % und mehr Styrolanteil Butadien-Akrylnitril-Misch Polymerisate Silikon-Kautschuk Kaltvulkanisate Silikon-Kautschuk Heißvul kanisate Folien aus Polykarbonaten Granulat aus Polyvinylchlorid (ohne Weichmacher) Granulat aus Polyvinylchlorid (mit Weichmacher) Halbzeug aus Fluorkarbonen Gerbstoffe aus Import Dibutylphthalat Dioktylphthalat Klebstoffe aus Silikonkautschuk Naturkautschuk (1) Fluggerät im Sinne dieser Anordnung sind Hängegleiter (auch als Drachengleiter, Laufgleiter, Delta-Gleiter, Drachensegler bezeichnet), Geräte zum Betreiben des Wasserskifliegens sowie Geräte mit gleicher oder ähnlicher Funktionsweise. (2) Über die Zuordnung von Geräten mit gleicher oder ähnlicher Funktionsweise zum Fluggerät gemäß Abs. 1 entscheidet das Ministerium für Verkehrswesen Hauptverwaltung der Zivilen Luftfahrt. §2 Der Besitz, die Herstellung, der Vertrieb und die Benutzung von Fluggerät gemäß § 1 sind in der Deutschen Demokratischen Republik nicht gestattet. §3 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des § 2 zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Ist durch eine vorsätzliche Handlung gemgß Abs. 1 die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich beeinträchtigt oder eine vorsätzliche Ordnungswidrjgkeit wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Neben dem Ausspruch einer Ordnungsstrafmaßnahme oder selbständig können Fluggerät gemäß § 1 sowie Gegenstände, die zu deren Herstellung benutzt worden sind, unabhängig von Rechten Dritter entschädigungslos eingezogen werden. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter der Hauptverwaltung der Zivilen Luftfahrt im Ministerium für Verkehrswesen sowie den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §4 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme des § 3, der 1 Monat nach Veröffentlichung dieser Anordnung in Kraft tritt. Berlin, den 25. August 1980 Der Minister für Verkehrswesen I. V.: Dr. Schmidt Staatssekretär Anordnung Nr. 391 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. August 1980 Anordnung über Fluggerät vom 25. August 1980 Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 31. Juli 1963 über die zivile Luftfahrt (GBL I Nr. 9 S. 113) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 62 S. 580) mit Wirkung vom 15. September 1980 Gedenkmünzen im Nennwert von 1Ö Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Umlauf. Die 1 Anordnung Nr. 38 vom 6. Juni 1980 (GBl. X Nr. 18 S. 173);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Es konnten erneut spezielle Materialien zur Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung, insbesondere des antifaschistischen Widerstandskampfes erarbeitet und Genossen Minister sowie anderen operativen Diensteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den ausgelieferten Nachrichten um Informationen handelt, die auf Forderung, Instruktion oder anderweitige Interessenbekundung der Kontaktpartner gegeben werden, inhaltlich deren Informationsbedarf entsprechen und somit obj ektiv geeignet sind, zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik an Konzerne, deren Verbände Vertreter kann künftig als Spionage verfolgt werden, ohne daß der Nachweis erbracht werden muß, daß diese eine gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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