Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 250

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 250 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 250); 250 Gesetzblatt Teill Nr. 25 Ausgabetag: 20. August 1980 ter“ bzw. „Lehrbeauftragten“ ernannt werden. Die Ernennung erfolgt erstmalig zum 1. September 1981. (2) Für die Ernennung1 und für die gesellschaftliche Anerkennung der nebenamtlichen Betreuer gelten § 2, § 4 Absätze 1 und 2, § 5 Absätze 2 und 3, §§ 6 und 7 und § 8 Abs. 2 der Anordnung vom 31. März 1976 über die gesellschaftliche Würdigung der Lehrfacharbeiter bzw. Lehrbeauftragten in der Berufsausbildung (GBl. I Nr. 13 S. 199) sinngemäß. §4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 29. Juli 1980 Der Minister für Volksbildung I. V.: Lorenz Staatssekretär i Die einheitlichen Vordrucke der Urkunden sind vom Vordruckverlag Spremberg zu beziehen. i Anordnung Nr. 21 zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 861/1 Ortsbewegliche Druckgasbehälter vom 24. Juli 1980 Gemäß § 20 der Arbeitsschutzverordnung ASVO vom 1. Dezember 1977 (GBl. I Nr. 36 S. 405) wird im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen Staatsorganen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 861/1 vom 2. Februar 1971 Ortsbewegliche Druckgasbehälter (Sonderdruck Nr. 701 des Gesetzblattes) folgendes angeordnet: §1 Der § 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Behälter, die innerhalb der Revisionsfrist nicht entleert werden, sind spätestens nach Ablauf der doppelten Revisionsfrist den vorgeschriebenen Revisionen zu unterziehen. Das gilt nicht für vergütete Stahlflaschen für Kohlendioxid.“ §2 Der § 12 wird um den Abs. 9 ergänzt: „(9) Für bestehende Batterie wagen, Paletten und ortsfeste Batterien mit liegend installierten Stahlflaschen für verdichtete Gase, in denen unter den zu erwartenden Betriebsbedingungen Wasser in den Stahlflaschen ausfallen kann und die innen nicht vor Korrosion geschützt sind, 1 Anordnung Nr. 1 vom 24. April 1974 (Sonderdruck Nr. 701/1 des Gesetzblattes) sind in Abhängigkeit von der rechnerischen Wanddicke mindestens folgende Revisionsfristen einzuhalten: rechnerische Wanddicke 5,4 6,0 mm: 2 Jahre rechnerische Wanddicke 6,0 7,4 mm: 3 Jahre rechnerische Wanddicke 7,4 mm: 5 Jahre. Aus jedem Batteriewagen, jeder Palette oder jeder ortsfesten Batterie ist mindestens an 2 Stahlflaschen die Wanddicke zu messen.“ §3 Der § 14 wird um die Absätze 5 und 6 ergänzt: „(5) Wenn unter den zu erwartenden Betriebsbedingungen in liegend installierten Stahlflaschen von Batteriewagen, Paletten und ortsfesten Batterien für verdichtete Gase Wasser ausfallen kann und die Stahlflaschen innen nicht vor Korrosion geschützt sind, ist die Verwendung von Stahlflaschen mit einer rechnerischen Wanddicke 5,4 mm (Typenkennzeichnung) ab sofort und die Verwendung von Stahlflaschen mit der Typenkennzeichnung „N 45-45 G-6,3 “ ab 1. Januar 1983 verboten. (6) Liegend installierte Stahlflaschen von Batteriewagen, Paletten und ortsfesten Batterien für verdichtete Gase, in denen unter den zu erwartenden Betriebsbedingungen Wasser ausfallen kann, dürfen nicht mehr als ortsbewegliche Druckgasbehälter weiterbetrieben werden, wenn deren rechnerische Wanddicke unterschritten ist.“ §4 Der Abschnitt 3.1. der Anlage 3 wird um die Ziff. 3.1.3. ergänzt : . ,-,3.1.3. Für die Errichtung von Batteriewagen, Paletten und ortsfesten Batjterien mit liegend installierten Stahlflaschen für verdichtete Gase, in denen unter den zu erwartenden Betriebsbedingungen Wasser in den Stahlflaschen ausfallen kann, dürfen nur Stahlflaschen verwendet werden, die eine Wanddicke von mindestens 8,0 mm besitzen oder vor Korrosion geschützt sind.“ §5 (1) Die Spalte 16 der Zeile 35 der Gastabelle (Anlage 5) erhält folgende Fassung: „103) 103) 52)“. (2) Die Seite 2 der Gastabelle (Anlage 5) wird um folgende Fußnote ergänzt: „3) 5 Jahre bei vergüteten Stahlflaschen“. §6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 24. Juli 1980 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung Dr.-Ing. Fritzsche Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 1020 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 1020 Berlin. Klosterstraße 47. Telefon: 233 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 1080 Berlin. Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 233 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Monatlich Teil I 0,80 M. Teil II 1, M Einzelabgabc bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 A ’tikel-Nr. (EDV) 505003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter ist somit stets von der konkreten Situation in der Untersuchungshaftanstalt, dem Stand der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende. Komi pap Straftat oder Ausschnitte aus ihr in der Regel nicht zur direkten Bearbeitung feindlich-negativer Personen, und Personenkreise sowie zur Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet eingesetzt werden.

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