Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 247

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 247 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 247); Gesetzblatt Teill Nr. 25 Ausgabetag: 20. August 1980 247 zur Stellungnahme. Daran anschließend ist die Beweisaufnahme durchzuführen. (3) Als Beweismittel sind zulässig: 1. Aussagen sowie schriftliche Erklärungen gemäß § 13 Abs. lZiff.3; 2. Sachverständigengutachten;' 3. Auskünfte von staatlichen Organen, Betrieben oder gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen; 4. Urkunden, sonstige Aufzeichnungen oder andere Beweisgegenstände, einschließlich der Niederschriften von Aussagen in der Untersuchung. (4) Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu- befragen. Zeugen und Sachverständige sind vor ihrer Anhörung über die strafrechtlichen Folgen vorsätzlich falscher oder unvollständiger Aussagen sowie Dolmetscher über die strafrechtlichen Folgen vorsätzlich falscher Übersetzungen unter Hinweis auf § 230 Abs. 2 StGB zu belehren. §22 (1) Der Vorsitzende, nach ihm die Beisitzer und der Seekommissar sowie der an der Verhandlung teilnehmende Vertreter des Betriebes können Fragen an Beteiligte, Zeugen und Sachverständige stellen. (2) Fragen an Zeugen, Sachverständige und andere Beteiligte können auch von einem Beteiligten oder seinem Beistand gestellt werden. (3) Nach Abschluß der Beweisaufnahme erhalten in nachstehender Reihenfolge 1. der Vertreter des Betriebes Gelegenheit, zum Sachverhalt und zur Person des Beteiligten Stellung zu nehmen; 2. der Seekommissar das Wort zum Schlußvortrag und zum Stellen seiner Anträge; 3. der Beteiligte und sein Beistand die Möglichkeit zu abschließenden Erklärungen. Der Seekommissar hat Gelegenheit zur Erwiderung auf die abschließenden Erklärungen des Beteiligten und seines Beistandes. Der Beteiligte hat das letzte Wort. Spruch der Seekammer §23 (1) Nach den abschließenden Erklärungen gemäß § 22 Abs. 3 ist der Spruch der Seekammer vom Vorsitzenden und den Beisitzern zu beraten, schriftlich äbzufassen und zu unterschreiben. Die Beratung ist geheim; das Beratungsgeheimnis ist zu wahren. Der Spruch wird mit Stimmenmehrheit beschlossen. (2) Der Spruch enthält eine zusammenfassende Darstellung des festgestellten Sachverhaltes sowie der Ursachen und Bedingungen des Seeunfalles, die Beurteilung des Verhaltens des Beteiligten und gegebenenfalls den Ausspruch einer Erziehungsmaßnahme. (3) Im Spruch ist eine Entscheidung über die Erstattung von Auslagen der Beteiligten zu treffen. Eine Erstattung von Auslagen unterbleibt, wenn im Verfahren festgestellt wurde, daß der Seeunfall auf ein Verschulden des Beteiligten zurückzuführen ist. Die Seekammer hat die vollständige oder teilweise Erstattung von Auslagen eines Beteiligten anzuordnen, wenn im Verfahren festgestellt wurde, daß sein Tun oder Unterlassen nicht oder nur. unbedeutend zum Seeunfall geführt hat. §24 (1) Hat ein Beteiligter schuldhaft eine für den Seeverkehr oder den Betrieb von Fahrzeugen geltende Rechtsvorschrift verletzt, kann die Seekammer auf eine der folgenden Erziehungsmaßnahmen erkennen: 1. Vorwurf; 2. Entzug eines vom Seefahrtsamt ausgestellten Berechtigungsnachweises auf Bewährung; 3. zeitlich begrenzter oder dauernder Entzug eines vom Seefahrtsamt ausgestellten Berechtigungsnachweises mit oder ohne Einschluß nachgeordneter oder selbständiger Berechtigungen. ' (2) Bei der Bemessung der Erziehungsmaßnahme sind der Grad des Verschuldens sowie die Persönlichkeitsentwicklung des Beteiligten zu berücksichtigen. (3) Eine Pflichtverletzung wurde schuldhaft begangen, wenn die obliegenden Pflichten bewußt mißachtet (Vorsatz) oder leichtfertig oder wegen mangelnder Aufmerksamkeit außer acht gelassen wurden (Fahrlässigkeit), obwohl die Möglichkeit zum pflichtgemäßen Verhalten bestand. (4) Mit dem Entzug des Berechtigungsnachweises auf Bewährung gemäß Abs. 1 Ziff. 2 ist im Spruch eine Bewährungszeit von 6 Monaten bis zu 2 Jahren festzulegen und eine Entzugszeit für den Fall anzuordnen, daß der Beteiligte seiner Pflicht zur Bewährung schuldhaft nicht nachkommt. Diese Entzugszeit darf 2 Jahre nicht überschreiten. (5) Vom Ausspruch einer Erziehungsmaßnahme kann abgesehen werden, wenn der erzieherische Zweck bereits durch die Verhandlung erreicht wurde. Vom Ausspruch einer Erziehungsmaßnahme ist abzusehen, wenn seit dem Seeunfall mehr als 5 Jahre vergangen sind. §25 Verkündung und Zustellung (1) Nach der Beratung verkündet der Vorsitzende den Spruch unter gleichzeitiger mündlicher Bekanntgabe des wesentlichen Inhaltes der Begründung. Die Verkündung wird mit einer Rechtsmittelbelehrung abgeschlossen. (2) Der Vorsitzende hat die Zustellung des Spruchs mit einer schriftlichen Begründung und Rechtsmittelbelehrung an den Beteiligten, den Direktor des Seefahrtsamtes, den Leiter des Betriebes und den Seekommissar zu veranlassen. Die Zustellung soll innerhalb 1 Monats nach Verkündung herbeigeführt werden. (3) Der Spruch wird mit Ablauf der für die Einlegung der Beschwerde bestimmten Frist gemäß § 27 Abs. 1 verbindlich, soweit keine Beschwerde eingelegt wurde. Eine Beschwerde gegen die gemäß § 24 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 ausgesprochenen Erziehungsmaßnahmen hat keine aufschiebende Wirkung. (4) Der Spruch sowie Auszüge aus den Untersuchungsmaterialien können anderen staatlichen Organen und Einrichtungen sowie Betrieben zur Verfügung gestellt werden, wenn diese ein berechtigtes Interesse nachweisen und wenn dadurch die Sicherheit oder andere wesentliche Interessen der Deutschen Demokratischen Republik nicht beeinträchtigt werden. (5) Der Vorsitzende kann die Auswertung des Verfahrens in Betrieben, anderen staatlichen Organen und Einrichtungen fordern oder veranlassen, daß die Auswertung in anderer Weise erfolgt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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