Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 230

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 230 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 230); 230 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 8. Augüst 1980 nung (Nr. 1) vom 30. März 1980 über die Nomenklatur für die Planung, Bilanzierung und Abrechnung von Material, Ausrüstungen und Konsumgütern zur Ausarbeitung und Durchführung der Jahresvolkswirtschaftspläne Bilanzverzeichnis (Sonderdruck Nr. 688/11 des Gesetzblattes). §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist erstmalig für die Ausarbeitung und Abrechnung der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen des Jahresvolkswirtschaftsplanes 1981 anzuwenden. Berlin, den 22. Juli 1980 Der Minister Der Vorsitzende für Materialwirtschaft der Staatlichen Plankommission Rauchfuß I. V.: Klopfer Mitglied des Ministerrates und Staatssekretär in der Staatlichen Plankommission Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Prof. Dr. D o n d a Anlage zu vorstehender Anordnung 1. Für folgende Bilanzen ist die Staatliche Plankommission als bilanzierendes Organ einzusetzen: 145 63 113 Rohre aus Niederdruck-Polyäthylen 145 63 123 Rohre aus Hochdruck-Polyäthylen 15171110 Asbestzementdruckrohre ab 10 at ND 2. Für die Bilanz 134 74 000 Aufzüge ist anstelle des VEB Kombinat TAKRAF das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau als bilanzierendes Organ und als bilanzbestätigendes Organ die SPK einzusetzen. 3. Für folgende Bilanzen ist als bilanzbestätigendes Organ die Staatliche Plankommission (SPK) einzusetzen: 4. 5. 122 39 300 Silizium 935 22 000 Dieselmotoren 4-Takt über 2 Liter 135 97 100 Fittings 178 48 000 Hopfen 189 43 510 Abfälle aus PUR-Weichschaum Folgende Bilanzen sind mit einer zweiten Mengeneinheit zu erarbeiten: 953 55 310 Trinkgläser für Haushalt und Hotel: 1 000 St (078). Die Abrechnung erfolgt in 1 000 M IAP. 954 53 000 Spanplatten und Faserplatten mittlerer Roh- dichte: 1 000 m3 (032). Die Abrechnung erfolgt in beiden Mengeneinheiten. 178 60 000 Alkoholfreie und alkoholhaltige Erfrischungsgetränke: 1 000 hl (029). Die Abrechnung erfolgt in 1 000 hl. Bei folgenden Bilanzen ist anstelle des VEB Staatlicher Versorgungsbetrieb Kohle das VE Kombinat Kohleversorgung 1020 Berlin (WO-Nr. 0171) als bilanzbeauftragtes, bilanzierendes, bilanzverantwortliches bzw. bilanzbestätigendes Organ einzusetzen: 112 10 000 112 11 000 112 11 001 112 11 002 112 11 003 112 12 000 112 12 100 112 12 2Q0 Steinkohle Energetische Steinkohle Körnung über 30 mm Körnung über 10 mm bis 30 mm Körnung bis 10 mm /Feinsteinkohle) verkokbare Steinkohle Kokskohle Gaskokskohle 112 12 300 Gaskohle 112 13 000 Anthrazit 112 13 001 Körnung über 25 mm 112 13 002 Körnung 13 mm bis 6 mm 112 13 300 für Elektrodenherstellung 112 20 000 Steinkohlenkoks 112 21 100 Steinkohlenkoks A Gießereischmelzkoks 112 21 200 Steinkohlenkoks A Hochofenkoks 112 22 000 Steinkohlenkoks B Industriekoks 912 22 100 Industriekoks über 40 mm 112 22 500 B 10, 40 bis 20 mm Körnung 112 22 600 B 11, 20 bis 10 mm Körnung 112 22 700 B 12, 10 bis 0 mm Körnung 112 30 000 Rohbraunkohle (TGL11213) (Förder- und Klarkohle) 112 40 000 Rohbraunkohle (TGL 11213) (Siebkohle) 112 50 000 Braunkohlenbriketts (TGL 13134) 112 52 100 Bruchbriketts 912 52 200 Brikettabfall 112 62 000 Braunkohlenbrennstaub 112 71 000 Braunkohlentieftemperaturkoks 112 73 000 Braunkohlehhochtemperaturkoks 912 73 100 BHT-Koks über 31,5 mm 112 73 300 31,5 bis 20 mm Körnung 112 73 400 31,5 bis 10 mm Körnung 112 73 500 20 bis 3,15 mm Körnung 112 73 600 10 bis 3,15 mm Körnung 112 73 700 3,15 bis 0 mm Körnung 112 98 000 Xylith 6. Für die Bilanz 114 00 000 Brennstoffe für Kernkraftwerke ist anstelle der WB Kraftwerke Cottbus das VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“ 2200 Greifswald (WO-Nr. 0142) als bilanzierendes Organ einzusetzen. 7. Bei folgenden Bilanzen ist anstelle der WB Energieversorgung das VE Kombinat Verbundnetze Energie 1040 Berlin (WO-Nr. 0145) als Bilanzorgan bzw. bilanzverantwortliches Organ einzusetzen: 065 10 000 Freileitungsanlagen über 380 kV 065 20 000 - über 220 kV bis 380 kV 065 30 000 - über 110 kV bis 220 kV 065 40 000 über 30 kV bis 110 kV 067 10 000 Reine Kabelnetze über 380 kV 067 20 000 - über 220 kV bis 380 kV 067 30 000 - über 110 kV bis 220 kV 067 40 000 über 30 kV bis 110 kV 011 21 200 Heizwerke ab 40 Gcal/h 8. Bei der Bilanz 111 40 000 Wärmeenergie (Dampf, Heiß-und Warmwasser) ist anstelle der WB Energieversorgung das Ministerium für Kohle und Energie als bilanzbestätigendes Organ einzusetzen. Für die Positionen 131 19 009 sowie 189 11 000 bis 189 19 000 ist anstelle der WB Kraftwerke das VE Kombinat Braunkohlenkraftwerke Jänschwalde 7520 Peitz (WO-Nr. 0141) als bilanzierendes bzw. bilanzverantwortliches Organ einzusetzen. 9. Bei den Positionen 135 29 300, 135 29 400, 135 29 500, 135 29 700, 135 29 821, 135 29 822, 135 29 830 sind die aufgeführten Kombinate als bilanzverantwortliche Organe einzusetzen und in der Spalte „bilanzbestätigendes Organ“ zu streichen. 10. Für die Bilanzen der ELN-Dreisteller 124 und 125 Erzeugnisse der Gießereien und Schmieden ist die Ge-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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