Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 216 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 31. Juli 1980 genüber den Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen und wirtschaftsleitenden Organen, im eigenen Verantwortungsbereich angewiesene Berichterstattungen. Diese Berichterstattungen sind mit einem Registriervermerk gemäß Anlage 2 zu versehen; spezielle Bevölkerungsbefragungen gemäß Anlage 3.“ §2 (1) Der § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Jede Doppelerfassung von Daten neben den zentralisierten Berichterstattungen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik ist untersagt. Das gilt auch für Berichterstattungen, die telefonisch oder fernschriftlich erfolgen.“ (2) In den § 20 wird als neuer Abs. 4 eihgefügt: „(4) Angeforderte Berichterstattungen sind nur zu beantworten, wenn sie durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik durchgeführt werden oder einen Registriervermerk der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik bzw. eines gemäß §18 Abs 7 befugten Leiters tragen.“ (3) Die Absätze 4 und 5 des § 20 werden die Absätze 5 und 6. Einsicht zu nehmen, von daran beteiligten Personen wahrheitsgemäße Auskunft zu verlangen und zu erhalten und bei der Feststellung von Verstößen die sofortige Herstellung der Gesetzlichkeit von dem dafür verantwortlichen Leiter zu fordern.“ §5 Der § 24 wird um die Absätze 4 und 5 ergänzt: „(4) Die Generaldirektoren der Kombinate sind verpflichtet, die betriebliche und innerkombinatliche Informations- und Analysentätigkeit ständig zu überprüfen und unter Beachtung der Anforderungen an die Leitung und Planung des Reproduktionsprozesses des Kombinates auf den notwendigen Umfang zu reduzieren. Sie sind berechtigt, auf die Ermittlung solcher Kennziffern und Gruppierungen in den Betrieben des Kombinates zu verzichten, die nicht für die Leitung und Planung des Reproduktionsprozesses des Kombinates in seinen Verflechtungen erforderlich sind. Die Anforderungen der volkswirtschaftlichen Leitung und Planung einschließlich der zentralisierten Berichterstattung sowie an Ordnung und Sicherheit sind zu gewährleisten. (5) Die Zweigrichtlinien für Rechnungsführung und Statistik sind entsprechend den Festlegungen gemäß Abs. 4 zu aktualisieren.“ §3 (1) Im § 21 Abs. 2 erhält der 2. Anstrich folgende Fassung: Rahmenbestimmungen über Inhalt und Organisation der gemäß § 18 Abs. 7 nicht bestätigungspflichtigen fachlichen Berichterstattungen,“ (2) Im §21 Abs. 2 ist nach dem 2. Anstrich aufzunehmen: Festlegungen über Inhalt und Organisation der Fallinformationen an das übergeordnete Organ über Abweichungen von vorgegebenen Toleranzen sowie über außergewöhnliche Vorkommnisse,“ (3) Im § 21 Abs. 2 erhält der bisherige 4. Anstrich folgende Fassung: eindeutige Festlegungen über die Verantwortlichkeit und Verfahrensweise der Vorbereitung und Durchführung der fachlichen Berichterstattungen,“ §6 (1) Im § 30 erhält der 4. Anstrich des Abs. 1 folgende Fassung : Berichterstattungen oder Bevölkerungsbefragungen ohne gültigen Registriervermerk gemäß § 18 Abs. 5 veranlaßt oder durchführt,“ (2) Im § 30 Abs. 1 wird die Höchstgrenze der Ordnungsstrafe auf 500 M festgelegt. §7 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Zweite Verordnung vom 24. Mai 1979 über Rechnungsführung und Statistik (GBl. I Nr. 19 S. 163) außer Kraft Berlin, den 10. Juli 1980 (4) Im § 21 Abs. 2 erhält der letzte Anstrich folgende Fassung: die Nachweisführung über Inhalt und Bezeichnung der Information, die Nummer des Registriervermerks, Bezeichnung der informationspflichtigen Stellen, Umfang der Information, Periodizität und Fälligkeitstermin der Information, Art des Informationsträgers, Sender und Empfänger der Information, Informationskanal, Vertraulichkeitsgrad der Information und Be-fragtenkreis.“ (5) Der § 21 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Leiter haben die Notwendigkeit und den Umfang der fachlichen Berichterstattungen im Abstand von 2 Jahren mit dem Ziel zu überprüfen, die fachlichen Berichterstattungen zu reduzieren, inhaltlich zu qualifizieren und zu rationalisieren. Das Ergebnis der Überprüfung ist dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik jeweils bis Oktober, erstmalig 1982, vorzulegen.“ (6) Die Absätze 4 und 5 des § 21 werden aufgehoben. §4 (1) Im § 23 Abs. 6 werden die Worte „und die Einhaltung der in den §§ 15 bis 21 festgelegten Grundsätze“ gestrichen. (2) In den § 23 wird als Abs. 7 aufgenommen: „(7) In der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik ist eine Inspektion für Berichtswesen tätig, die dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik unterstellt ist. Sie hat das Recht und die Pflicht zur Erfüllung ihrer Kon-trollaufgaben in alle Unterlagen, die mit der Durchführung - statistischer Berichterstattungen.im Zusammenhang stehen, Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik I.V.:W. Krolikowski Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Anlage 1 zu vorstehender Verordnung Zu übergebende Unterlagen: Begründung des Antrages und Befragtenkreis, Entwurf der Berichtsunterlagen (Meldebogen, Erläuterungen), Auswertungsprogramm, Zustimmung des Ministers, des Leiters des zentralen Staatsorgans, des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes oder des Leiters des wirtschaftsleitenden Organs für die Berichtspflichtigen, die dem Antragsteller nicht direkt unterstellt oder nachgeordnet sind, Nachweis über die Erfaßbarkeit und die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Kennziffern der fachlichen Berichterstattungen und des mit der Erfassung und Aufbereitung verbundenen Verwaltungsaufwandes. Für die Bevölkerungsbefragungen zusätzlich zu übergebende Unterlagen: Darstellung über den Aufwand der Befragung, die vorgesehene Anwendung und den zu erwartenden Nutzen der Ergebnisse,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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