Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 207

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 207 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 207); 1980 Berlin, den 17. Juli 1980 ! Teil I Nr. 21 Tag Inhalt Seite 28.11. 78 Zweite Verordnung über zivilrechtliche Verfahren in Schiffahrtssachen Schiffahrts- Verfahrensordnung (SchVO) 207 11.6.80 Bekanntmachung 208 10.7. 80 Anordnung über den terminlichen Ablauf der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes und des Staatshaushaltsplanes 1981 „ 208 13. 6. 80 Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Baubilanzierung und Bauprojektierungsbilanzierung Sicherung des Bedarfs an Bau- und Bauprojektierungsleistungen für Sonderbedarfsträger 212 3. 7. 80 Erste Durchführungsbestimmung zum Kulturgutschutzgesetz Geschütztes Kulturgut 213 25. 6. 80 Anordnung über die Aufhebung finanzrechtlicher Bestimmungen 214 Berichtigung 214 Zweite Verordnung1 über zivilrechtliche Verfahren in Schiffahrtssachen Schiffahrts-Verfahrensordnung (SchVO) vom 28. November 1978 Zur Änderung der Verordnung vom 27. Mai 1976 über zivil-rechtliche Verfahren in Schiffahrtssachen Schiffahrts-Verfahrensordnung (SchVO) (GBl. I Nr. 21 S. 290) wird folgendes verordnet: §1 Die §§ 3 und 4 erhalten folgende Fassung: § 3 (1) Ist innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik oder in einem Staat, der Vertragspartei der Internationalen Konvention vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen ist (Vertragsstaat), ein Haftungsbeschränkungs-Verfahren anhängig, treten nach Errichtung des Haftungsfonds die dafür vorgesehenen Rechtsfolgen ein; insbesondere ist der Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung der Forderung eines Gläubigers nicht mehr zulässig. (2) Hat der Antragsberechtigte in der Deutschen Demokratischen Republik oder in einem Vertragsstaat bereits eine, dem Höchstbetrag seiner Haftung entsprechende Sicherheit geleistet, ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung einer Forderung abzuweisen, eine bereits erlassene einstweilige Anordnung auf Antrag des Antragsberechtigten aufzuheben und eine im Zusammenhang damit geleistete Sicherheit freizugeben. Wurde die Sicherheit in einem Vertragsstaat geleistet, gilt das nur, wenn diese Sicherheit an Orten geleistet wurde, in denen sich folgende Häfen befinden: 1. der Hafen, in dem das Ereignis eingetreten ist, 2. der erste nach dem Ereignis angelaufene Hafen, 3. der Hafen, in dem die beförderten Personen das Schiff verlassen haben oder die Ladung gelöscht wird und die Forderungen aus der Verletzung oder Tötung von Personen oder aus Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks oder der Ladung entstanden sind. (3) Wurde in einem anderen Hafenort eines Vertragsstaates Sicherheit geleistet, kann das Gericht einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abweisen, eine bereits erlassene einstweilige Anordnung aufheben oder eine im Zusammenhang damit geleistete Sicherheit freigeben. §4 Die Bestimmungen des § 3 finden keine Anwendung, wenn nach Errichtung eines Haftungsfonds oder nach Leistung einer Sicherheit in einem Vertragsstaat a) eine Forderung aus der Verunreinigung der Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik geltend gemacht oder deswegen eine Sicherungsmaßnahme beantragt wird; b) die Gegenseitigkeit nicht gewahrt ist, rechtskräftige Entscheidungen oder verbindliche Einigungen der Gerichte oder Schiedsgerichte der Deutschen Demokratischen Republik in Verfahren vor Organen in anderen Staaten trotz ordnungsgemäßer Anmeldung nicht berücksichtigt werden oder Gläubiger, die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sind oder ihren Wohnsitz, Aufenthalt oder Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben, bei der Anmeldung ihrer Forderungen 1 (1.) VO vom 27. Mai 1976 (GBl. I Nr. 21 S. 290);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher zu vermitteln und Einfluß auf ihre Anwendung Beachtung durch Mitarbeiter des Staatsapparates bei der Durchführung von Ordnungsstrafen zu nehmen, Die Lösung der Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Widersprüchen zwischen den imperialistischen Staaten und Monopolen sowie den verschiedensten reaktionären Institutionen, Gruppierungen und Einzelpersonen ergeben. Sie beinhalten vor allem Auseinandersetzungen um die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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