Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 191

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 191 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 191); -Z3S H GESETZBLA der Deutschen Demokratischen Republik sondert [7? 191 Offbus 1980 I Berlin, den 10. Juli 1980 I Teil I Nr. 20 Tag Itfhalt Seite 3. 7. 80 Gesetz zum Schutz des Kulturgutes der Deutschen Demokratischen Republik Kulturgutschutzgesetz 191 3. 7. 80 Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik über die Bestätigung der Haushaltsrechnung für das Jahr 1979 und Entlastung des Ministerrates 195 20. 6. 80 Anordnung über die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes und des Staatshaushaltsplanes 1981 i 195 20. 6. 80 Anordnung Nr. 2 über die Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens Rahmenrichtlinie 205 Gesetz zum Schutz des Kulturgutes der Deutschen Demokratischen Republik Kulturgutschutzgesetz vom 3. Juli 1980 Das Kulturgut der Deutschen Demokratischen Republik ist eine wichtige Quelle und ein grundlegender Bestandteil des kulturellen Reichtums der sozialistischen Gesellschaft. Der sozialistische Staat garantiert auf der Grundlage sozialistischer Produktionsverhältnisse die Bewahrung, Pflege und Mehrung des Kulturgutes im Interesse eines reichen kulturellen Lebens des Volkes. Der sozialistische Staat sichert den Bestand allen national und international bedeutsamen Kulturgutes der Deutschen Demokratischen Republik zum Nutzen ihrer sozialistischen Nationalkultur und als Teil der humanistischen Weltkultur. Er gewährleistet seinen umfassenden Schutz. Dazu beschließt die Volkskammer auf der Grundlage und in Durchführung des Artikels 18 Absatz 1 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik folgendes Gesetz: §1 Aufgaben und Ziele (1) Der Schutz des Kulturgutes der Deutschen Demokratischen Republik ist gesamtgesellschaftliches Anliegen. Er dient der Erhaltung, Erschließung und Pflege des nationalen Kulturerbes und der Entwicklung einer traditionsreichen sozialistischen Nationalkultur. Er ist ein Beitrag zur Pflege der humanistischen Weltkultur als Mittel der Völkerverständigung und der Förderung des Friedens. (2) Der sozialistische Staat schützt das national und international bedeutsame Kulturgut aus dem Volkseigentum, dem Eigentum der sozialistischen Genossenschaften und der gesellschaftlichen Organisationen, aus dem persönlichen Eigentum der Bürger sowie aus anderen Eigentumsformen mit dem Ziel, es für die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes, die allseitige Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und die Ausprägung ihrer kulturvollen Lebensweise, für die weltanschauliche, sittliche und ästhetische Bildung und die schöpferische Tätigkeit der Werktätigen, die aktive Erholung und sinnvolle Freizeitgestaltung aller Bürger zu erhalten, zu erschließen und zu nutzen. (3) Die Deutsche Demokratische Republik schützt ihr Kulturgut, um die Möglichkeiten einer umfassenden Befriedigung vielgestaltiger geistig-kultureller Bedürfnisse unseres Volkes zu erhalten und zu erweitern. Die Deutsche Demokratische Republik erfüllt mit dem Schutz des Kulturgutes gleichzeitig internationale Verpflichtungen1 und trägt zur gegenseitigen Bereicherung der Kulturen der sozialistischen Staaten und zur humanistischen Weltkultur bei. §2 Geschütztes Kulturgut (1) Kulturgut im Sinne dieses Gesetzes ist alles für das gesellschaftliche Leben der Deutschen Demokratischen Republik besonders bedeutungsvolle Gut von hohem historischem, wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, das nationale oder internationale Bedeutung erlangt hat oder erlangen kann. Die zum Kulturgut gehörenden Kategorien, wie Zeugnisse der Geschichte und Vorgeschichte einschließlich der Geschichte der Produktivkräfte, archäologische Funde, Zeugnisse der Gesellschafts- und Naturwissenschaften, der Literatur und Kunst sowie der Architektur, werden durch Rechtsvorschrift näher bestimmt. l Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970; für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft seit 16. April 1974 (GBl. II Nr. 20 S. 397), Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954; für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft seit 16. April 1974 (Sonderdruck Nr. 782 des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugendon Verhinderung, Aufdeckung und Dekömpfung der Versuche dos Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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