Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 184

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 184 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 184); 184 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 3. Juli 1980 Kontrolle §6 (1) Die Leiter der zentralen und örtlichen Staatsorgane, Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften sind verpflichtet, die sparsamste Verwendung von Dieselkraftstoff im Rahmen der Kontingente zu gewährleisten. (2) Sie haben zu sichern, daß 1. durch regelmäßige Abrechnung und Kontrolle ein exakter Nachweis des Verbrauchs erfolgt und die übergebenen Kontingente nur für den in dieser Anordnung festgelegten Versorgungsumfang verwendet werden, 2. eine ständige Kontrolle in ihrem Verantwortungsbereich zur Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Kraftstoffnormierung, der materiellen. Stimulierung der Kraftstoffeinsparung und der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte erfolgt. §7 fl) Die für Verkehr zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke und die volkseigenen Kombinate des Kraftverkehrs sind verpflichtet und berechtigt, bei den Bedarfsträgern Kontrollen durchzuführen. (2) Wird bei Kontrollen festgestellt, daß 1. das übergebene Kontingent für Dieselkraftstoff entgegen den Festlegungen dieser Anordnung für andere Zwecke verwendet wird, 2. den Forderungen der sparsamsten Verwendung von Dieselkraftstoff nicht entsprochen wurde, 3. ungerechtfertigte Bedarfsforderungen seitens des Bedarfsträgers gestellt wurden, sind die für Verkehr zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke und die volkseigenen Kombinate des Kraftverkehrs verpflichtet, Auflagen zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung zu erteilen, und berechtigt, in den Fällen der Ziffern 1 und , 2. Wirtschaftssanktionen gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 2 der Verordnung vom 26. Januar 1978 zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag bei dem Abschluß und der Erfüllung von Wirtschaftsverträgen (GBl. I Nr. 6 S. 85) zu beantragen bzw. im Fall der Ziff. 3 eine Bilanzsanktion gemäß § 34 der Bilanzierungsverordnung vom 15. November 1979 (GBL I 1980 Nr. 1 S. 1) zu berechnen. Das Staatliche Vertragsgericht kann festlegen, daß an das volkseigene Kombinat des Kraftverkehrs bis zu 50 % der verhängten Wirtschaftssanktionen gezahlt werden, wenn dieses die Verstöße aufdeckt oder an der Aufdeckung mitgewirkt hat. (3) Die Bedarfsträger sind bei festgestellten Verstößen gemäß Abs. 2 verpflichtet, den dadurch verursachten Mehrverbrauch in den Folgemonaten des Planjahres auszugleichen. Schlußbestimmungen §8 (1) Die für Verkehr zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke entscheiden auf Antrag über die Versorgung einzelner Bedarfsträger, soweit diese nicht im § 1 erfaßt sind. (2) Zur Sicherung gesamtstaatlicher Belange ist der Minister für Chemische Industrie in Abstimmung mit dem Minister für Verkehrswesen berechtigt, Sonderregelungen festzulegen. §9 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Die Festlegungen des § 1 und des § 2 Absätze 1 bis 3 sind erstmalig für'die Ausarbeitung des Planes 1981 anzuwenden. Berlin, den 3. Juni 1980 Der Minister Der Minister für Verkehrswesen für Chemische Industrie I. V.:Dr. Schmidt Wyschowsky Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Verzeichnis der Fahrzeuge, Aggregate und speziellen Leistungen, deren Bedarf an Dieselkraftstoff unter Produktionszwecke und sonstige Leistungen zu planen ist Diesellokomotiven Schiffe der Hochsee- und Binnenschiffahrt sowie Eisen-bahpf ährschiffe Schiffe der Hochsee-, Küsten- und Binnenfischerei feste Anlagen fahrbare und tragbare Aggregate Landmaschinen, Traktoren und LKW im Feldeinsatz Baumaschinen einschließlich Dumper sowie Kraftfahrzeuge mit Betonmischwanne und -trommel Krananlagen einschließlich Autokrane und Mobilkrane . Ladegeräte für Massengüter Gabelstapler Arbeitskraftfahrzeuge vom Typ Dieselameise einschließlich des Typs Multicar M 22, soweit diese nicht für den Kohlehandel eingesetzt sind Arbeitskraftfahrzeuge vom Typ Multicar ab M 24 außer Pritsche, Kipper und Koffer Arbeitskraftfahrzeuge mit Spezialaufbauten1 Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstungen Krankentransportfahrzeuge Fahrzeuge des Gesundheitswesens mit speziellen Aufbauten und Einrichtungen kommunalwirtschaftliche Spezialfahrzeuge (z. B. Müllund Fäkalienwagen, Straßenreinigungsmaschinen, Güllewagen) Werkstattwagen und Reparaturfahrzeuge mit Spezialaufbauten Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge Bautruppwagen Kundendienstfahrzeuge und Dienstleistungsfahrzeuge mit speziellen Aufbauten und Einrichtungen Fahrzeuge der Aufnahme- und Wiedergabetechnik (z. B. Lautsprecher- und Kinowagen) Bestattungsfahrzeuge Tierkörperbeseitigungsfahrzeuge Fahrzeuge mit Streuaufsatz für Mineraldünger Fahrzeuge und Motoren für Versuchs- und Testfahrten sowie Leistungen für den Plan Wissenschaft und Technik Labor- und Meßfahrzeuge Fahrzeuge und Traktoren für die Personenbeförderung in Tagebauen Fahrzeuge und Traktoren, die ständig oder überwiegend im Berg- und Schachtbau unter Tage eingesetzt sind Fahrzeuge und Traktoren, die ständig oder überwiegend im Betriebsgelände eingesetzt sind (z. B. in Steinbrüchen, Kies- und Sandgruben) Fahrzeuge, die ständig zur Arbeiterversorgung eingesetzt sind. . l Spezialaulbauten im Sinne dieser Anlage sind feste Aufbauten auf Kraftfahrzeugen, die keine Verwendung der Fahrzeuge für Personenbeförderung und Gütertransport zulassen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer zum Zwecke der Durchführung subversiver Aktivitäten, vorrangig zur Spionage, die gegen die andere sozialistische Staaten und friedliebende Völker gerichtet ist.

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