Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 183

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 183 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 183); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 3. Juli 1980 183 der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft entsprechend der zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen und dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft getroffenen Vereinbarung. (4) Diese Anordnung gilt nicht für:1 1. a) das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, b) das Staatliche Komitee für Rundfunk, c) das Staatliche Komitee für Fernsehen und die ihnen unterstellten Betriebe und Einrichtungen; 2. a) das zentralgeleitete Verkehrswesen, b) die dem Ministerium für Kultur unterstellten Betriebe und Einrichtungen; 3. a) die Versorgungsbereiche 7710 und 7770 sowie den durch zentrale Festlegungen diesen gleichgestellten Bedarf; b) den VEB Kombinat Minol; 4. Schausteller und private Zirkusse; , 5. den Bedarf an Dieselkraftstoff für Fahrzeuge, Aggregate und spezielle Leistungen (Produktionszwecke und sonstige Leistungen) gemäß Anlage 1, außer für Bedarfsträ- * ger gemäß Abs. 2. Planung und Bilanzierung §2 (1) Die Planung des Bedarfs an Dieselkraftstoff hat von der sparsamsten Verwendung auszugehen. Insbesondere der spezifische Kraftstoffverbrauch, bezogen auf Transportleistungen, ist planmäßig zu senken. Das ist vor allem durch exakte Transportvorbereitung, genaue Transportplanung und effektive technologische Transportdurchführung, umfassende Nutzung der territorialen Reserven in der Auslastung des vorhandenen Transportraumes, regelmäßige Wartung und Pflege der Nutzfahrzeuge sowie Anwendung fortschrittlicher Normen und Kennziffern des Kraftstoffverbrauchs zu gewährleisten. Die Zielstellungen für die sparsamste Verwendung von Dieselkraftstoff sind ständig dem sozialistischen Wettbewerb zugrunde zu legen. (2) Der Bedarf an Dieselkraftstoff ist auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften von den Bedarfsträgern beim für Verkehr zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes (Fondsträger) zum Zeitpunkt der Abgabe der Transportplanung nach folgenden Festlegungen anzumelden: 1. Bedarfsträger mit einem Jahresbedarf von mehr als 50 000 Liter für Personenbeförderung und Gütertransport weisen den Bedarf mit den Kennziffern des spezifischen Energieverbrauchs und der Personenbeförde-rungs- bzw. Gütertransportleistung nach. 2. Bedarfsträger mit einem Jahresbedarf bis 50 000 Liter für Personenbeförderung und Gütertransport melden ihren Bedarf in Form einer Planinformation an. Auf Anforderung des für Verkehr zuständigen Fachorgans des Rates des Bezirkes ist ein Bedarfsnachweis gemäß Ziff. 1 zu erbringen. 3. Bedarfsträger, die Dieselkraftstoff für Fahrschulausbildung, Winterdienstleistungen, Produktionszwecke und sonstige Leistungen einsetzen, melden ihren Bedarf, unterteilt nach den vorgenannten Verwendungszwecken, in Form einer Planinformation an. (3) Das für Verkehr zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes hat den Bedarf an Dieselkraftstoff für Personenbeförderung und Gütertransport auf der Grundlage der staatlichen Planauflagen für die Leistungen einschließlich des spezifischen Kraftstoffverbrauchs für seinen Fondsträgerbereich zu minimieren. (4) Das für Verkehr zuständige Mitglied des Rates des Bezirkes entscheidet auf der Grundlage der übergebenen Kontingente, in welcher Höhe den Bedarfsanforderungen entsprochen wird. 1 Für die Versorgung dieser Bereiche gilt die Versorgungsanordnung für flüssige Energieträger vom 3. Juni 1980 (GBl. I Nr. 19 S. 180). §3 (1) Das für Verkehr zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes übergibt dem volkseigenen Kombinat des Kraftverkehrs quartalsweise die Kontingente für Dieselkraftstoff berechnet nach Tonnen. Das volkseigene Kombinat des Kraftverkehrs übergibt den kraftstoffverwaltenden Stellen die Kontingente für Dieselkraftstoff monatlich berechnet nach Litern. Dafür wird 11 Dieselkraftstoff zu 1 200 Liter berechnet. (2) Das volkseigene Kombinat des Kraftverkehrs setzt Betriebe und Einrichtungen des örtlich geleiteten Verkehrswesens als kraftstoffverwaltende Stellen ein, die im Auftrag des Fondsträgers an die Bedarfsträger die Kontingente ausgeben, ihre Einhaltung kontrollieren und die Abrechnung durchführen. (3) Die kraftstoffverwaltenden Stellen übergeben den Bedarfsträgern die Kontingente Dieselkraftstoff in Form von DK-Limitscheinen und/oder Lagerfreigaben. (4) Die kraftstoffverwaltenden Stellen sind verpflichtet, wenn die im § 1, Abs. 4 genannten Kombinate, Betriebe, Dienststellen und Einrichtungen im Auftrag oder mit Genehmigung der volkseigenen Kombinate des Kraftverkehrs zur öffentlichen Personenbeförderung und zum Gütertransport eingesetzt werden, die erforderlichen Kontingente Dieselkraftstoff zur Verfügung zu stellen. (5) Die kraftstoffverwaltenden Stellen sind verpflichtet, im Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Kontingentes die Höhe der den Bedarfsträgern zu übergebenden Kontingente Dieselkraftstoff auf der Grundlage der übergebenen Planung unter Berücksichtigung der konkret zum Zeitpunkt zu lösenden Aufgaben nach den Prinzipien der strengsten Sparsamkeit festzulegen. §4 Bezug von Dieselkraftstoff (1) Der Bezug von Dieselkraftstoff über Tankstellen des VEB Kombinat Minol erfolgt nur unter Abgabe der DK-Limit-scheine. Beim Bezug von Dieselkraftstoff im Tankscheinverfahren2 sind die DK-Limitscheine auf der Rückseite des Tankscheines aufzukleben und dem Tankwart zu übergeben. Bedarfsträger, die nicht am Tankscheinverfahren teilnehmen, haben die DK-Limitscheine auf die Rückseite der Quittung, die bei der Tankstelle verbleibt, aufzukleben. Die DK-Limitscheine sind nach der Betankung zu entwerten. (2) Die Lieferung von Dieselkraftstoff über Tanklager des VEB Kombinat Minol und im Direktbezug darf nur gegen Vorlage und bis zur Höhe des dem Bedarfsträger zur Verfügung stehenden Kontingentes auch bei Teillieferungen erfolgen. Überlieferungen sind während eines Planjahres als Inanspruchnahme des Kontingentes für den folgenden Gültigkeitszeitraum anzurechnen. §5 Abrechnung (1) Die Bedarfsträger haben bei den kraftstoffverwaltenden Stellen die abgetankten Mengen und den Verbrauch an Dieselkraftstoff monatlich schriftlich nachzuweisen. (2) Die kraftstoffverwaltenden Stellen rechnen die abgetankten Mengen und den Verbrauch an Dieselkraftstoff beim volkseigenen Kombinat des Kraftverkehrs ab. Dieses übergibt die zusammengefaßte Abrechnung dem für Verkehr zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes. (3) Dem für Verkehr zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes obliegt die Berichterstattung über die abgetankten Mengen und den Verbrauch an Dieselkraftstoff an das Ministerium für Verkehrswesen. 2 z. Z. gelten die Anordnung vom 6. September 1978 über die Anwendung von Tankscheinen beim Bezug von Vergaserkraftstoffen und Dieselkraftstoff durch gesellschaftliche Bedarfsträger (GBl. I Nr. 31 S. 347) und die Anordnung vom 11. September 1978 über die Bedingungen für den Bezug von Kraftstoffen und Motorenölen im Tankscheinverfahren des VEB Minol (GBl. I Nr. 31 s. 348).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Einsatz anderer operativer Mittel und Methoden in vielen Fällen unerläßlich ist, um die Feindtätigkeif; umfassend aufzuklären und dokumentieren zu können.

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