Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 181

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 181 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 181); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 3. Juli 1980 181 geben. Die Leiter der Versorgungsbereiche/der Fondsträger haben die Einhaltung der staatlichen Planauflagen sowie der jeweiligen Kontingente innerhalb ihres Verantwortungsbereiches zu sichern. (3) Die Versorgungsbereiche bzw. Fondsträger haben das bilanzbeauftragte Organ und den VEB Kombinat Minol innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Quartalskontingente über deren Aufschlüsselung, aufgegliedert nach Minol- und Direktbezug, zu informieren. Bei Heizölkontingenten ist die Aufschlüsselung weiter zu untergliedern nach Art des Heizöls Bedarfsträger Sorten. Bei Verletzung der Informationspflicht ist das bilanzbeauftragte Organ berechtigt, für Heizöl Liefereinweisungen nach eigenen Schätzgrößen vorzunehmen, die bis 5 Werktage nach tatsächlichem Eingang der Information die verbindliche Ver- tragsgrundlage darstellen. Bei Beziehern flüssiger Energieträger vom VEB Kombinat Minol hat vor Festlegung der Schätzgröße eine Abstimmung mit dem VEB Kombinat Minol zu erfolgen. "(4) Zur rechtzeitigen Organisierung der Liefer- und Transportbeziehungen sowie der Vertragsvorbereitung für Heizöl für das I Quartal übergibt der Minister für Chemische Industrie vorläufige Kontingente „Bezug“ an die Leiter der Versorgungsbereiche. Für die Wirksamkeit dieser vorläufigen Kontingente finden die Festlegungen dieser Anordnung volle Anwendung. §5 (1) Die Quartalskontingente „Bezug“ sind die verbindlichen Grundlagen für die Bestellung, den Vertragsabschluß und den Bezug von flüssigen Energieträgern zwischen Lieferer und Abnehmer. (2) Für Produktionszwecke und sonstige Leistungen erhalten die Bedarfsträger der zentralgeleiteten Wirtschaft und denen gleichgestellte Bedarfsträger die Lagerfreigaben und/ oder DK-Limitscheine bei der für ihren Sitz zuständigen Ausgabestelle für DK-Limitscheine des volkseigenen Kombinates des Kraftverkehrs gegen-Vorlage der von den .Fondsträgern bestätigten Kontingente. Die Bedarfsträger der örtlich geleiteten Wirtschaft erhalten die Lagerfreigaben und/ oder DK-Limitscheine vom Fondsträger. Dafür wird 11 Dieselkraftstoff zu 1 200 Liter berechnet. - (3) Die Kontingente „Bezug“ verlieren grundsätzlich nach Ablauf des Quartals ihre Gültigkeit. §6 (1) Die übergebenen Quartalskontingente müssen mit den staatlichen Planauflagen übereinstimmen und- sind Höchstlimite, die nicht überschritten werden dürfen. Die Kontingente „Verbrauch“ an flüssigen Energieträgern, die infolge veränderter Bedingungen nicht benötigt werden, sind von den Betrieben unverzüglich an die Fondsträger zurückzugeben. Vom Fondsträger sind Kontingentrückgaben der Betriebe, sofern sie nicht für zusätzliche bestätigte Produktionsaufgaben benötigt werden, an das bilanzbeauftragte Organ zurückzugeben. Die Verbrauchsreduzierungen sind bei lagerfähigen Energieträgern zur Erhöhung der Bestände zu verwenden, wenn vom bilanzbeauftragten Organ keine Veränderung des Kontingents „Bezug“ erfolgt. (2) Die Generaldirektoren der den Ministerien unterstellten Kombinate und wirtschaftsleitenden Organe sind berechtigt, im Rahmen der dafür getroffenen zentralen Festlegungen Umverteilungen von Kontingenten „Verbrauch“ an flüssigen Energieträgern bei Einhaltung der Jahresmenge und ohne Veränderung der 'ihnen übergebenen Kontingente „Bezug“ vorzunehmen. Die Leiter der Versorgungsbereiche sind berechtigt, entsprechende Umverteilungen zwischen den ihnen unterstellten Kombinaten und wirtschaftsleitenden Organen vorzunehmen. Den betroffenen Kombinaten, Betrieben und Abnehmern sind neue Kontingente zu erteilen. Das bilanzbeauftragte Organ ist über die Umverteilung durch die Leiter der Versorgungsbereiche zu informieren. (3) Die Quartalskontingente „Verbrauch“ sind grundsätzlich nicht auf das Folgequartal übertragbar, (4) Die Leiter der Versorgungsbereiche sind berechtigt, Umverteilungen von Kontingenten „Bezug“ zwischen den ihnen unterstellten Kombinaten und wirtschaftsleitenden Organen vorzunehmen. Umverteilungen von Kontingenten „Bezug“ durch die Kombinate sind nur im Rahmen der dafür getroffenen zentralen Festlegungen zulässig. Diese Umverteilungen sind dem bilanzbeauftragten Organ bis zum 10. des Vormonats mitzuteilen. (5) Die Leiter der Versorgungsbereiche sind berechtigt, bei notwendigen Korrekturen der Bestandsentwicklung in den Versörgungsbereichen unter Beachtung der tatsächlichen Bestände Veränderungen des Quartalskontingents „Bezug“ beim Minister für Chemische Industrie zu beantragen. §7 Bezug von flüssigen Energieträgern (1) Motorenbenzin ist auf der Grundlage der erteilten Kontingente im Direktbezug und/oder an Tankstellen bzw. Tanklagern des VEB Kombinat Minol oder an den in den öffentlichen Kraftstoffverkauf einbezogenen Eigenverbrauchsanlagen zu beziehen. Beim Bezug von Motorenbenzin an Tankstellen bzw. an den in den öffentlichen Verkauf von Motorenbenzin einbezogenen Eigenverbrauchsanlagen gilt das Tankscheinverfahren2. (2) Dieselkraftstoffe sind auf der Grundlage der erteilten Kontingente im Direktbezug und/oder an Tanklagern des VEB Kombinat Minol mit Lagerfreigaben oder an Tankstellen bzw. den in den öffentlichen Verkauf von Dieselkraftstoffen einbezogenen Eigenverbrauchsanlagen mit DK-Limit-scheinen zu beziehen. Beim Bezug von Dieselkraftstoffen im Tankscheinverfahren sind die DK-Limitscheine auf der Rückseite des Tankscheines aufzukleben und dem Tankwart zu übergeben. Bedarfsträger, die nicht am Tankscheinverfahren teilnehmen, haben die DK-Limitscheine auf die Rückseite der Quittung, die bei der Tankstelle verbleibt, aufzukleben. Die DK-Limitscheine sind nach der Betankung zu entwerten. (3) Heizöl ist auf der Grundlage der erteilten Kontingente im Direktbezug, über die heizölführenden Tanklager des VEB Kombinat Minol oder über den fachlich zuständigen Außenhandelsbetrieb zu beziehen. Der VEB Kombinat Minol ist über die Höhe der Quartalskontingente seiner Abnehmer durch das bilanzbeauftragte Organ zu informieren. §8 Grundsätze der Vertragsbeziehungen (1) Die Lieferverträge für flüssige Energieträger sind grundsätzlich als Quartalsverträge abzuschließen. Soweit in den Verträgen nichts anderes vereinbart wird, gilt als Erfüllung der Leistungs- bzw. Abnahmepflicht die Lieferung/ Abnahme von einem Drittel des Quartalskontingents für 1 Monat. (2) Lieferungen über den für den Monat vereinbarten Umfang hinaus sind auf den folgenden Monat anzurechnen. Gehen diese Lieferungen über die vereinbarten Toleranzen hinaus, bedürfen sie der Einwilligung des Abnehmers, es sei denn, der Abnehmer hat den verbindlich festgelegten Bestand3 noch nicht erreicht. (3) Die Lieferer von Heizöl sind berechtigt, zur Bildung von Beständen im volkswirtschaftlichen Interesse Lieferungen über das Kontingent „Bezug“ hinaus bis zur Erreichung 2 z. Z. gelten die Anordnung vom 6. September 1978 über die Anwendung von Tankscheinen beim Bezug von Vergaserkraftstoffen und Dieselkraftstoff durch gesellschaftliche Bedarfsträger (GBl. X Nr. 31 S. 347) und die Anordnung vom 11. September 1978 über die Bedingungen für den Bezug von Kraftstoffen und Motorenölen im Tankscheinverfahren des VEB Minol (GBl. I Nr. 31 S. 348). 3 z. Z. gilt dafür die Anordnung vom 25. März 1975 über die Errichtung von Tankraum und zur Bestandsbildung von Heizöl (GBl. I Nr. 18 S. 332).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der Sicherung, Beobachtung und Kontrolle der Transit-strecken und des Transitverkehrs - Westberlin und - Gewährleistung der politisch-operativen Arbeit unter den veränderten Bedingungen in allen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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