Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 177

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 177 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 177); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 3. Juli 1980 177 finden, zur Vervollständigung der nautischen Veröffentlichungen und zur Sicherung der Seefahrt, c) die Koordinierung sämtlicher Arbeiten der Küsten-, Hafen- und Seevermessung sowie hydrographischer und geophysikalischer Beobachtungen und Unterstützung dieser Arbeiten durch die Bereitstellung zweckdienlicher Unterlagen und d) die Sammlung und Erfassung sämtlicher hydrographi- 1 scher Unterlagen vom Küstengebiet, den Seegewässern und dem Festlandsockel. §3 (1) Der SHD ist.verantwortlich für die Kennzeichnung der Seegewässer und anderer Gewässer mit Seezeichen, wenn dies die nautische Sicherheit der Schiffahrt erfordert. (2) Er hat die Verantwortung für a) den Betrieb, die Unterhaltung und Wartung der festen und schwimmenden Seezeichen, die sich in seiner Rechtsträgerschaft befinden, b) die Entscheidung über die Inbetriebnahme bzw. das Außerbetriebsetzen von festen und schwimmenden Seezeichen, auch wenn er für diese nicht Rechtsträger ist, und c) die Prüfung von beleuchtungstechnischen Projekten für das Küstengebiet oder die Seegewässer hinsichtlich ihres störenden Einflusses auf die Wirksamkeit von Seezeichen. §4 Der SHD ist auf dem Gebiet der nautischen Veröffentlichungen und des Nautischen Warn- und Nachrichtendienstes verantwortlich für a) die Erarbeitung und Herausgabe sowie den Vertrieb von Seekarten, nautischen Büchern und Mitteilungen sowie sonstigen nautischen Veröffentlichungen amtlichen Charakters für den Seeverkehr, b) die Koordinierung der zu leistenden Zuarbeiten von an-' deren staatlichen Organen, Kombinaten, Betrieben und wissenschaftlichen Institutionen für die Herausgabe der nautischen Veröffentlichungen, c) die Sammlung von nautischen Informationen und deren Verbreitung für die Verkehrsteilnehmer am Seeverkehr in den Seegewässern über den Nautischen Warn- und Nachrichtendienst und d) die Wahrnehmung der Funktion des Landeskoordinators im internationalen System der koordinierten Verbreitung von Funk-Navigationswarnungen. III. III. Leitung und Struktur §5 , (1) Der SHD wird vom Chef des Seehydrographischen Dienstes nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Er ist persönlich verantwortlich für die Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Organen, mit gleichartigen Institutionen anderer Staaten und den entsprechenden internationalen Organisationen sowie für die Mitarbeit im international koordinierten Funk-N avigations Warnsystem. (2) In Wahrnehmung dieser Verantwortung hat der Chef des SHD das Recht, a) zur Koordinierung der hydrographischen Arbeiten gemäß § 2 Abs. 2 Buchstaben b und c den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie wissenschaftlichen Institutionen, die derartige Arbeiten durchführen, die Erlaubnis zu erteilen, b) die Erlaubnis mit Auflagen insbesondere zur unentgeltlichen Überlassung von Arbeitsergebnissen, zum An- schluß an die staatlichen geodätischen Netze u. a. zu verbinden, c) in Übereinstimmung mit den zuständigen staatlichen Organen die Erlaubnis zur Einrichtung von Baggergutschüttstellen oder anderen Verklappungsstellen in den Seegewässem zu erteilen. Die Erlaubnis kann mit Auflagen für den Betreiber verbunden werden; d) Auflagen zur Beseitigung von Störungen, die Seezeichen in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten, zu erteilen, e) bei Beschädigung von Seezeichen des SHD andere staatliche Organe mit der Sicherung und Wahrnehmung der Interessen des SHD zu bevollmächtigen, f) in Erfüllung der Aufgaben des SHD zur Aufrechterhaltung der nautischen Sicherheit in den Seegewässern mit den zuständigen zentralen und örtlichen Organen zusammenzuarbeiten und dazu Vereinbarungen oder Verträge abzuschließen und g) bei den zuständigen Organen die Einleitung eines Ordnungsstrafverfahrens zu beantragen. §6 (1) Der SHD ist dem Ministerium für Nationale Verteidigung, Kommando der Volksmarine, unterstellt und hat seinen Sitz in Rostock. (2) Der Chef des SHD wird vom Minister für Nationale Verteidigung berufen bzw. abberufen. (3) Der Struktur- und Stellenplan des SHD werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestätigt. §7 (1) Der SHD wird im Rechtsverkehr durch den Chef des SHD vertreten. (2) Die Leiter der Fachbereiche des SHD sind berechtigt, den SHD im Rahmen ihres Aufgabenbereiches zu vertreten. (3) Der SHD kann im Rechtsverkehr auch durch andere Mitarbeiter vertreten werden, wenn die schriftliche Vollmacht des Chefs des SHD vorliegt. (4) Der Chef des SHD führt ein Dienstsiegel. (5) Die Fahrzeuge des SHD können zusätzlich zu der in den Rechtsvorschriften festgelegten Dienstflagge eine Schom-steinmarke mit den Initialen des SHD führen. §8 (1) Der SHD ist Haushaltsorganisation. (2) Leistungen des SHD werden auf der Grundlage von Wirtschaftsverträgen gemäß den Rechtsvorschriften erbracht. Für die Berechnung der Leistungen werden die gesetzlichen Preise zugrunde gelegt. IV. Befugnisse §9 Der SHD ist in Erfüllung seiner Aufgaben befugt, a) nautische Veröffentlichungen zu verlegen, zu vervielfältigen und mit gleichartigen Institutionen anderer Staaten und den entsprechenden internationalen Organisationen auszutauschen, b) Schriftverkehr und Informationsaustausch mit gleichartigen Institutionen anderer Staaten und den entsprechenden internationalen Organisationen zu führen, c) am internationalen Fernsprech- und Femschreibverkehr insbesondere in seiner Funktion als Landeskoordinator für den Nautischen Warn- und Nachrichtendienst teilzunehmen und d) die Erlaubnis zur Vervielfältigung und Verbreitung von Seekartenausschnitten und anderen nautischen Veröffentlichungen des SHD zu erteilen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den hat vorrangig nach qualitativen Gesichtspunkten, auf der Grundlage der unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien, unter besonderer Beachtung der von den im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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