Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 15

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 15 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 15); Gesetzblatt TeilI Nr. 1 Ausgabetag: 2. Januar 1980 15 wirksam zu vereinnahmen. Die weiteren 50 Prozent sind an den Staatshaushalt abzuführen. Werden Wirtschaftssanktionen erst auf Verlangen staatlicher Kontrollorgane berechnet, sind sie vollständig an den Staatshaushalt abzuführen. (3) Für die Zahlung der Wirtschaftssanktionen sind die Bestimmungen des Vertragsgesetzes über die materielle Verantwortlichkeit bei Verletzung von Wirtschaftsverträgen entsprechend anzuwenden. Eine Wirtschaftssanktion gemäß den §§ 33 und 34 kann nur bis zum Ablauf des Jahres, das auf die Pflichtverletzung folgt, durchgesetzt werden. (4) Für die Entscheidung von Streitigkeiten über die Zahlung von Wirtschaftssanktionen gemäß § 34 ist das Staatliche Vertragsgericht zuständig. § 36 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Die Leiter und leitenden Mitarbeiter der am Bilanzierungsprozeß beteiligten Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen haben die exakte Durchsetzung der Aufgaben, Pflichten und Rechte gemäß dieser Verordnung zu gewährleisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter oder leitender Mitarbeiter eines Staatsorgans, wirtschaftsleitenden Organs, Kombinates, Betriebes oder einer Einrichtung die Plan- bzw. J3ilanzdisziplin verletzt, indem er veranlaßt oder zuläßt, daß a) die Aufschlüsselung der staatlichen Aufgaben oder staatlichen Planauflagen entgegen den Rechtsvorschriften nicht in vollem Umfang erfolgt, b) bilanzierte materielle Fonds für nicht geplante Aufgaben bzw. Vorhaben eingesetzt werden oder Lieferungen bzw. Leistungen im Widerspruch zu übergebenen staatlichen Planauflagen oder ohne abgeschlossene Wirtschaftsverträge entgegen den Rechtsvorschriften erfolgen, c) nicht benötigte materielle Fonds bzw. Bilanzanteile nicht zurückgegeben werden, d) nicht geplante Bestände gebildet werden, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 50 M bis 500 M belegt werden, sofern sich nicht ein Disziplinarverfahren als geeigneter erweist. (2) Ist durch eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der übergeordneten zentralen Staatsorgane und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). VII. Schlußbestimmungen §37 (1) Die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane sind berechtigt, für ihren Verantwortungsbereich Durchführungsbestimmungen im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Materialwirtschaft und den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane zu erlassen. (2) Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen methodischen Regelungen erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission in Abstimmung mit dem Minister für Materialwirtschaft und den Leitern anderer zentraler Staatsorgane. §38 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die §§ 33 bis 36 treten am 1. Februar 1980 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 20. Mai 1971 über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung Bilanzierungsverordnung (GBl. II Nr. 50 S. 377) außer Kraft. Berlin, den 15. November 1979 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Klopfer Mitglied des Ministerrates und Staatssekretär Zweite Verordnung1 über die Vorbereitung von Investitionen vom 12. Dezember 1979 Zur Änderung der Verordnung vom 13. Juli 1978 über die Vorbereitung von Investitionen (GBl. I Nr. 23 S. 251) wird folgendes verordnet: §1 Der Abschnitt V erhält folgende Fassung: „V. Begutachtung und Prüfung von Investitionen §14 (1) Die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen bei der Staatlichen Plankommission und die Gutachterstellen der Ministerien, der anderen zentralen Staatsorgane, des Magistrats von Berlin, Hauptstadt der DDR, sowie der Räte der Bezirke (nachfolgend Gutachterstellen genannt) haben bei der Begutachtung bzw. Prüfung konsequent darauf einzuwirken, daß der Vorbereitung und Durchführung der Investitionsvorhaben die volkswirtschaftlich effektivste Variante, die zweckmäßigste bautechnische, technologische bzw. funktionelle und energetische Lösung, geringstmögliche materielle und finanzielle Aufwendungen, ein sparsamer Arbeitskräfteeinsatz sowie kurze Realisierungszeiten zugrunde gelegt und ein hoher Nutzeffekt erreicht werden. Die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen bei der Staatlichen Plankommission und die Gutachterstellen haben die. verantwortlichen Leiter bei der Entscheidungsfindung über Investitionsvorhaben zu unterstützen und die Investitionsauftraggeber bei der Ausarbeitung der Vorbereitungsunterlagen für Investitionsvorhaben in hoher Qualität sowie bei der Vorbereitung der Entscheidungsvorschläge zu beraten. Die Verantwortung der Investitionsauftraggeber für die Vorbereitung der Investitionen wird durch die Begutachtung gemäß den Absätzen 2 und 3 nicht eingeschränkt. (2) Gegenstand der Begutachtung sind die Aufgabenstellung, die Unterlagen zur Investitionsvorentscheidung und die Dokumentation zur Grundsatzentscheidung. Die Begutachtung erfolgt parallel zur Ausarbeitung der Aufgabenstellung und der Vorbereitungsunterlagen und ist grundsätzlich innerhalb von 8 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen bzw. Dokumentationen abzuschließen. (3) Eine Pflicht zur Begutachtung besteht für zentral geplante Investitionsvorhaben und weitere Investitionsvorhaben, deren Aufgabenstellung, Investitionsvorentscheidung und Grundsatzentscheidung durch den Ministerrat, die Minister, die Leiter anderer zentraler Staatsorgane, den Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR, und die Räte der Bezirke bestätigt bzw. getroffen werden; 1 (1.) vo vom 13. Juli 1978 (GBl. I Nr. 23 S. 251);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Betreuern sowie der Hauptinhalt ihrer Anziehung und Befähigung durch den Leiter in der Fähigkeit zur osycho oisch-nädagogischen Führung von Menschen auf der Grundlage einer Fotoorafie oerichtet. Die im Zusammenhang mit der Gcnenüberstcllunn entwickelten Hinweise über die Vorbcreitung, Durchführung und -umentierung dieser Ident izierunn smaßnahme sind demzufolge analog anzuwenden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten - auch unter bewußter Verfälschung von Tatsachen und von Sachverhalten - den Untersuchungshaft Vollzug Staatssicherheit zu kritisieren, diskreditieren zu ver leumden. Zur Sicherung dieser Zielstellung ist die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien zu gehen, die oftmals als Tests gedacht sind zu ernsthaften Provokationen und gesteigerten aggressiven Verhaltensweisen, wenn sie nicht konsequent von Anfang an unterbunden werden.

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