Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1980, Seite 132

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980, Seite 132 (GBl. DDR Ⅰ 1980, S. 132); 132 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 (2) Bei der Bestätigung der Bilanzen sind insbesondere zu kontrollieren: die Sicherung der Bauaufgaben der Sonderbedarfsträger, der zentral geplanten Investitionsvorhaben, der Bauvorhaben des Staatsplanes Wissenschaft und Technik sowie der Gebrauchswerte und Vorhaben des komplexen Wohnungsbaues, einschließlich der stadttechnischen Erschließung, die Bilanzierung des Bauanteils der Investitionen der Verantwortungsbereiche, vor allem der Industrie, die Sicherung der Kooperationsbeziehungen zwischen dem zentral und örtlich geleiteten Bauwesen, die Bereitstellung der Bauproduktion für Berlin, Hauptstadt der DDR, gegliedert nach Vorhaben, und die Sicherung der bilanzierten Bauvorhaben und Bauobjekte, die im Planjahr fertigzustellen sind. (3) Veränderungen im zeitlich bilanzierten Einsatz bzw. Umfang der Bau- und Bauprojektierungskapazitäten der dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstellten Baukombi- - nate und der Bezirksbauämter nach Bestätigung der Bau-und Bauprojektierungsbilanzen sind von den Generaldirektoren der Baukombinate und den Bezirksbaudirektoren beim Minister für Bauwesen zu beantragen. Die vom Minister für Bauwesen befürworteten Anträge sind in Abstimmung mit dem für das Investitionsvorhaben verantwortlichen Minister oder Leiter des zentralen Staatsorgans von der Staatlichen Plankommission zu entscheiden. Veränderungen im bestätigten Kapazitätseinsatz dürfen nur nach Entscheidung der Staatlichen Plankommission von den bilanzierenden Organen durchgeführt werden. §15 Abrechnung der Baubilanzen (1) In Verwirklichung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag haben die bilanzierenden Organe eine ständige Übersicht über den Stand des Vertragsabschlusses der bilanzierten Bauvorhaben nach Veraritwortungsbereichen zu führen. (2) Die bilanzierenden Organe sind verantwortlich für die Abrechnung der Industriebaubilanzen und der Wohnungsbau- und bezirklichen Investitionsbaubilanzen. Die Abrechnung ist quartalsweise auf der Grundlage von Informationen der Investitionsauftraggeber an die bilanzierenden Organe über den Realisierungsstand der Investitionen zü organisieren. (3) Die Abrechnungsrichtlinien sind durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium für Bauwesen zu erlassen. §16 Beschwerde gegen Bilanzentscheidungen (1) Die Generaldirektoren der Kombinate, die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorsitzenden der sozialistischen Genossenschaften haben das Recht, gegen Bilanzentscheidungen gemäß § 11 beim Leiter des bilanzierenden Organs Beschwerde einzulegen und die Überprüfung zu verlangen. (2) Die Beschwerde ist schriftlich und mit einer Begründung versehen innerhalb von 2 Wochen seit Zugang der Entscheidung einzulegen. Über die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen seit Zugang zu entscheiden. Ausgabetag: 3. Juni 1980 (3) Die Minister, die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und die örtlichen Räte haben das Recht, gegen Überprüfungsentscheidungen der bilanzierenden Organe gemäß Abs. 2 Beschwerde einzulegen. (4) Über die Beschwerde gemäß Abs. 3 entscheidet innerhalb eines Monats seit Zugang der Minister für Bauwesen, wenn die Entscheidung von einem direkt unterstellten Bau- und Montagekombinat oder Spezialbaukombinat, der Rat des Bezirkes, wenn die Entscheidung von einem Bezirks- bzw. Kreisbauamt oder von der Abteilung Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft des Rates des Bezirkes bzw. von der Abteilung Land- und Nahrungsgüterwirtschaft des Rates des Kreises getroffen wurde. Die Entscheidung über die Beschwerde ist endgültig. VI. Wirtschaftssanktionen und Ordnungsstrafbestimmungen §17 Wirtschaftssanktionen (1) Investitionsauftraggeber haben eine Wirtschaftssanktion zu zahlen, wenn sie rechtswidrig ohne Vorliegen der Bilanzentscheidung gemäß § 11 Bauleistungen bzw. Bauprojektierungsleistungen für die Vorbereitung der Grundsatzentscheidung durchführen lassen. (2) Investitionsauftraggeber haben eine Wirtschaftssanktion zu zahlen, wenn sie Anforderungen zum Baubedarf stellen, ohne daß eine staatliche Plankennziffer für den Bauanteil der Investitionen für den Jahresvolkswirtschaftsplan vorliegt. Das tritt auch ein, wenn Investitionsauftraggeber Bauprojektierungsbedarf für die Vorbereitung einer Investition anmelden, ohne daß eine bestätigte Aufgabenstellung vorliegt. (3) Baubetriebe und Bauprojektierungsbetriebe haben eine Wirtschaftssanktion zu zahlen, wenn sie Bauleistungen bzw. Bauprojektierungsleistungen vertraglich binden oder durchführen, für die vom Investitionsauftraggeber kein Nachweis über die Bestätigung der Aufnahme in den Investitionsplan gemäß § 8 Abs. 2 erbracht wird. (4) Die Wirtschaftssanktionen zu den Absätzen 1 bis 3 betragen 5 % des Gesamtbauanteils des Bauvorhabens bzw. der Projektierungsgebühr bis zu einer Höhe von 500 TM bzw. 20 TM. Sie werden durch die bilanzierenden Organe erhoben und sind zugunsten des zentralen Haushaltes zu zahlen. (5) Für die Zahlung der Wirtschaftssanktionen sind die Bestimmungen des Vertragsgesetzes über die materielle Verantwortlichkeit entsprechend anzuwenden. Eine Wirtschaftssanktion kann nur bis zum Ablauf des Jahres, das auf die Pflichtverletzung folgt, durchgesetzt werden. (6) Für die Entscheidung von Streitigkeiten über die Zahlung von Wirtschaftssanktionen ist das Staatliche Vertragsgericht zuständig. §18 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter oder leitender Mitarbeiter eines Staatsorgans, wirtschaftsleitenden Organs, Kombinates, Betriebes, einer Einrichtung oder als Vor-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 31. Dezember 1980 auf Seite 384. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1980 (GBl. DDR Ⅰ 1980, Nr. 1-36 v. 2.1.-31.12.1980, S. 1-384).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel der Beschuldigte.

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